Wer welche Unterlage sehen will
Beim Verkauf prüfen vier Parteien Ihre Immobilie, jede aus einem anderen Blickwinkel. Der Makler braucht Flächen, Pläne und Baujahr für Exposé und Preisfindung. Der Käufer will wissen, ob Rechte Dritter, Baulasten oder ungenehmigte Anbauten den Wert schmälern. Seine Bank bewertet das Objekt als Kreditsicherheit und fordert dieselben Unterlagen noch einmal an, wenn sie fehlen. Der Notar schließlich prüft den Grundbuchstand und kümmert sich um Vormerkung, Löschung alter Grundschulden und Umschreibung.
Wer das Paket einmal vollständig zusammenstellt, beantwortet alle vier und verhindert, dass ein Käufer wochenlang auf Unterlagen wartet und in der Zeit ein anderes Objekt findet.
Vor dem Inserat: Preis und Exposé
Für den Angebotspreis brauchen Sie belastbare Eckdaten: Grundstücksgröße aus Grundbuch oder Flurkarte, Wohnfläche aus einer Berechnung statt aus der Erinnerung, Baujahr und Modernisierungen. Die Bodenrichtwertauskunft zeigt den durchschnittlichen Bodenwert der Lage; Bodenrichtwerte beschreiben aber Durchschnittswerte einer Zone, nicht Ihr konkretes Grundstück. Ein Kurzgutachten eines Sachverständigen auf Grundlage von Fotos ergänzt die Einschätzung für das Gebäude.
Für das Exposé selbst ist der Energieausweis Pflicht; seine Kennwerte gehören in die Anzeige. Grundrisse aus der Bauakte und eine Flurkarte machen das Exposé glaubwürdiger als jede Beschreibung.
Zur Besichtigung und Finanzierung des Käufers
Spätestens wenn ein Interessent ernsthaft wird, will er den Grundbuchauszug sehen. Seine Bank verlangt dazu Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung und Baubeschreibung, oft auch eine Baulastenauskunft. Wer das bereit hat, verkürzt die Zeit bis zur Finanzierungszusage des Käufers, auf die Sie beim Verkauf warten.
Prüfen Sie vorher selbst, ob alles genehmigt ist, was Sie verkaufen: Wintergarten, Carport, ausgebautes Dachgeschoss. Die Bauakte zeigt, was die Bauaufsicht kennt. Fällt eine Abweichung erst beim Käufer auf, drückt sie den Preis stärker, als wenn Sie sie offen ansprechen.
Beim Notar: Grundschulden und Löschung
Stehen in Abteilung III noch Grundschulden, müssen sie in der Regel gelöscht werden, damit der Käufer lastenfrei erwirbt und seine Bank an erster Stelle steht. Ist das Darlehen getilgt, fordern Sie bei Ihrer Bank die Löschungsbewilligung an; läuft es noch, löst der Notar es aus dem Kaufpreis ab. Rechte in Abteilung II, etwa ein Wegerecht, bleiben meist bestehen und müssen im Kaufvertrag berücksichtigt werden. Ihren genauen Inhalt erfahren Sie aus der Eintragungsbewilligung in der Grundakte.
Zusätzlich bei Eigentumswohnungen
Verkaufen Sie eine Wohnung, kommen Teilungserklärung mit Aufteilungsplan hinzu, außerdem Unterlagen der Gemeinschaft: Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung, Protokolle der letzten Versammlungen und Auszüge aus der Beschluss-Sammlung. Diese liegen beim Verwalter. Käufer achten besonders auf beschlossene Sanierungen und Sonderumlagen. Muss der Verwalter dem Verkauf zustimmen, klären Sie das früh, damit der Notartermin nicht daran hängt.
Fehlende Unterlagen beschaffen
Als Eigentümer bekommen Sie jede dieser Unterlagen direkt beim zuständigen Amt. Grundbuch24 ist ein privater Antragsservice: Sie wählen im Bestellkasten, was fehlt, geben die Adresse einmal an, und wir stellen die Anträge bei Grundbuchamt, Katasteramt, Bauaufsicht und Gutachterausschuss. Die Amtsgebühren kommen zu unserer Servicegebühr hinzu und werden getrennt ausgewiesen; die Preise stehen auf der Preisseite. Wann die Ämter liefern, bestimmen sie selbst; bestellen Sie deshalb, bevor der erste Interessent danach fragt.