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Alle Grundstücksunterlagen für den Bauantrag aus einer Hand

Bevor Architekt oder Entwurfsverfasser planen können, brauchen sie Unterlagen zum Grundstück: Grenzen, Baurecht, Lasten. Diese Checkliste zeigt, welche das sind und wer sie führt.

  • Sie wählen nur die Unterlagen, die Sie für Ihren Anlass brauchen – in einer Bestellung.
  • Wir prüfen vorab, welche Stelle zuständig ist und ob Sie eine Vollmacht brauchen.
  • Fester Servicepreis je Unterlage inklusive MwSt., die Summe sehen Sie vor der Bestellung.
Baupläne mit Geodreieck und Bleistift, im Hintergrund eine Baustelle

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Unterlagen für den Bauantrag

Schritt 1 von 2

Unterlagen wählen, Adresse der Immobilie angeben.

Wählen Sie eine oder mehrere Unterlagen aus.
  • Kartenauszug aus dem Liegenschaftskataster mit Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern und Gebäuden – ohne Eigentümerangaben.

  • Beschreibender Teil des Liegenschaftskatasters: Flurstücke mit Lage, Fläche und Nutzung sowie – bei berechtigtem Interesse – die Eigentümer.

  • Verbindlicher Bauleitplan der Gemeinde: was und wie auf einem Grundstück gebaut werden darf (Art und Maß der Nutzung, Baugrenzen).

  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis: ob und welche öffentlich-rechtlichen Baulasten auf einem Grundstück liegen (z. B. Abstandsflächen, Zufahrten, Stellplätze).

  • Auszug aus dem Grundbuch: Eigentümer, Rechte und Belastungen (z. B. Grundschulden, Wegerechte) eines Grundstücks.

Adresse der Immobilie

Bitte mindestens eine Unterlage wählen.

Verbindlich erst im nächsten Schritt (Kontakt, Zahlungsart).

grundbuch24.de ist ein privater Antragsservice und keine Behörde; der Direktantrag beim Amt ist möglich. AGB · Datenschutz

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Checkliste der Unterlagen

Was vor dem Entwurf geklärt sein sollte

Ein Bauantrag besteht aus Formularen, Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Lageplan und je nach Vorhaben weiteren Nachweisen. Welche Unterlagen genau dazugehören, bestimmt die Bauordnung Ihres Landes; das stellt Ihr Entwurfsverfasser zusammen. Bevor er aber planen kann, braucht er Antworten auf drei Fragen zum Grundstück: Wo genau liegen die Grenzen? Was darf dort gebaut werden? Welche Verpflichtungen lasten auf der Fläche?

Die Antworten liegen bei verschiedenen Stellen. Wer sie früh zusammenträgt, vermeidet, dass ein fertiger Entwurf an einer übersehenen Baulast oder einer Baugrenze scheitert und neu gezeichnet werden muss.

Flurkarte und Lageplan

Die Flurkarte, auch Liegenschaftskarte, zeigt die Flurstücke mit ihren Grenzen, die Nachbarflurstücke und die eingemessenen Gebäude. Sie wird vom Katasteramt geführt. Für die Planung brauchen Architekten sie als Grundlage, dazu das Liegenschaftsbuch mit Flurstücksbezeichnung und Fläche für die Antragsformulare.

Der Lageplan zum Bauantrag geht darüber hinaus: Er zeigt das geplante Gebäude mit Abständen zu den Grenzen, Höhenangaben und Zufahrten. Je nach Land und Vorhaben muss ihn ein Vermessungsingenieur erstellen. Den Lageplan erstellen wir nicht; die Flurkarte dafür können Sie über uns beantragen.

Bebauungsplan oder Umgebungsbebauung

Gilt ein Bebauungsplan, legt er die Spielregeln fest: Art der Nutzung, etwa allgemeines Wohngebiet, Maß der Nutzung mit Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse, überbaubare Fläche mit Baugrenzen und Baulinien, oft auch Dachform und Firstrichtung. Die Begriffe dazu stehen in der Baunutzungsverordnung. Ein Vorhaben, das den Festsetzungen entspricht und dessen Erschließung gesichert ist, ist zulässig (§ 30 BauGB).

Fehlt ein Bebauungsplan, entscheidet im Innenbereich, ob sich das Vorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt (§ 34 BauGB). Im Außenbereich ist Bauen nur ausnahmsweise erlaubt (§ 35 BauGB). Bei Unsicherheit hilft eine Bauvoranfrage bei der Bauaufsicht, die einzelne Fragen verbindlich klärt, bevor Sie den ganzen Antrag einreichen.

Baulasten, Dienstbarkeiten, Altlasten

Baulasten stehen im Baulastenverzeichnis der Bauaufsicht, nicht im Grundbuch. Hat ein früherer Eigentümer etwa übernommen, eine Abstandsfläche für das Nachbarhaus freizuhalten, dürfen Sie dort nicht bauen. In Bayern gibt es keine Baulasten; dort übernehmen Dienstbarkeiten im Grundbuch diese Rolle. In Brandenburg wurde die Baulast 2016 wieder eingeführt, ältere Sicherungen stehen dort als Dienstbarkeit im Grundbuch.

Dienstbarkeiten in Abteilung II des Grundbuchs, etwa Leitungs-, Wege- oder Überbaurechte, gelten überall und gehen Ihrem Bauvorhaben vor. Altlasten wirken sich vor allem auf die Kosten aus: Belasteter Aushub muss gesondert entsorgt werden. Ob eine Fläche im Altlastenkataster erfasst ist, sagt Ihnen die zuständige Bodenschutzbehörde. Steht ein Denkmal auf oder neben dem Grundstück, brauchen Sie unter Umständen zusätzlich eine denkmalrechtliche Genehmigung.

Umbau und Anbau: die Bauakte

Bei Anbau, Aufstockung oder Umnutzung plant der Architekt auf dem Bestand. Die Bauakte der Bauaufsicht enthält die früheren Genehmigungen, Grundrisse, Schnitte und oft die Statik. Sie zeigt auch, ob der heutige Zustand genehmigt ist. Nicht genehmigte Teile müssen mit dem neuen Antrag meist nachträglich legalisiert werden.

Unterlagen beantragen

Sie können jede Unterlage direkt bei der zuständigen Stelle beantragen: Katasteramt, Gemeinde, Bauaufsicht, Grundbuchamt, Bodenschutz- und Denkmalbehörde. Grundbuch24 ist ein privater Antragsservice: Im Bestellkasten wählen Sie die Unterlagen für Ihren Bauantrag, geben das Grundstück einmal an, und wir stellen die Anträge. Die Amtsgebühren kommen zu unserer Servicegebühr hinzu und stehen getrennt auf der Rechnung; die Preise finden Sie auf der Preisseite. Wie schnell die Stellen antworten, bestimmen sie selbst. Planen Sie die Beschaffung deshalb vor dem ersten Termin mit dem Architekten ein.

Häufige Fragen

Reicht die Flurkarte als Lageplan für den Bauantrag?

Nein. Die Flurkarte ist die Grundlage, der Lageplan für den Bauantrag wird darauf aufgebaut und je nach Land und Vorhaben von einem Vermessungsingenieur erstellt. Den Lageplan bieten wir nicht an; die Flurkarte als Ausgangsunterlage schon.

Wer stellt den Bauantrag?

Der Bauherr, also Sie. Die Bauvorlagen muss in der Regel ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser unterschreiben, meist ein Architekt oder Bauingenieur. Welche Vorhaben ohne Genehmigung oder im vereinfachten Verfahren möglich sind, regelt die Bauordnung des jeweiligen Landes.

Es gibt keinen Bebauungsplan. Was gilt dann?

Innerhalb eines bebauten Ortsteils muss sich das Vorhaben in die Umgebung einfügen (§ 34 BauGB). Im Außenbereich ist Bauen nur eingeschränkt zulässig (§ 35 BauGB). Ob ein Bebauungsplan gilt, erfahren Sie bei der Gemeinde oder über eine Bebauungsplanauskunft.

Warum ist das Grundbuch für den Bauantrag wichtig?

Weil es zeigt, wem das Grundstück gehört und welche Rechte Dritter bestehen. Ein Leitungsrecht oder Wegerecht kann genau dort liegen, wo das Haus stehen soll. Den genauen Verlauf regelt die Eintragungsbewilligung in der Grundakte.

In Bayern gibt es keine Baulasten. Was prüfe ich dort?

Das Grundbuch. In Bayern werden Abstandsflächen, Zufahrten und ähnliche Verpflichtungen als Dienstbarkeiten in Abteilung II eingetragen. Der Grundbuchauszug übernimmt dort die Rolle der Baulastenauskunft.

Kann ich die Unterlagen direkt beim Amt beantragen?

Ja. Flurkarte und Liegenschaftsbuch beim Katasteramt, Bebauungsplan bei der Gemeinde, Baulasten bei der Bauaufsicht, Grundbuchauszug beim Grundbuchamt. Grundbuch24 ist ein privater Antragsservice, der die Anträge gebündelt stellt. Die Amtsgebühren weisen wir getrennt aus.