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Alle Immobilienunterlagen für die Finanzierung aus einer Hand

Bevor eine Bank ein Darlehen zusagt, bewertet sie die Immobilie, die als Sicherheit dient. Dafür braucht sie Unterlagen zum Objekt, die Sie bei verschiedenen Stellen besorgen müssen. Hier steht, welche das sind.

  • Sie wählen nur die Unterlagen, die Sie für Ihren Anlass brauchen – in einer Bestellung.
  • Wir prüfen vorab, welche Stelle zuständig ist und ob Sie eine Vollmacht brauchen.
  • Fester Servicepreis je Unterlage inklusive MwSt., die Summe sehen Sie vor der Bestellung.
Dokumentenmappe, Hausschlüssel und Hausmodell auf einem Schreibtisch

Ein Service der ImmoWert Experts GmbH

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Unterlagen für die Finanzierung

Schritt 1 von 2

Unterlagen wählen, Adresse der Immobilie angeben.

Wählen Sie eine oder mehrere Unterlagen aus.
  • Auszug aus dem Grundbuch: Eigentümer, Rechte und Belastungen (z. B. Grundschulden, Wegerechte) eines Grundstücks.

  • Kartenauszug aus dem Liegenschaftskataster mit Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern und Gebäuden – ohne Eigentümerangaben.

  • Beschreibender Teil des Liegenschaftskatasters: Flurstücke mit Lage, Fläche und Nutzung sowie – bei berechtigtem Interesse – die Eigentümer.

  • Berechnung der Wohnfläche nach Wohnflächenverordnung (WoFlV), z. B. für Verkauf, Vermietung oder Finanzierung. Erstellt von ImmoWert, kein Behördendokument.

  • Einsicht in bzw. Kopien aus der Bauakte eines Gebäudes: Baugenehmigung, Pläne, Statik und Nachträge.

Adresse der Immobilie

Bitte mindestens eine Unterlage wählen.

Verbindlich erst im nächsten Schritt (Kontakt, Zahlungsart).

grundbuch24.de ist ein privater Antragsservice und keine Behörde; der Direktantrag beim Amt ist möglich. AGB · Datenschutz

Inhalt dieser Seite

Checkliste der Unterlagen

Warum die Bank Immobilienunterlagen verlangt

Ein Immobiliendarlehen ist durch eine Grundschuld auf dem Grundstück gesichert. Zahlt der Kreditnehmer nicht, verwertet die Bank die Immobilie. Wie viel sie leiht und zu welchem Zins, hängt deshalb vom Beleihungswert ab, den die Bank selbst ermittelt, meist vorsichtiger als der Kaufpreis. Für diese Bewertung braucht sie belastbare Angaben: Wem gehört das Objekt, wie groß ist es, was ist genehmigt, welche Rechte gehen der Bank im Grundbuch vor?

Fehlende oder widersprüchliche Unterlagen verzögern die Zusage oder führen zu einem schlechteren Angebot. Wer die Objektunterlagen vollständig einreicht, erspart sich Rückfragen.

In welcher Phase Sie welche Unterlage brauchen

  1. Erste Konditionsanfrage: Exposé, Kaufpreis und grobe Eckdaten genügen oft für eine unverbindliche Einschätzung.
  2. Finanzierungsantrag: Jetzt will die Bank die Objektunterlagen sehen: Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse, Wohnflächenberechnung, Baubeschreibung und Fotos, bei Wohnungen zusätzlich Teilungserklärung und Aufteilungsplan. Bei Neubauten kommen Bauvertrag und Baugenehmigung hinzu.
  3. Vor der Zusage: Manche Banken schicken einen Gutachter zur Besichtigung oder fordern weitere Nachweise wie eine Baulastenauskunft an.
  4. Nach der Zusage: Notartermine für Kaufvertrag und Grundschuld, dann Eintragung im Grundbuch und Auszahlung.

Die Objektunterlagen sind der Engpass, weil sie von Ämtern kommen, deren Bearbeitungszeit Sie nicht beeinflussen können. Beantragen Sie sie deshalb, sobald das Objekt feststeht, nicht erst, wenn die Bank danach fragt.

Haus oder Eigentumswohnung: der Unterschied

Bei einem Haus bewertet die Bank Grundstück und Gebäude als Einheit. Flurkarte und Bodenwert spielen eine große Rolle, ebenso die Frage, ob Anbauten genehmigt sind.

Bei einer Eigentumswohnung beleiht die Bank einen Miteigentumsanteil. Sie will wissen, welche Räume zur Wohnung gehören, wie hoch der Anteil ist und ob Sondernutzungsrechte wie Stellplatz oder Garten dazugehören. Das steht in Teilungserklärung und Aufteilungsplan, die beide in der Grundakte liegen. Viele Banken fragen zudem nach Hausgeldabrechnung, Wirtschaftsplan, Höhe der Erhaltungsrücklage und den letzten Versammlungsprotokollen; diese Unterlagen bekommen Sie beim Verwalter.

Was mit dem Grundbuch nach der Zusage passiert

Nach der Kreditzusage bestellen Sie eine Grundschuld zugunsten der Bank. Das geschieht vor einem Notar, weil das Grundbuchamt nur auf Grundlage öffentlicher oder öffentlich beglaubigter Urkunden einträgt (§ 29 GBO). Beim Kauf erteilt der Verkäufer dafür meist eine Belastungsvollmacht im Kaufvertrag, damit Sie die Grundschuld schon vor der Eigentumsumschreibung bestellen können.

Die Grundschuld wird in Abteilung III eingetragen. Die Bank achtet auf den Rang: Ihre Grundschuld soll an erster Stelle stehen oder nur hinter Rechten, die sie akzeptiert. Alte Grundschulden des Verkäufers werden deshalb aus dem Kaufpreis abgelöst und gelöscht. Ein aktueller Grundbuchauszug zeigt Ihnen, was dort heute steht.

Persönliche Unterlagen gehören auch dazu

Neben den Objektunterlagen prüft die Bank Ihre Bonität: Ausweis, Gehaltsnachweise, Kontoauszüge, Eigenkapitalnachweise, bei Selbstständigen Jahresabschlüsse und Steuerbescheide. Diese Unterlagen haben Sie selbst oder bekommen sie von Arbeitgeber und Finanzamt. Unser Service betrifft nur die Unterlagen zum Objekt, die bei Ämtern liegen oder erstellt werden müssen.

Unterlagen beschaffen: selbst oder über uns

Sie können jede Objektunterlage direkt bei der zuständigen Stelle beantragen. Grundbuch24 ist ein privater Antragsservice: Im Bestellkasten wählen Sie die Unterlagen für Ihre Finanzierung, geben die Adresse des Objekts ein, und wir stellen die Anträge bei Grundbuchamt, Katasteramt und Bauaufsicht. Gehören Sie noch nicht zu den Eigentümern, holen wir vorher die nötige Vollmacht ein. Die Amtsgebühren kommen zur Servicegebühr hinzu und stehen getrennt auf der Rechnung; die Preise finden Sie auf der Preisseite. Eine feste Lieferzeit können wir nicht zusagen, weil die Ämter unterschiedlich schnell arbeiten.

Kaufen Sie eine Wohnung, finden Sie die vollständige Liste in der Checkliste Unterlagen für den Wohnungskauf.

Häufige Fragen

Wie aktuell muss der Grundbuchauszug für die Bank sein?

Das legt jede Bank selbst fest. Häufig verlangen Banken einen Auszug, der nicht älter als etwa drei Monate ist. Fragen Sie Ihre Bank oder Ihren Vermittler, bevor Sie bestellen, damit der Auszug bei der Kreditprüfung nicht schon wieder veraltet ist.

Ich kaufe erst. Wie komme ich an den Grundbuchauszug?

Als Käufer brauchen Sie die Zustimmung oder Vollmacht des Verkäufers. Oft gibt der Makler den Auszug direkt an die Bank weiter. Fehlt er, lassen Sie sich vom Verkäufer eine Vollmacht geben und fordern ihn selbst an.

Reicht die Wohnflächenangabe aus dem Exposé?

Oft nicht. Banken wollen eine nachvollziehbare Berechnung sehen, weil Exposés Flächen gern großzügig angeben, etwa mit voll gerechneten Dachschrägen oder Terrassen. Liegt keine Berechnung vor, können Sie eine erstellen lassen.

Brauche ich die Unterlagen auch für eine Anschlussfinanzierung?

Bleiben Sie bei Ihrer Bank, genügen oft wenige aktuelle Nachweise. Wechseln Sie die Bank, prüft die neue Bank das Objekt wie bei einer Erstfinanzierung und verlangt in der Regel wieder Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächenberechnung und Pläne.

Wer bestellt die Grundschuld im Grundbuch?

Sie als Eigentümer oder Käufer bewilligen die Grundschuld vor einem Notar. Der Notar reicht die Urkunde beim Grundbuchamt ein, das die Grundschuld in Abteilung III einträgt. Die Bank zahlt das Darlehen meist erst aus, wenn die Eintragung gesichert ist.

Kann ich die Unterlagen auch direkt bei den Ämtern holen?

Ja. Grundbuchauszug beim Grundbuchamt, Flurkarte beim Katasteramt, Bauakte bei der Bauaufsicht. Grundbuch24 ist ein privater Antragsservice, der die Anträge gebündelt für Sie stellt. Die Amtsgebühren weisen wir getrennt aus.

Quellen und Rechtsgrundlagen

Stand der Angaben: 29.09.2026. Die Angaben ersetzen keine Rechtsberatung.