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Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

Baulasten stehen nicht im Grundbuch, binden aber jeden Eigentümer eines Grundstücks. Wer kauft, baut oder finanziert, sollte deshalb wissen, ob im Baulastenverzeichnis etwas eingetragen ist.

  • Wir prüfen vorab, ob Sie antragsberechtigt sind oder eine Vollmacht brauchen.
  • Fester Servicepreis inklusive MwSt., den Sie vor der Bestellung sehen.
  • Wir stellen den Antrag bei der zuständigen Stelle, Sie erhalten die Unterlage per Post oder E-Mail.

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Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis beantragen

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Welche Unterlagen brauchen Sie?
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis: ob und welche öffentlich-rechtlichen Baulasten auf einem Grundstück liegen (z. B. Abstandsflächen, Zufahrten, Stellplätze).

Adresse der Immobilie

Servicepreis 28,90 €

inkl. MwSt., zzgl. ggf. anfallender Amtsgebühren

Verbindlich erst im nächsten Schritt (Kontakt, Zahlungsart).

grundbuch24.de ist ein privater Antragsservice und keine Behörde; der Direktantrag beim Amt ist möglich. AGB · Datenschutz

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Was ist eine Baulast?

Eine Baulast ist eine freiwillige Verpflichtung, die ein Grundstückseigentümer gegenüber der Bauaufsichtsbehörde übernimmt. Er verspricht, auf seinem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen, das sich nicht schon aus dem Baurecht ergibt. Meist geht es darum, einem Nachbarn ein Bauvorhaben zu ermöglichen, das sonst nicht genehmigt werden könnte.

Die Verpflichtung wird mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und gilt dann auch für alle späteren Eigentümer. Das Verzeichnis führt die Bauaufsichtsbehörde, nicht das Grundbuchamt. Rechtsgrundlage sind die Bauordnungen der Länder. Einzelheiten wie Form der Erklärung und Einsichtsrecht unterscheiden sich deshalb von Land zu Land.

Typische Baulasten aus der Praxis

  • Abstandsflächenbaulast: Der Nachbar darf näher an die Grenze bauen, weil Sie einen Teil der vorgeschriebenen Abstandsfläche auf Ihrem Grundstück übernehmen. Sie selbst dürfen dort dann nicht mehr bauen.
  • Zufahrts- oder Erschließungsbaulast: Ein Hinterliegergrundstück erreicht die Straße nur über Ihren Weg. Die Baulast sichert die Zufahrt gegenüber der Behörde.
  • Stellplatzbaulast: Notwendige Stellplätze eines anderen Gebäudes liegen auf Ihrem Grundstück.
  • Vereinigungsbaulast: Mehrere Flurstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück, etwa weil ein Gebäude über die Flurstücksgrenze gebaut wurde.
  • Leitungs- oder Anbaubaulast: Duldung von Leitungen oder die Pflicht, an eine gemeinsame Grenzwand anzubauen.

Jede dieser Verpflichtungen kann den Wert eines Grundstücks mindern oder ein eigenes Bauvorhaben verhindern. Umgekehrt kann eine Baulast zugunsten Ihres Grundstücks die Voraussetzung dafür sein, dass Ihr Haus überhaupt genehmigt wurde.

Wann Sie eine Baulastenauskunft brauchen

Vor dem Kauf klärt die Auskunft, ob Sie Verpflichtungen übernehmen, die im Grundbuch nicht zu sehen sind. Notare weisen im Kaufvertrag üblicherweise darauf hin, dass sie das Baulastenverzeichnis nicht eingesehen haben; die Prüfung liegt also bei Ihnen. Banken fragen die Auskunft bei der Beleihung ab, weil eine Abstandsflächen- oder Zufahrtsbaulast den Beleihungswert beeinflusst. Vor einem Bauantrag zeigt sie, ob ein Teil des Grundstücks bereits für den Nachbarn freigehalten werden muss. Und beim Verkauf beantworten Sie damit eine Frage, die Käufer ohnehin stellen.

Wer bekommt Auskunft?

Einsicht in das Baulastenverzeichnis und Auszüge daraus erhält, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Das haben in jedem Fall die Eigentümer des Grundstücks und Personen mit deren Vollmacht, also etwa Käufer, Makler oder Finanzierungsberater. Auch Erbbauberechtigte, Notare und Behörden bekommen Auskunft. Ein Kaufinteressent ohne Einverständnis des Eigentümers wird dagegen häufig abgewiesen. Bei einer Bestellung über Grundbuch24 fragen wir deshalb ab, ob Sie Eigentümer sind, und holen sonst eine Vollmacht ein.

Wer führt das Baulastenverzeichnis?

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde. Das ist je nach Land und Ort das Bauamt der kreisfreien Stadt, des Landkreises oder einer größeren kreisangehörigen Stadt. In Stadtstaaten führen es die Bezirks- bzw. Landesbehörden. Welche Stelle für Ihr Grundstück zuständig ist, zeigt die Suche weiter unten auf dieser Seite.

Direkt bei der Behörde: Sie können die Auskunft selbst beantragen, meist schriftlich mit Angabe des Flurstücks und, wenn Sie nicht Eigentümer sind, mit Vollmacht. Grundbuch24 ist ein privater Antragsservice: Wir übernehmen Zuständigkeitsprüfung, Antrag und Rückfragen und leiten Ihnen das Ergebnis weiter.

Sonderfälle Bayern und Brandenburg

Bayern hat kein Baulastenverzeichnis, weil die Bayerische Bauordnung die Baulast nicht kennt. Abstandsflächen, Zufahrten oder Stellplätze auf fremdem Grund werden dort über Dienstbarkeiten gesichert, die im Grundbuch in Abteilung II stehen (§§ 1018, 1090 BGB). Für ein bayerisches Grundstück ist deshalb der Grundbuchauszug die richtige Unterlage.

Brandenburg hat die Baulast 1994 abgeschafft und zum 1. Juli 2016 wieder eingeführt (§ 84 BbgBO). Baulasten aus der Zeit vor 1994 gelten fort. Was zwischen 1994 und Mitte 2016 gesichert wurde, steht als beschränkte persönliche Dienstbarkeit zugunsten der Bauaufsichtsbehörde im Grundbuch. Für Brandenburg sollten Sie deshalb beides prüfen: das Baulastenverzeichnis und Abteilung II des Grundbuchs.

Kosten

Die Gebühr der Bauaufsichtsbehörde richtet sich nach der Gebührenordnung des Landes bzw. der Kommune und ist nicht bundesweit einheitlich. Oft ist eine Negativauskunft günstiger als ein Auszug mit Kopien der eingetragenen Erklärungen und Lagepläne. Bei einer Bestellung über Grundbuch24 zahlen Sie zusätzlich unsere Servicegebühr, die im Bestellkasten und auf der Preisseite steht. Die Gebühr der Behörde weisen wir getrennt aus.

Ablauf und Dauer

  1. Sie geben die Anschrift und, wenn bekannt, Gemarkung und Flurstück an.
  2. Sie geben an, ob Sie Eigentümer sind; andernfalls brauchen wir eine Vollmacht.
  3. Wir stellen den Antrag bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde.
  4. Die Behörde antwortet mit einem Auszug oder einer Negativauskunft, wir leiten sie weiter.

Wie schnell die Antwort kommt, hängt allein von der Behörde und ihrer Auslastung ab. Eine feste Lieferzeit sagen wir deshalb nicht zu. Steht ein Notartermin an, bestellen Sie frühzeitig. Welche Unterlagen beim Kauf sonst noch dazugehören, zeigt die Checkliste Unterlagen für den Immobilienkauf.

Preise auf einen Blick

Sie zahlen bei uns zwei Beträge, die wir getrennt ausweisen: unseren Servicepreis für Antrag, Prüfung und Versand und die Gebühr der zuständigen Stelle, die auch beim Direktantrag anfällt.

Die Bauaufsichtsbehörde berechnet die Auskunft nach der Gebührenordnung des Landes bzw. der Kommune. Die Höhe unterscheidet sich je nach Ort; eine Auskunft mit Kopie der Eintragung kostet meist mehr als eine reine Negativauskunft.

Servicepreis inkl. MwSt. und Gebühr des Amts
Unterlage Servicepreis Amtsgebühr
Baulastenauskunft 28,90 € nach Gebührenordnung

Zuständige Stelle finden

Geben Sie Postleitzahl oder Ort der Immobilie ein. Wir zeigen Ihnen die zuständige Stelle mit Anschrift, damit Sie dort auch selbst beantragen können.

Häufige Fragen

Was ist ein Baulastenverzeichnis?

Das Verzeichnis, in dem die Bauaufsichtsbehörde alle Baulasten ihres Bezirks einträgt. Es wird nach den Bauordnungen der Länder geführt, getrennt vom Grundbuch. Eine Auskunft daraus zeigt, ob auf einem bestimmten Flurstück eine Baulast ruht.

Was steht im Baulastenverzeichnis?

Für jedes belastete Grundstück der Wortlaut der übernommenen Verpflichtung, das begünstigte Grundstück und das Datum der Eintragung, oft mit einem Lageplan, auf dem die betroffene Fläche markiert ist. Auch Änderungen und Löschungen werden vermerkt. Eigentümernamen oder Grundschulden stehen dort nicht.

Warum steht eine Baulast nicht im Grundbuch?

Weil sie keine privatrechtliche Belastung ist. Die Baulast ist eine Verpflichtung des Eigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde und gehört damit zum öffentlichen Recht. Das Grundbuch erfasst dagegen private Rechte wie Dienstbarkeiten oder Grundschulden. Ein sauberer Grundbuchauszug sagt über Baulasten deshalb nichts aus.

Geht eine Baulast beim Verkauf auf den Käufer über?

Ja. Die Baulast wirkt auch gegenüber Rechtsnachfolgern, sie bleibt also beim Grundstück, egal wer es kauft, erbt oder ersteigert. Deshalb ist die Auskunft vor dem Kauf so wichtig: Sie übernehmen die Verpflichtung, ohne dass sie im Kaufvertrag stehen muss.

Was bedeutet eine Negativauskunft?

Die Behörde bestätigt, dass für das angefragte Flurstück keine Baulast im Verzeichnis eingetragen ist. Das ist die häufigste Antwort und ein gutes Zeichen. Sie bezieht sich aber nur auf das Verzeichnis dieser Behörde und auf das genannte Flurstück, deshalb sollten Gemarkung und Flurstücksnummer stimmen.

Kann eine Baulast wieder gelöscht werden?

Ja, aber nur durch einen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde. Den erklärt sie, wenn kein öffentliches Interesse mehr an der Verpflichtung besteht, etwa weil das begünstigte Nachbargebäude abgerissen wurde. Eine Einigung zwischen den Nachbarn allein genügt nicht.

Gibt es in Bayern ein Baulastenverzeichnis?

Nein. Die Bayerische Bauordnung kennt keine Baulast. Was andernorts per Baulast gesichert wird, regelt man in Bayern über Dienstbarkeiten, die im Grundbuch in Abteilung II stehen. Für ein Grundstück in Bayern brauchen Sie deshalb den Grundbuchauszug statt einer Baulastenauskunft.

Welche Angaben brauche ich für die Anfrage?

Die Anschrift reicht oft, besser sind zusätzlich Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer. Diese Angaben finden Sie auf dem Grundbuchauszug, der Flurkarte, dem Grundsteuerbescheid oder im Kaufvertragsentwurf. Bei Eckgrundstücken oder geteilten Flurstücken vermeiden sie Rückfragen.

Kann ich die Auskunft direkt bei der Bauaufsicht beantragen?

Ja. Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde des Kreises oder der Stadt. Viele Behörden nehmen Anträge schriftlich oder per E-Mail an. Grundbuch24 ist ein privater Antragsservice: Wir ermitteln die zuständige Stelle, stellen den Antrag und weisen die Gebühr der Behörde getrennt aus.

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