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Unterlagen für den Kauf einer Eigentumswohnung

Wer eine Wohnung kauft, kauft auch einen Anteil an der Gemeinschaft. Diese Unterlagen zeigen Ihnen vor dem Notartermin, was Sie genau erwerben, und die meisten davon beantragen wir für Sie.

  • Sie wählen nur die Unterlagen, die Sie für Ihren Anlass brauchen – in einer Bestellung.
  • Wir prüfen vorab, welche Stelle zuständig ist und ob Sie eine Vollmacht brauchen.
  • Fester Servicepreis je Unterlage inklusive MwSt., die Summe sehen Sie vor der Bestellung.
Mehrfamilienhaus mit Eigentumswohnungen und Glasbalkonen

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Unterlagen für den Kauf einer Eigentumswohnung

Schritt 1 von 2

Unterlagen wählen, Adresse der Immobilie angeben.

Wählen Sie eine oder mehrere Unterlagen aus.
  • Auszug aus dem Grundbuch: Eigentümer, Rechte und Belastungen (z. B. Grundschulden, Wegerechte) eines Grundstücks.

  • Urkunde aus der Grundakte, die ein Gebäude in Wohnungs- und Teileigentum aufteilt und Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrechte regelt – mit Aufteilungsplan.

  • Wir erstellen die Unterlagen und beantragen die Bescheinigung, die für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum nötig ist.

  • Kartenauszug aus dem Liegenschaftskataster mit Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern und Gebäuden – ohne Eigentümerangaben.

  • Verbrauchs- oder Bedarfsausweis nach Gebäudeenergiegesetz (GEG), z. B. für Verkauf oder Vermietung. Erstellt von ImmoWert, kein Behördendokument.

Adresse der Immobilie

Bitte mindestens eine Unterlage wählen.

Verbindlich erst im nächsten Schritt (Kontakt, Zahlungsart).

grundbuch24.de ist ein privater Antragsservice und keine Behörde; der Direktantrag beim Amt ist möglich. AGB · Datenschutz

Inhalt dieser Seite

Checkliste der Unterlagen

Was in der Grundakte liegt

Für jede Eigentumswohnung gibt es ein eigenes Grundbuchblatt, das Wohnungsgrundbuch. Im Bestandsverzeichnis steht Ihr Miteigentumsanteil am Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung. Die Einzelheiten stehen nicht im Grundbuch selbst, sondern in den Dokumenten, auf die es verweist. Sie liegen in der Grundakte beim Grundbuchamt:

  • die Teilungserklärung mit der Gemeinschaftsordnung (§ 8 WEG),
  • der Aufteilungsplan, eine Bauzeichnung mit den Nummern der Wohnungen und Nebenräume (§ 7 WEG),
  • die Abgeschlossenheitsbescheinigung der Baubehörde,
  • spätere Änderungen, etwa wenn ein Dachboden ausgebaut oder ein Stellplatz neu zugeordnet wurde.

Wir beantragen den Grundbuchauszug und Kopien aus der Grundakte beim zuständigen Grundbuchamt. Sie können beides auch selbst dort beantragen.

Worauf Sie in der Teilungserklärung achten

Die Teilungserklärung ist oft lang und juristisch formuliert. Für Käufer sind vor allem diese Punkte wichtig:

  • Was gehört zur Wohnung? Keller, Dachboden, Balkon und Stellplatz sind nicht automatisch Ihr Eigentum. Prüfen Sie, ob sie im Aufteilungsplan mit Ihrer Wohnungsnummer bezeichnet sind.
  • Sondernutzungsrechte: Gartenanteile oder Stellplätze gehören oft allen Eigentümern gemeinsam, dürfen aber nur von einer Wohnung genutzt werden. Das muss ausdrücklich geregelt sein.
  • Kostenverteilung: Die Gemeinschaftsordnung legt fest, wer welche Kosten trägt, meist nach Miteigentumsanteilen.
  • Nutzung: Regeln zur Vermietung, zur gewerblichen Nutzung oder zur Tierhaltung können Ihre Pläne einschränken.

Stimmen Grundriss im Exposé und Aufteilungsplan nicht überein, klären Sie das vor dem Kauf mit Verkäufer und Notar.

Was der Verwalter liefert

Einige wichtige Unterlagen liegen nicht bei einem Amt, sondern bei der Hausverwaltung. Sie bekommen sie über den Verkäufer, der sie beim Verwalter anfordern kann:

  • Protokolle der Eigentümerversammlungen der letzten Jahre und die Beschluss-Sammlung,
  • Wirtschaftsplan, letzte Jahresabrechnung und Stand der Erhaltungsrücklage,
  • Höhe des monatlichen Hausgelds.

Aus ihnen erfahren Sie, ob Sanierungen anstehen, ob Sonderumlagen beschlossen sind und wie die Gemeinschaft wirtschaftet. Diese Unterlagen beschaffen wir nicht, weil sie nur der Verwalter herausgeben kann.

Vollmacht des Verkäufers

Vor dem Kauf haben Sie noch kein eigenes berechtigtes Interesse am Grundbuch der Wohnung. Grundbuchamt und Baubehörde verlangen deshalb in der Regel eine Vollmacht des Eigentümers. Eine kurze schriftliche Erklärung mit Unterschrift, Name, Anschrift und Bezeichnung der Wohnung genügt meist. Bei der Bestellung fragen wir, ob Sie Eigentümer sind, und nennen Ihnen den Nachweis, den die jeweilige Stelle erwartet.

Checkliste Wohnungskauf: in welcher Reihenfolge prüfen?

  1. Grundbuchauszug: Stimmt der Eigentümer? Welche Rechte und Grundschulden sind eingetragen?
  2. Teilungserklärung und Aufteilungsplan: Gehört alles zur Wohnung, was im Exposé steht?
  3. Unterlagen des Verwalters: Welche Kosten und Maßnahmen kommen auf Sie zu?
  4. Unterlagen für die Bank zusammenstellen, siehe Unterlagen für die Baufinanzierung.

Planen Sie genug Zeit ein: Die Bearbeitungszeiten der Grundbuchämter unterscheiden sich stark, und eine feste Lieferzeit kann niemand zusagen.

Häufige Fragen

Wo bekomme ich die Teilungserklärung für eine Eigentumswohnung?

Die Teilungserklärung liegt mit dem Aufteilungsplan in der Grundakte beim Grundbuchamt. Oft hat auch der Verwalter oder der Verkäufer eine Kopie. Beim Grundbuchamt brauchen Sie als Kaufinteressent eine Vollmacht des Eigentümers.

Brauche ich als Käufer eine Vollmacht für die Unterlagen?

Für Grundbuchauszug und Dokumente aus der Grundakte in der Regel ja, weil Sie vor dem Kauf noch kein eigenes berechtigtes Interesse haben. Eine formlose, vom Verkäufer unterschriebene Vollmacht genügt meist. Wir sagen Ihnen bei der Bestellung, was die jeweilige Stelle erwartet.

Welche Unterlagen verlangt die Bank beim Wohnungskauf?

Häufig verlangt sind Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Aufteilungsplan, eine Wohnflächenberechnung und der Energieausweis, dazu Angaben zu Hausgeld und Erhaltungsrücklage. Welche Unterlagen Ihre Bank genau haben möchte, steht in ihrer Unterlagenliste.

Muss ich die Abgeschlossenheitsbescheinigung selbst besorgen?

Meist nicht. Sie wurde schon bei der Aufteilung des Hauses in Wohnungseigentum erteilt und liegt in der Grundakte. Wichtig wird sie, wenn Zweifel bestehen, ob Räume wirklich zur Wohnung gehören, oder wenn Räume umgebaut oder neu aufgeteilt wurden.

Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum?

Sondereigentum sind die Räume Ihrer Wohnung, über die Sie allein bestimmen. Gemeinschaftseigentum ist alles andere: Grundstück, Dach, Fassade, Treppenhaus, tragende Wände, Leitungen. Darüber entscheidet die Eigentümergemeinschaft, und die Kosten werden nach der Gemeinschaftsordnung verteilt.

Wie erkenne ich, ob eine Sonderumlage droht?

In den Protokollen der letzten Eigentümerversammlungen und in der Beschluss-Sammlung stehen beschlossene und diskutierte Maßnahmen. Der Wirtschaftsplan und die Höhe der Erhaltungsrücklage zeigen, ob Geld für größere Arbeiten da ist. Diese Unterlagen bekommen Sie vom Verwalter oder vom Verkäufer.