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Liegenschaftsbuch online beantragen

Das Liegenschaftsbuch ist der beschreibende Teil des Katasters. Es nennt für jedes Flurstück Lage, Fläche und Nutzungsart und führt die Eigentümer mit. Der Bestandsnachweis fasst alle Flurstücke eines Grundbuchblatts zusammen.

  • Wir prüfen vorab, ob Sie antragsberechtigt sind oder eine Vollmacht brauchen.
  • Fester Servicepreis inklusive MwSt., den Sie vor der Bestellung sehen.
  • Wir stellen den Antrag bei der zuständigen Stelle, Sie erhalten die Unterlage per Post oder E-Mail.

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Liegenschaftsbuch beantragen

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Servicepreis 29,90 €

inkl. MwSt., zzgl. ggf. anfallender Amtsgebühren

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Was steht im Liegenschaftsbuch?

Das Liegenschaftskataster besteht aus zwei Teilen: der Karte, die zeigt, wo ein Flurstück liegt, und einem beschreibenden Verzeichnis, das sagt, was es ist. Dieses Verzeichnis war früher ein gebundenes Buch und heißt bis heute Liegenschaftsbuch, auch wenn es längst digital im Amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) geführt wird.

Ein Auszug nennt für jedes Flurstück in der Regel:

  • Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer,
  • Lagebezeichnung, also Straße und Hausnummer oder Gewann,
  • die Fläche in Quadratmetern,
  • die tatsächliche Nutzung, etwa Wohnbaufläche, Garten, Ackerland oder Wald,
  • die Buchungsstelle im Grundbuch mit Grundbuchbezirk und Blatt,
  • je nach Ausgabeform die Eigentümer mit Anschrift und Anteil.

Flurstücksnachweis und Bestandsnachweis

ALKIS kennt verschiedene Standardauszüge. Für die meisten Anliegen sind zwei gefragt: Der Flurstücksnachweis geht von einem Flurstück aus und beschreibt es ausführlich, auf Wunsch mit Eigentümerangaben. Der Bestandsnachweis geht vom Grundbuchblatt aus und listet alle Flurstücke, die dort gebucht sind, samt Eigentümern. Er ist die richtige Wahl, wenn ein Hof, ein Gartengrundstück oder eine Hausparzelle aus mehreren Flurstücken besteht und Sie den Gesamtbestand brauchen.

Bei Grundbuch24 können Sie beide Auszüge bestellen. Wenn Sie unsicher sind, welcher gebraucht wird, schreiben Sie den Zweck ins Bemerkungsfeld, zum Beispiel „für die Bank“ oder „für die Grundsteuererklärung“.

Liegenschaftsbuch oder Grundbuch?

Beide Register beschreiben dieselben Grundstücke, aber mit verschiedenem Zweck. Das Kataster erfasst die tatsächlichen Verhältnisse: Lage, Grenzen, Fläche, Nutzung. Das Grundbuch hält die Rechtsverhältnisse fest: wer Eigentümer ist und welche Rechte und Lasten bestehen. Die Register gleichen sich gegenseitig ab. Das Grundbuch übernimmt Flurstücke und Flächen aus dem Kataster (§ 2 Abs. 2 GBO), das Kataster übernimmt die Eigentümer aus dem Grundbuch.

Daraus folgt eine einfache Regel: Für Flächen und Nutzung ist das Liegenschaftsbuch die Quelle, für Eigentum, Grundschulden und Dienstbarkeiten der Grundbuchauszug. Wer beides braucht, bestellt beides.

Wofür Sie einen Auszug brauchen

  • Grundsteuer und Bewertung: Flurstücksflächen und Nutzungsarten sind Grundlage vieler Angaben gegenüber dem Finanzamt.
  • Kauf und Finanzierung: Banken prüfen, ob Fläche und Nutzung zu Exposé und Kaufvertrag passen.
  • Erbfall und Vermögensübersicht: Der Bestandsnachweis zeigt auf einen Blick, welche Flurstücke zu einem Grundbuchblatt gehören, auch abgelegene Wiesen- oder Waldstücke.
  • Landwirtschaft und Verpachtung: Flächen je Nutzungsart sind für Pachtverträge und Förderanträge wichtig.
  • Planung und Gutachten: Architekten und Sachverständige brauchen Fläche und Nutzung zusammen mit der Flurkarte.

Wer darf ihn beantragen?

Auszüge ohne Eigentümerangaben geben viele Katasterbehörden weitgehend frei ab. Sobald Namen und Anschriften der Eigentümer enthalten sind, gelten Datenschutzregeln der Vermessungs- und Katastergesetze der Länder: Sie brauchen ein berechtigtes Interesse. Eigentümer, Erbbauberechtigte, Erben und Bevollmächtigte haben es ohne Weiteres. Bei einer Bestellung über uns geben Sie an, ob Sie Eigentümer sind; andernfalls holen wir eine Vollmacht ein.

Wo Sie den Auszug bekommen

Zuständig ist die Katasterbehörde des Landes, in dem das Flurstück liegt, je nach Land ein Katasteramt des Kreises, ein staatliches Vermessungsamt oder ein Landesamt. Viele Länder bieten Auszüge zusätzlich über ein Online-Portal an, teils nur für registrierte Nutzer.

Direkt beim Amt: Sie können den Auszug selbst dort beantragen. Welche Stelle für Ihr Grundstück zuständig ist, zeigen wir unten auf dieser Seite. Grundbuch24 ist ein privater Antragsservice: Wir ermitteln die Behörde, stellen den Antrag mit Ihrer Vollmacht und leiten Ihnen den Auszug weiter.

Kosten

Die Gebühr für einen Auszug aus dem Liegenschaftsbuch legt die Gebührenordnung des jeweiligen Landes fest. Sie unterscheidet sich zwischen den Ländern und oft auch nach Umfang und Ausgabeform. Zusätzlich zahlen Sie bei uns die Servicegebühr, die im Bestellkasten und auf der Preisseite steht. Die Gebühr der Behörde weisen wir getrennt aus.

Ablauf und Dauer

Geben Sie die Anschrift und, wenn bekannt, Gemarkung, Flur und Flurstück oder das Grundbuchblatt an. Für einen Bestandsnachweis ist das Grundbuchblatt besonders hilfreich. Wir prüfen Eigentum oder Vollmacht, stellen den Antrag und schicken Ihnen den Auszug, sobald die Behörde ihn geliefert hat. Wie lange das dauert, hängt von der Katasterbehörde ab; feste Fristen sagen wir nicht zu.

Preise auf einen Blick

Sie zahlen bei uns zwei Beträge, die wir getrennt ausweisen: unseren Servicepreis für Antrag, Prüfung und Versand und die Gebühr der zuständigen Stelle, die auch beim Direktantrag anfällt.

Die Katasterbehörde berechnet Auszüge aus dem Liegenschaftsbuch nach der Gebührenordnung des jeweiligen Landes für das Vermessungs- und Katasterwesen.

Servicepreis inkl. MwSt. und Gebühr des Amts
Unterlage Servicepreis Amtsgebühr
Liegenschaftsbuch 29,90 € nach Gebührenordnung
Bestandsnachweis 25,90 € nach Gebührenordnung

Zuständige Stelle finden

Geben Sie Postleitzahl oder Ort der Immobilie ein. Wir zeigen Ihnen die zuständige Stelle mit Anschrift, damit Sie dort auch selbst beantragen können.

Häufige Fragen

Ist ein Auszug aus dem Liegenschaftsbuch ein Eigentumsnachweis?

Nicht im rechtlichen Sinn. Die Eigentümerangaben im Kataster werden aus dem Grundbuch übernommen und können hinter dem Grundbuch zurückliegen. Wer das Eigentum nachweisen muss, etwa gegenüber Bank oder Notar, braucht den Grundbuchauszug.

Welche Fläche gilt: die im Grundbuch oder die im Liegenschaftsbuch?

Das Grundbuch benennt die Grundstücke nach dem Liegenschaftskataster (§ 2 Abs. 2 GBO) und übernimmt die Flächenangaben von dort. Das Kataster ist also die Quelle. Weichen beide ab, ist meist eine Fortführung des Katasters noch nicht ins Grundbuch übernommen.

Was ist der Unterschied zwischen Flurstücksnachweis und Bestandsnachweis?

Der Flurstücksnachweis beschreibt ein einzelnes Flurstück. Der Bestandsnachweis geht vom Grundbuchblatt aus und listet alle Flurstücke, die dort gebucht sind, mit den Eigentümern. Er ist praktisch, wenn zu einem Besitz mehrere Flurstücke gehören.

Kann ich über das Liegenschaftsbuch herausfinden, wem ein Grundstück gehört?

Nur mit berechtigtem Interesse. Auszüge mit Eigentümerangaben geben die Katasterbehörden nicht an jeden heraus. Ein bloßes Kaufinteresse reicht in der Regel nicht, ein nachbarrechtlicher Anspruch oder eine Vollmacht des Eigentümers dagegen schon. Die Einzelheiten regelt das jeweilige Landesrecht.

Brauche ich Liegenschaftsbuch und Flurkarte zusammen?

Oft ja. Die Flurkarte zeigt Lage und Grenzen, das Liegenschaftsbuch Fläche, Nutzung und Eigentümer. Banken und Gutachter fordern häufig beides an. Sie können beide Auszüge in einer Bestellung zusammenfassen.

Gibt es das Liegenschaftsbuch noch, seit ALKIS eingeführt wurde?

Das Liegenschaftsbuch wird heute nicht mehr als eigenes Buch geführt, sondern ist Teil des digitalen Katasters ALKIS. Die Auszüge heißen je nach Land etwas unterschiedlich, zum Beispiel Flurstücks- und Eigentumsnachweis oder Bestandsnachweis. Der Begriff Liegenschaftsbuch wird trotzdem weiter verwendet.

Kann ich den Auszug direkt beim Katasteramt beantragen?

Ja. Die Katasterbehörde stellt Auszüge am Schalter, schriftlich oder über das Onlineangebot des Landes aus. Grundbuch24 ist ein privater Antragsservice, der den Antrag für Sie übernimmt und mit anderen Unterlagen bündeln kann.

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