Grundbuchauszug Online Beantragen

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Unser Antrag ist formalisiert und wird auf die Richtigkeit der Angaben durch Experten überprüft. Somit kann sichergestellt werden, dass der Antrag schnellstmöglich dem zuständigen Amt vorliegt und fehlerfrei bearbeitet werden kann. Keine extra Versandkosten.

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Fragen und Antworten

Häufige Fragen

Die jeweiligen Grundbuchämter führen mit dem Grundbuch ein Verzeichnis, in dem die Rechtsverhältnisse eines jeden Grundstücks der Öffentlichkeit dargelegt werden. Allerdings handelt es sich beim Grundbuch nicht um ein öffentliches Register. Das bedeutet, nur Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, dürfen Einsicht in das Grundbuch nehmen.

In der Regel liegt das Grundbuch in schriftlicher Form vor. Allerdings verfügen immer mehr Grundbuchämter auch über ein elektronisches Grundbuch.

Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstücks und etwaige Rechte (z. B. Geh- bzw. Durchfahrtrecht) sowie Belastungen (z. B. Grundschulden) zu einem Grundstück und ist eine vollständige Abschrift aller Grundbucheintragungen zu einem Grundstück. Dabei wird für jedes einzelne Grundstück ein gesondertes Grundbuchblatt angelegt und mit einer laufenden Nummer versehen. Bei diesem Grundbuchblatt handelt es sich um das eigentliche Grundbuch zu einem Grundstück. Sie brauchen einen Grundbuchauszug im Rahmen eines Immobilienverkaufs, um gegenüber dem Käufer und dem Notar belegen zu können, dass Sie wirklich der Eigentümer sind. Außerdem müssen Sie ihn bei einer Beleihungsprüfung der Bank vorlegen, damit Ihnen einen Kredit gewährt wird. Er ist zudem eines der wichtigsten Dokumente denn dieser weist den Eigentümer aus. Mit dem Grundbuch kann man u.a. nachweisen, wer Eigentümer ist. Wenn Sie mehr erfahren wollen zum Thema Grundbuch und Flurkarten, besuchen Sie diesen Ratgeber. Ratgeber

Wir ermöglichen die einfach Beantragung von Grundbuchauszügen und immobiliennahen Dokumenten online. Sie geben Ihre Daten und Wunschdokumente an und wir kümmern uns um den Rest.

Für Sie bedeutet das konkret:

  • keine Behördengänge
  • kein Papierkram
  • kein Drucker erforderlich
  • keine Behördendeutsch
  • kein FAX
  • bequeme digitale Signatur
  • wir kümmern uns um die Kommunikation mit dem Amt

Sie geben Ihre Daten in unser Online-Formular ein, wählen eine bevorzugte Zahlungsmethode und senden die Bestellung ab.

Gleich danach bestätigen wir Ihre Bestellung via Mail und Sie erhalten den Zugang zu Ihrem persönlichen Kundenportal. Da können Sie Ihre Rechnung, den Status der Bestellung und Ihre Sachbearbeiter:in einsehen. Auch die digitale Signatur des Antrags und zusätzliche Dokumentuploads (wie einen Eigentümernachweis) können Sie hier hochladen oder uns via WhatsApp schicken.

Immoblienkauf

Neben einer umfangreichen Immobilienbewertung durch einen kompetenten Makler, muss für den Verkauf auch der aktuelle Grundbuchauszug angefordert werden. Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen möchten, müssen Sie die entsprechende Abschrift aus dem Grundbuch beantragen. So können Sie, dass Sie wirklich der Eigentümer und zum anstehenden Verkauf berechtigt sind. Diesen Nachweis müssen Sie gegenüber dem Käufer erbringen. Kaufinteressenten können anhand dieses Dokuments außerdem erfahren, ob auf dem Grundstück etwa die Rechte Dritter lasten. Ein beglaubigter Grundbuchauszug muss im Rahmen des Immobilienverkaufs auch dem Notar vorgelegt werden, damit er sich von der rechtmäßigen Eigentümerschaft überzeugen kann.

Beleihungsprüfung

Ein beglaubigter Grundbuchauszug ist auch die Voraussetzung für einen Immobilienkredit und muss im Rahmen der dazugehörigen Beleihungsprüfung der Bank vorgelegt werden. Ein Immobilienkredit wird in der Regel über die Grundschuld abgesichert, die im Grundbuch festgehalten wird. Sollte der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen künftig nicht nachkommen können, hat die Bank das Recht die Immobilie in letzter Instanz zu veräußern. Um dies zu verhindern wird vor der Gewährung eines Immobilienkredits die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers geprüft. Bei der Gewährung eines Kredits bestehen die Banken außerdem darauf, im ersten Rang des Grundbuchs eingetragen zu werden, damit sie im Falle einer Zwangsversteigerung als Gläubiger zuerst bedient werden können.

Erbfall

Wurde ein Haus oder eine Wohnung geerbt, sollten neue Eigentümer in jedem Fall einen Blick in den Grundbuchauszug werfen. Mit dem Erbe gehen nicht nur die Besitzverhältnisse an den Erben über, sondern auch jedweilige Verbindlichkeiten und Belastungen, die auf dem Grundstück lasten.

Zu jedem Dokument gibt es eine, in der Produktbeschreibung vermerkte, Standardzustellungsart. Jedoch ist es Ihnen überlassen, ob Sie das Dokument postalisch oder digital erhalten wollen. Bei Abweichung der Standardzustellungsart, geben Sie die Alternative einfach in dem Bemerkungsfeld der Bestellung an oder wählen Sie direkt eines unserer vorgefertigen Alternativen (z.B. Grundbuchauszug digital).

Das berechtigte Interesse wird benötigt, wenn ein Dokument mit personenbezogenen, sensiblen Daten beantragt werden soll. Anhand der folgenden kurzen Checkliste können Sie Ihr berechtigtes Interesse überprüfen.

Ein berechtigtes Interesse hat:

  • der Eigentümer der Immobilie
  • Erbe einer Immobilie, welcher Informationen zur Immobilie benötigt um über eine Erbantritt zu entscheiden.
  • Gläubiger des Eigentümers einer Immobilie ist
  • Wegerechte hat
  • Mieter, welcher erfahren will ob der Vermieter tatsächlich Eigentümer der Immobilie ist (erklärungsbedürftig)
  • Vollmacht des Eigentümers hat
  • Behörde, ein Gericht oder ein Notar
  • öffentlich bestellter Vermessungsingenieur

Die Grundbucheinsicht kann durch jeden mit einem berechtigten Interesse erfolgen. In speziellen Fällen muss das berechtigte Interesse bei dem zuständigen Amt erläutert werden und der zuständige Sachbearbeiter entscheidet folglich über die Gestattung der Einsichtnahme.

  • Für den Immobilienverkauf: Neben einer umfangreichen Immobilienbewertung durch einen kompetenten Makler, muss für den Verkauf auch der aktuelle Grundbuchauszug angefordert werden. Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen möchten, müssen Sie die entsprechende Abschrift aus dem Grundbuch beantragen. So können Sie, dass Sie wirklich der Eigentümer und zum anstehenden Verkauf berechtigt sind. Diesen Nachweis müssen Sie gegenüber dem Käufer erbringen. Kaufinteressenten können anhand dieses Dokuments außerdem erfahren, ob auf dem Grundstück etwa die Rechte Dritter lasten. Ein beglaubigter Grundbuchauszug muss im Rahmen des Immobilienverkaufs auch dem Notar vorgelegt werden, damit er sich von der rechtmäßigen Eigentümerschaft überzeugen kann.
  • Für die Beleihungsprüfung: Ein beglaubigter Grundbuchauszug ist auch die Voraussetzung für einen Immobilienkredit und muss im Rahmen der dazugehörigen Beleihungsprüfung der Bank vorgelegt werden. Ein Immobilienkredit wird in der Regel über die Grundschuld abgesichert, die im Grundbuch festgehalten wird. Sollte der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen künftig nicht nachkommen können, hat die Bank das Recht die Immobilie in letzter Instanz zu veräußern. Um dies zu verhindern wird vor der Gewährung eines Immobilienkredits die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers geprüft. Bei der Gewährung eines Kredits bestehen die Banken außerdem darauf, im ersten Rang des Grundbuchs eingetragen zu werden, damit sie im Falle einer Zwangsversteigerung als Gläubiger zuerst bedient werden können.
  • Im Erbfall: Wurde ein Haus oder eine Wohnung geerbt, sollten neue Eigentümer in jedem Fall einen Blick in den Grundbuchauszug werfen. Mit dem Erbe gehen nicht nur die Besitzverhältnisse an den Erben über, sondern auch jedweilige Verbindlichkeiten und Belastungen, die auf dem Grundstück lasten.

Häufig stehen mit zu günstigen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keinen Grundbuchauszug erhalten und Ihr Geld weg ist.