Was steht im Liegenschaftsbuch?
Das Liegenschaftskataster besteht aus zwei Teilen: der Karte, die zeigt, wo ein Flurstück liegt, und einem beschreibenden Verzeichnis, das sagt, was es ist. Dieses Verzeichnis war früher ein gebundenes Buch und heißt bis heute Liegenschaftsbuch, auch wenn es längst digital im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt wird.
Ein Auszug nennt für jedes Flurstück in der Regel:
- Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer,
- Lagebezeichnung, also Straße und Hausnummer oder Gewann,
- die Fläche in Quadratmetern,
- die tatsächliche Nutzung, etwa Wohnbaufläche, Garten, Ackerland oder Wald,
- die Buchungsstelle im Grundbuch mit Grundbuchbezirk und Blatt,
- je nach Ausgabeform die Eigentümer mit Anschrift und Anteil.
Flurstücksnachweis und Bestandsnachweis
ALKIS kennt verschiedene Standardauszüge. Für die meisten Anliegen sind zwei gefragt: Der Flurstücksnachweis geht von einem Flurstück aus und beschreibt es ausführlich, auf Wunsch mit Eigentümerangaben. Der Bestandsnachweis geht vom Grundbuchblatt aus und listet alle Flurstücke, die dort gebucht sind, samt Eigentümern. Er ist die richtige Wahl, wenn ein Hof, ein Gartengrundstück oder eine Hausparzelle aus mehreren Flurstücken besteht und Sie den Gesamtbestand brauchen.
Bei Grundbuch24 können Sie beide Auszüge bestellen. Wenn Sie unsicher sind, welcher gebraucht wird, schreiben Sie den Zweck ins Bemerkungsfeld, zum Beispiel „für die Bank“ oder „für die Grundsteuererklärung“.
Liegenschaftsbuch oder Grundbuch?
Beide Register beschreiben dieselben Grundstücke, aber mit verschiedenem Zweck. Das Kataster erfasst die tatsächlichen Verhältnisse: Lage, Grenzen, Fläche, Nutzung. Das Grundbuch hält die Rechtsverhältnisse fest: wer Eigentümer ist und welche Rechte und Lasten bestehen. Die Register gleichen sich gegenseitig ab. Das Grundbuch übernimmt Flurstücke und Flächen aus dem Kataster (§ 2 Abs. 2 GBO), das Kataster übernimmt die Eigentümer aus dem Grundbuch.
Daraus folgt eine einfache Regel: Für Flächen und Nutzung ist das Liegenschaftsbuch die Quelle, für Eigentum, Grundschulden und Dienstbarkeiten der Grundbuchauszug. Wer beides braucht, bestellt beides.
Wofür Sie einen Auszug brauchen
- Grundsteuer und Bewertung: Flurstücksflächen und Nutzungsarten sind Grundlage vieler Angaben gegenüber dem Finanzamt.
- Kauf und Finanzierung: Banken prüfen, ob Fläche und Nutzung zu Exposé und Kaufvertrag passen.
- Erbfall und Vermögensübersicht: Der Bestandsnachweis zeigt auf einen Blick, welche Flurstücke zu einem Grundbuchblatt gehören, auch abgelegene Wiesen- oder Waldstücke.
- Landwirtschaft und Verpachtung: Flächen je Nutzungsart sind für Pachtverträge und Förderanträge wichtig.
- Planung und Gutachten: Architekten und Sachverständige brauchen Fläche und Nutzung zusammen mit der Flurkarte.
Wer darf ihn beantragen?
Auszüge ohne Eigentümerangaben geben viele Katasterbehörden weitgehend frei ab. Sobald Namen und Anschriften der Eigentümer enthalten sind, gelten Datenschutzregeln der Vermessungs- und Katastergesetze der Länder: Sie brauchen ein berechtigtes Interesse. Eigentümer, Erbbauberechtigte, Erben und Bevollmächtigte haben es ohne Weiteres. Bei einer Bestellung über uns geben Sie an, ob Sie Eigentümer sind; andernfalls holen wir eine Vollmacht ein.
Wo Sie den Auszug bekommen
Zuständig ist die Katasterbehörde des Landes, in dem das Flurstück liegt, je nach Land ein Katasteramt des Kreises, ein staatliches Vermessungsamt oder ein Landesamt. Viele Länder bieten Auszüge zusätzlich über ein Online-Portal an, teils nur für registrierte Nutzer.
Direkt beim Amt: Sie können den Auszug selbst dort beantragen. Welche Stelle für Ihr Grundstück zuständig ist, zeigen wir unten auf dieser Seite. Grundbuch24 ist ein privater Antragsservice: Wir ermitteln die Behörde, stellen den Antrag mit Ihrer Vollmacht und leiten Ihnen den Auszug weiter.
Kosten
Die Gebühr für einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch legt die Gebührenordnung des jeweiligen Landes fest. Sie unterscheidet sich zwischen den Ländern und oft auch nach Umfang und Ausgabeform. Zusätzlich zahlen Sie bei uns die Servicegebühr, die im Bestellkasten und auf der Preisseite steht. Die Gebühr der Behörde weisen wir getrennt aus.
Ablauf und Dauer
Geben Sie die Anschrift und, wenn bekannt, Gemarkung, Flur und Flurstück oder das Grundbuchblatt an. Für einen Bestandsnachweis ist das Grundbuchblatt besonders hilfreich. Wir prüfen Eigentum oder Vollmacht, stellen den Antrag und schicken Ihnen den Auszug, sobald die Behörde ihn geliefert hat. Wie lange das dauert, hängt von der Katasterbehörde ab; feste Fristen sagen wir nicht zu.