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Alle Unterlagen für den Verkauf aus einer Hand

Ein Verkauf geht schneller, wenn die Unterlagen schon vor der ersten Besichtigung bereitliegen. Käufer und deren Banken fragen fast immer dasselbe ab. Hier steht, was dazugehört und wo Sie es bekommen.

  • Sie wählen nur die Unterlagen, die Sie für Ihren Anlass brauchen – in einer Bestellung.
  • Wir prüfen vorab, welche Stelle zuständig ist und ob Sie eine Vollmacht brauchen.
  • Fester Servicepreis je Unterlage inklusive MwSt., die Summe sehen Sie vor der Bestellung.
Hauseingang mit grauer Haustür, Pflanzkübeln und Schlüsselbund auf der Stufe

Ein Service der ImmoWert Experts GmbH

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Unterlagen für den Verkauf

Schritt 1 von 2

Unterlagen wählen, Adresse der Immobilie angeben.

Wählen Sie eine oder mehrere Unterlagen aus.
  • Auszug aus dem Grundbuch: Eigentümer, Rechte und Belastungen (z. B. Grundschulden, Wegerechte) eines Grundstücks.

  • Verbrauchs- oder Bedarfsausweis nach Gebäudeenergiegesetz (GEG), z. B. für Verkauf oder Vermietung. Erstellt von ImmoWert, kein Behördendokument.

  • Berechnung der Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV), z. B. für Verkauf, Vermietung oder Finanzierung. Erstellt von ImmoWert, kein Behördendokument.

  • Bemaßter Grundriss einer Wohnung oder eines Hauses, z. B. für Finanzierung, Verkauf oder Vermietung. Erstellt von ImmoWert, kein Behördendokument.

  • Kartenauszug aus dem Liegenschaftskataster mit Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern und Gebäuden – ohne Eigentümerangaben.

Adresse der Immobilie

Bitte mindestens eine Unterlage wählen.

Verbindlich erst im nächsten Schritt (Kontakt, Zahlungsart).

grundbuch24.de ist ein privater Antragsservice und keine Behörde; der Direktantrag beim Amt ist möglich. AGB · Datenschutz

Inhalt dieser Seite

Checkliste der Unterlagen

Wer welche Unterlage sehen will

Beim Verkauf prüfen vier Parteien Ihre Immobilie, jede aus einem anderen Blickwinkel. Der Makler braucht Flächen, Pläne und Baujahr für Exposé und Preisfindung. Der Käufer will wissen, ob Rechte Dritter, Baulasten oder ungenehmigte Anbauten den Wert schmälern. Seine Bank bewertet das Objekt als Kreditsicherheit und fordert dieselben Unterlagen noch einmal an, wenn sie fehlen. Der Notar schließlich prüft den Grundbuchstand und kümmert sich um Vormerkung, Löschung alter Grundschulden und Umschreibung.

Wer das Paket einmal vollständig zusammenstellt, beantwortet alle vier und verhindert, dass ein Käufer wochenlang auf Unterlagen wartet und in der Zeit ein anderes Objekt findet.

Vor dem Inserat: Preis und Exposé

Für den Angebotspreis brauchen Sie belastbare Eckdaten: Grundstücksgröße aus Grundbuch oder Flurkarte, Wohnfläche aus einer Berechnung statt aus der Erinnerung, Baujahr und Modernisierungen. Die Bodenrichtwertauskunft zeigt den durchschnittlichen Bodenwert der Lage; Bodenrichtwerte beschreiben aber Durchschnittswerte einer Zone, nicht Ihr konkretes Grundstück. Ein Kurzgutachten eines Sachverständigen auf Grundlage von Fotos ergänzt die Einschätzung für das Gebäude.

Für das Exposé selbst ist der Energieausweis Pflicht; seine Kennwerte gehören in die Anzeige. Grundrisse aus der Bauakte und eine Flurkarte machen das Exposé glaubwürdiger als jede Beschreibung.

Zur Besichtigung und Finanzierung des Käufers

Spätestens wenn ein Interessent ernsthaft wird, will er den Grundbuchauszug sehen. Seine Bank verlangt dazu Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung und Baubeschreibung, oft auch eine Baulastenauskunft. Wer das bereit hat, verkürzt die Zeit bis zur Finanzierungszusage des Käufers, auf die Sie beim Verkauf warten.

Prüfen Sie vorher selbst, ob alles genehmigt ist, was Sie verkaufen: Wintergarten, Carport, ausgebautes Dachgeschoss. Die Bauakte zeigt, was die Bauaufsicht kennt. Fällt eine Abweichung erst beim Käufer auf, drückt sie den Preis stärker, als wenn Sie sie offen ansprechen.

Beim Notar: Grundschulden und Löschung

Stehen in Abteilung III noch Grundschulden, müssen sie in der Regel gelöscht werden, damit der Käufer lastenfrei erwirbt und seine Bank an erster Stelle steht. Ist das Darlehen getilgt, fordern Sie bei Ihrer Bank die Löschungsbewilligung an; läuft es noch, löst der Notar es aus dem Kaufpreis ab. Rechte in Abteilung II, etwa ein Wegerecht, bleiben meist bestehen und müssen im Kaufvertrag berücksichtigt werden. Ihren genauen Inhalt erfahren Sie aus der Eintragungsbewilligung in der Grundakte.

Zusätzlich bei Eigentumswohnungen

Verkaufen Sie eine Wohnung, kommen Teilungserklärung mit Aufteilungsplan hinzu, außerdem Unterlagen der Gemeinschaft: Wirtschaftsplan, Hausgeldabrechnung, Protokolle der letzten Versammlungen und Auszüge aus der Beschluss-Sammlung. Diese liegen beim Verwalter. Käufer achten besonders auf beschlossene Sanierungen und Sonderumlagen. Muss der Verwalter dem Verkauf zustimmen, klären Sie das früh, damit der Notartermin nicht daran hängt.

Fehlende Unterlagen beschaffen

Als Eigentümer bekommen Sie jede dieser Unterlagen direkt beim zuständigen Amt. Grundbuch24 ist ein privater Antragsservice: Sie wählen im Bestellkasten, was fehlt, geben die Adresse einmal an, und wir stellen die Anträge bei Grundbuchamt, Katasteramt, Bauaufsicht und Gutachterausschuss. Die Amtsgebühren kommen zu unserer Servicegebühr hinzu und werden getrennt ausgewiesen; die Preise stehen auf der Preisseite. Wann die Ämter liefern, bestimmen sie selbst; bestellen Sie deshalb, bevor der erste Interessent danach fragt.

Häufige Fragen

Muss ich dem Käufer einen Grundbuchauszug geben?

Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht, aber ohne Auszug wird kaum ein Käufer ernsthaft verhandeln und keine Bank finanzieren. Sie können ihm stattdessen eine Vollmacht geben, damit er den Auszug selbst anfordert. Einfacher ist es, einen aktuellen Auszug gleich ins Unterlagenpaket zu legen.

In meinem Grundbuch steht noch eine alte Grundschuld. Ist das ein Problem?

Nein, das ist häufig so. Ist der Kredit abbezahlt, stellt die Bank eine Löschungsbewilligung aus. Der Notar sorgt dafür, dass die Grundschuld mit dem Verkauf gelöscht wird. Läuft der Kredit noch, wird er aus dem Kaufpreis abgelöst.

Reicht ein Kurzgutachten, um den Angebotspreis festzulegen?

Als Orientierung ja. Ein Kurzgutachten auf Grundlage von Fotos und Ihren Angaben gibt eine Einschätzung, ohne dass ein Sachverständiger das Haus besichtigt. Ein Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB ist es nicht; das brauchen Sie etwa bei Streit unter Miteigentümern oder gegenüber dem Finanzamt.

Welche Unterlagen muss ich wirklich vorlegen?

Pflicht ist der Energieausweis. Alles andere verlangen Käufer und Banken aus eigenem Interesse. Wer offen legt, was er weiß, schützt sich zudem vor späteren Ansprüchen, denn bekannte Mängel dürfen Sie nicht verschweigen.

Meine Wohnfläche im alten Exposé stimmt nicht mit den Plänen überein. Was tun?

Geben Sie nur an, was Sie belegen können. Abweichungen entstehen oft durch Dachschrägen, Balkone oder Kellerräume, die unterschiedlich angerechnet werden. Eine neue Wohnflächenberechnung nach der Wohnflächenverordnung schafft Klarheit.

Kann ich die Unterlagen selbst beim Amt holen?

Ja, als Eigentümer bekommen Sie alles direkt beim jeweiligen Amt. Grundbuch24 ist ein privater Antragsservice, der die Anträge bei den verschiedenen Stellen für Sie übernimmt. Die Amtsgebühren weisen wir getrennt aus.