Wichtig!
Das Grundbuchamt hat einen Entscheidungsspielraum, wann "berechtigtes Interesse" vorliegt. Ein Antrag auf Grundbuch lohnt sich immer.
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Unser Antrag ist formalisiert und wird auf die Richtigkeit der Angaben durch Experten überprüft. Somit kann sichergestellt werden, dass der Antrag schnellstmöglich dem zuständigen Amt vorliegt und fehlerfrei bearbeitet werden kann. Keine extra Versandkosten.
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Bei uns erhalten Sie werktags eine Antwortgarantie innerhalb von 24 Stunden. Erhalten Sie
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Erledigen Sie Ihre Anträge einfach online mithilfe unseres digitalem Assistenten. Das Formular ist schnell und einfach ausgefüllt. Ihre Daten sind durch höchste Sicherheitsstandards geschützt. Auch die Anträge können digital signiert werden.
Wir kümmern uns deutschlandweit um die Grundbucheinsicht. Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei der Beantragung vom Grundbuchauszug. Ein Auszug aus dem Grundbuch ist in der Regel Pflicht, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten. Hier erhalten Sie die Möglichkeit Informationen und Ihren Grundbuchauszug zu erhalten und was der Grundbuchauszug kostet.
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Mehr dazuDie jeweiligen Grundbuchämter führen mit dem Grundbuch ein Verzeichnis, in dem die Rechtsverhältnisse eines jeden Grundstücks der Öffentlichkeit dargelegt werden. Allerdings handelt es sich beim Grundbuch nicht um ein öffentliches Register. Das bedeutet, nur Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, dürfen Einsicht in das Grundbuch nehmen.
In der Regel liegt das Grundbuch in schriftlicher Form vor. Allerdings verfügen immer mehr Grundbuchämter auch über ein elektronisches Grundbuch.
Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, die Größe des
Grundstücks und etwaige Rechte (z. B. Geh- bzw. Durchfahrtrecht) sowie
Belastungen (z. B. Grundschulden) zu einem Grundstück und ist eine vollständige
Abschrift aller Grundbucheintragungen zu einem Grundstück. Dabei wird für jedes
einzelne Grundstück ein gesondertes Grundbuchblatt angelegt und mit einer
laufenden Nummer versehen. Bei diesem Grundbuchblatt handelt es sich um das
eigentliche Grundbuch zu einem Grundstück. Sie brauchen einen Grundbuchauszug im
Rahmen eines Immobilienverkaufs, um gegenüber dem Käufer und dem Notar belegen
zu können, dass Sie wirklich der Eigentümer sind. Außerdem müssen Sie ihn bei
einer Beleihungsprüfung der Bank vorlegen, damit Ihnen einen Kredit gewährt
wird. Er ist zudem eines der wichtigsten Dokumente denn dieser weist den
Eigentümer aus. Mit dem Grundbuch kann man u.a. nachweisen, wer Eigentümer ist.
Wenn Sie mehr erfahren wollen zum Thema Grundbuch und Flurkarten, besuchen Sie
diesen Ratgeber.
https://www.deingrundbuch.de/ratgeber/
Wir ermöglichen die einfach Beantragung von Grundbuchauszügen und immobiliennahen Dokumenten online. Sie geben Ihre Daten und Wunschdokumente an und wir kümmern uns um den Rest.
Für Sie bedeutet das konkret:
Sie geben Ihre Daten in unser Online-Formular ein, wählen eine bevorzugte Zahlungsmethode und senden die Bestellung ab.
Gleich danach bestätigen wir Ihre Bestellung via Mail und Sie erhalten den Zugang zu Ihrem persönlichen Kundenportal. Da können Sie Ihre Rechnung, den Status der Bestellung und Ihre Sachbearbeiter:in einsehen. Auch die digitale Signatur des Antrags und zusätzliche Dokumentuploads (wie einen Eigentümernachweis) können Sie hier hochladen oder uns via WhatsApp schicken.
Neben einer umfangreichen Immobilienbewertung durch einen kompetenten Makler, muss für den Verkauf auch der aktuelle Grundbuchauszug angefordert werden. Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen möchten, müssen Sie die entsprechende Abschrift aus dem Grundbuch beantragen. So können Sie, dass Sie wirklich der Eigentümer und zum anstehenden Verkauf berechtigt sind. Diesen Nachweis müssen Sie gegenüber dem Käufer erbringen. Kaufinteressenten können anhand dieses Dokuments außerdem erfahren, ob auf dem Grundstück etwa die Rechte Dritter lasten. Ein beglaubigter Grundbuchauszug muss im Rahmen des Immobilienverkaufs auch dem Notar vorgelegt werden, damit er sich von der rechtmäßigen Eigentümerschaft überzeugen kann.
BeleihungsprüfungEin beglaubigter Grundbuchauszug ist auch die Voraussetzung für einen Immobilienkredit und muss im Rahmen der dazugehörigen Beleihungsprüfung der Bank vorgelegt werden. Ein Immobilienkredit wird in der Regel über die Grundschuld abgesichert, die im Grundbuch festgehalten wird. Sollte der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen künftig nicht nachkommen können, hat die Bank das Recht die Immobilie in letzter Instanz zu veräußern. Um dies zu verhindern wird vor der Gewährung eines Immobilienkredits die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers geprüft. Bei der Gewährung eines Kredits bestehen die Banken außerdem darauf, im ersten Rang des Grundbuchs eingetragen zu werden, damit sie im Falle einer Zwangsversteigerung als Gläubiger zuerst bedient werden können.
ErbfallWurde ein Haus oder eine Wohnung geerbt, sollten neue Eigentümer in jedem Fall einen Blick in den Grundbuchauszug werfen. Mit dem Erbe gehen nicht nur die Besitzverhältnisse an den Erben über, sondern auch jedweilige Verbindlichkeiten und Belastungen, die auf dem Grundstück lasten.
Zu jedem Dokument gibt es eine, in der Produktbeschreibung vermerkte, Standardzustellungsart. Jedoch ist es Ihnen überlassen, ob Sie das Dokument postalisch oder digital erhalten wollen. Bei Abweichung der Standardzustellungsart, geben Sie die Alternative einfach in dem Bemerkungsfeld der Bestellung an oder wählen Sie direkt eines unserer vorgefertigen Alternativen (z.B. Grundbuchauszug digital).
Das berechtigte Interesse wird benötigt, wenn ein Dokument mit
personenbezogenen, sensiblen Daten beantragt werden soll.
Anhand der folgenden kurzen Checkliste können Sie Ihr berechtigtes Interesse
überprüfen.
Ein berechtigtes Interesse hat:
der Eigentümer der Immobilie
Erbe einer Immobilie, welcher Informationen zur Immobilie benötigt um über eine Erbantritt zu entscheiden.
Gläubiger des Eigentümers einer Immobilie ist
Wegerechte hat
Mieter, welcher erfahren will ob der Vermieter tatsächlich Eigentümer der Immobilie ist (erklärungsbedürftig)
Vollmacht des Eigentümers hat
Behörde, ein Gericht oder ein Notar
öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Die Grundbucheinsicht kann durch jeden mit einem berechtigten Interesse erfolgen. In speziellen Fällen muss das berechtigte Interesse bei dem zuständigen Amt erläutert werden und der zuständige Sachbearbeiter entscheidet folglich über die Gestattung der Einsichtnahme.
Häufig stehen mit zu günstigen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keinen Grundbuchauszug erhalten und Ihr Geld weg ist.
Baukindergeld: Vorteil für Familien mit Eigenheim-Wunsch. Die Antragsfrist für Zuschuss wurder verlängert! Das Baukindergeld ist eine weitere staatliche Maßnahme zur Förderung von Wohneigentum. Das entsprechende Gesetz wurde 2018 eingeführt und läuft zum 31. Dezember 2020 aus. Das bedeutet: Nur Familien, die bis Jahresende eine Baugenehmigung oder einen Kaufvertrag vorlegen, können noch Baukindergeld erhalten.1 Die gute Nachricht: Die Bundesregierung hat beschlossen, den befristeten Förderzeitraum um drei Monate zu verlängern. Die Änderung soll mit Inkrafttreten des Haushalts 2021 wirksam werden (gilt nicht für Bayern). Gültig ab 17.05.2019 (Antragseingang bei der KfW)- Zuschuss für den Ersterwerb von selbstgenutztem Wohneigentum für Familien mit Kindern aus Mitteln des Bundes, Zuschuss der KfW Nr. 424. Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes, vermietetes, durch Nießbrauch genutztes, unentgeltlich überlassenes oder leerstehendes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen. Für die Beantragunng benötigen Sie zwingend einen Grundbuchauszug. https://www.grundbuch24.de/baukindergeld
´ Das Grundbuch wird nach einem einheitlichen Muster geführt und gliedert sich in fünf Bereiche:
✓ Aufschrift: Das Deckblatt trägt den Namen des zuständigen Amtsgerichts, den Grundbuchbezirk und die Nummer des Grundbuchblatts. Hier sind das zuständige Amtsgericht, der Band sowie das Blatt des Grundbuchs vermerkt. Die Aufschrift im Grundbuch wird auch als Grundbuch Deckblatt bezeichnet.
✓ Bestandsverzeichnis: Hier sind die Grundstücke mit Angaben zu Gemarkung, Flur, Rechten (z.B. Wegerechte), Lage (Straße und Hausnummer), Nutzungsart und Größe verzeichnet.
✓ Abteilung I: Eigentümer: In dieser Abteilung werden die Eigentumsverhältnisse eingetragen. Hier sind der Name des Eigentümers sowie der Grund und das Datum der Eintragung vermerkt. Gründe können beispielsweise Erbe, Auflassung oder Zwangsversteigerung sein.
✓ Abteilung II: Beschränkungen und Belastungen des Grundstücks - Persönliche Dienstbarkeiten: Außer der Grundpfandrechte sind in dieser Abteilung alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks vermerkt. Dazu zählen beispielsweise Reallasten, Nießbrauch oder das Erbbaurecht, Vorkaufsrechte oder Wegerechte. Die Beschränkungen können Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzvermerke umfassen.
✓ Abteilung III: Grundpfandrechte - Hypothek - Grundschuld - Rentenschuld: In Abteilung 3 finden sich Grundpfandrechte. Dazu gehören beispielsweise Grundschulden, die bei der Aufnahme einer Baufinanzierung entstehen, für die das Grundstück als Sicherheit eingetragen wurde.
In den genannten Abteilungen des Grundbuchs wird für jedes Grundstück ein eigenes Grundbuchblatt angelegt. Auf dem Blatt finden sich die entsprechenden Informationen. Im Rahmen eines Verkaufs oder Kaufs einer Immobilie müssen sie aktualisiert werden und die neuen Eigentumsverhältnisse abbilden. Die einzelnen Blätter des Grundbuchs werden nach Bezirken in Bändern gebündelt. Die Bänder ihrerseits bilden das Grundbuch. Wenn Sie einen Antrag auf einen Auszug aus dem Grundbuch stellen möchten, müssen Sie die Blattnummer zu I Ihrer Immobilie kennen.Wir kümmern uns deutschlandweit um ihr Anliegen. Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei ihrem Immobilienanliegen.
Bestellen Sie hier online Grundbuchauszüge, Liegenschaftskarten, Flurkarten, Liegenschaftsbücher und Bebauungspläne.
Flurkarte anfordernGrundbuch24 nimmt Datenschutz ernst. Wir halten sämtliche Datenschutzbestimmungen ein.
Grundbuch online anfordernKostenaufstellung und Kostenvoranschlag, Teilungserklärung, Grundriss und Wohnflächenberechnung - wir machen das für Sie!
Teilungserklärung anfordern
Ein Grundbuchauszug umfasst alle Informationen die im Grundbuch zu einem Grundstück eingetragen wurden: Informationen zum Grundstück, Eigentümer des Grundstückes, Besitzer der Immobilie, Lasten und Beschränkungen (Wegerechte, Bebauungseinschränkungen, …) aber auch Schulden (Hypotheken, Grundpfandrechte, …)
Die Flurkarte bzw. Liegenschaftskarte / Katasterkarte benötigen Sie insbesondere dann, wenn es um den Kauf oder Verkauf einer Immobilie geht. Sie stellt die Grundstücke und Gebäude eines Gebietes dar, weshalb sie vor allem für Interessenten eines Objektes von Bedeutung ist. Sie wird in den Maßstäben 1:500, 1:1.000 und in ländlichen Gebieten 1:2.000 geführt.
Die Teilungserklärung regelt die Aufteilung einer Immobilie, sowie Rechte und Pflichten der jeweiligen Wohnungseigentümer. Dies kann z.B. bei einem Mehrfamilienhaus die Aufteilung von Wohnungen, Kellerabteilen und KFZ Stellplätzen sein, sowie die Definition von gemeinschaftlich genutzten Flächen sein.
Im Baulastenverzeichnis ist aufgeführt, welche Baulasten auf einem bestimmten Grundstück liegen. Beisielsweise die Duldung eines KFZ-Stellplatzes für ein Nachbargrundstück oder zwei Grundstücke gelten baurechtlich als ein Grundstück, weshalb eine Immobile auf zwei Grundstücken gebaut werden kann. Prüfen Sie immer, ob ein Objekt Baulasten hat! Baulast(en) werden automatisch auf den Käufer eines Grundstücks übertragen.
Die Altlastenauskunft / das Altlastenverzeichnis dient der Untersuchung von Grundstücken und zeigt Informationen zum Untergrund und zur Bebaubarkeit. Liegt für das Grundstück ein Altlastenverdacht vor, lohnt sich ein Kauf für private Bauherren in aller Regel nicht. Die Sanierung ist sehr kostspielig und schwer kalkulierbar. Deshalb sollten Sie dies vor einem Kauf unbedint prüfen!
Der Bebauungsplan (auch B-Plan genannt) wird aus den übergeordneten Flächennutzungsplänen der Gemeinde heraus entwickelt und regelt die mögliche Nutzungsart und Bebauung von Grundstücken. Bebauungspläne weisen aus, welche Grünflächen freigehalten werden müssen, wie tief ein Grundstück bebaut werden darf und wie viele Geschosse gebaut werden dürfen bzw. erlaubt sind. Es gibt hier eine Vielzahl von Regelungen.
Der Grundbuchauszug informiert über die Eigentums- und Rechtsverhältnisse einer Immobilie. Wer eine Immobilie verkaufen oder kaufen möchte, sollte unbedingt einen Grundbuchauszug anfordern und die Eintragungen prüfen. Auch die finanzierende Bank fordert beim Immobilienkauf einen aktuellen Grundbuchauszug ein. Erfahren Sie, wer den Grundbuchauszug bekommt, was er kostet und wie man ihn beantragt!
Wichtig!
Das Grundbuchamt hat einen Entscheidungsspielraum, wann "berechtigtes Interesse" vorliegt. Ein Antrag auf Grundbuch lohnt sich immer.
Wer seine Anfrage indirekt und bequem an das Amtsgericht übermitteln möchte, kann einen kostenpflichtigen Service nutzen. Dieser fragt die erforderlichen Daten ab und übermittelt den Antrag an das Grundbuchamt. Für die Beantragung wird eine Servicepauschale erhoben.
Der Grundbuchauszug wird in allen Bundesländern, außer Baden-Württemberg, wo dies Gemeindesache ist, von den zuständigen Amtsgerichten ausgehändigt. Das Portal www.portal-grundbuchamt.de ermittelt für Sie das zuständige Amtsgericht anhand der Postleitzahl des Grundstücks, für das der Grundbuchauszug angefordert wird. Fragen Sie hier über das Grundbuchportal für Bund und der Länder das zuständige Amtsgericht bzw. das dazu gehörende Grundbuchamt ab.
Um den Auszug zu erhalten, senden Sie ein Schreiben an das Grundbuchamt und beantragen den Auszug. Ein Muster für das Anschreiben haben wir Ihnen zum Download bereitgestellt.
Notare haben die Möglichkeit, Grundbuchauszüge elektronisch anzufordern. Dies ist für ihre Arbeit sehr wichtig, denn zur sicheren notariellen Beurkundung von Immobiliengeschäften benötigen sie einen aktuellen Auszug. Den Grundbuchauszug über den Notar anzufordern ist vor allem dann sinnvoll, wenn der Notar ohnehin schon mit einer Aufgabe im Rahmen Ihres Anliegens betraut ist (zum Beispiel mit der Erstellung des Kaufvertragsentwurfes). Auch kann ein Grundbuchauszug bei einem Notar beantragt werden, mit dem Sie schon einmal zusammengearbeitet haben. In ein fremdes Notariat zu gehen und einen Grundbuchauszug zu beantragen ist eher unüblich.
Der Grundbuchauszug wird nach Anforderung beim Grundbuchamt meist binnen 14 Tagen per Post zugestellt. Fordert der Notar ihn über seinen elektronischen Zugang ab, kann es schneller gehen. Bitte informieren Sie sich dazu vorab beim Notar.
Der Grundbuchauszug kann wie eine Art "Ausweis" betrachtet werden. Er gibt im so genannten Bestandsverzeichnis exakte Informationen über Lage und Größe des Grundstücks und zeigt in den Abteilungen auf, wer der Eigentümer ist, wer welche Rechte am Grundstück hat und welche Belastungen es gibt. Zur Identifikation des Grundbesitzes sollte immer auch eine Flurkarte zum Grundbuch beiliegen. Bei Wihnungseigentum sind der Aufteilungsplan und die Teilungserklärung wichtige Dokumente.
Das Grundbuchauszug-PDF-Muster zeigt Ihnen einen beispielhaften Grundbuchauszug.
Wir glauben fest daran, dass es einen besseren Weg gibt, Immobiliengeschäfte schnell, einfach und kostengünstiger abzuwickeln. Aus diesem Grund haben wir Grundbuch24.de entwickelt. Wir verbinden persönliche professionelle Beratung mit modernster Technologie um Ihnen transparent bei Ihren Entscheidungsprozessen zu helfen, egal ob es um Beschaffungsprozesse, Beratung, Verkauf, Darlehen oder Wertermittlung geht. Wir sind überzeugt davon, dass nur ganzheitliche und transparente Prozesse helfen bessere und schnellere Entscheidungen zu treffen.
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