Wer hinter Grundbuch24 steht
Grundbuch24 ist ein privater Antragsservice für Grundbuchauszüge und andere Immobilienunterlagen. Wir sind keine Behörde. Wir stellen Anträge bei den zuständigen Ämtern in Vertretung unserer Kunden und sagen offen, was das kostet und wie es auch ohne uns geht.
Der Betreiber
Grundbuch24 wird von der ImmoWert Experts GmbH betrieben. Anschrift und Kontaktwege stehen hier und vollständig mit Registerangaben im Impressum:
IngenieurbüroImmoWert Experts GmbH
Clara-Zetkin-Str. 10A
01796 Pirna
E-Mail: hi@iw24.eu
Telefax: 03501 790 460 1
Seit 2019 als Grundbuch24 im Netz
Unter der Adresse grundbuch24.de gibt es seit 2019 einen Dienst rund um den Grundbuchauszug. Aus dem einzelnen Antrag auf einen Auszug ist über die Jahre ein Service für alle Unterlagen geworden, die man bei Kauf, Finanzierung, Erbfall, Verkauf oder Bauvorhaben braucht: Dokumente aus der Grundakte wie Teilungserklärung und Aufteilungsplan, Auszüge aus dem Liegenschaftskataster, Auskünfte aus Baulasten- und Altlastenverzeichnis, Bauakten und Bebauungspläne.
Mit dem Neuaufbau der Seite haben wir aufgeräumt: weniger, dafür gründlich erklärte Seiten, Preise vor der Bestellung, die Amtsgebühr getrennt ausgewiesen und eine normale Rufnummer statt einer kostenpflichtigen Mehrwertnummer.
Was wir tun
Wer zum ersten Mal einen Grundbuchauszug oder eine Bauakte braucht, weiß meist nicht, welches Amt zuständig ist, welches Formular es verlangt und ob man die Unterlage überhaupt bekommen darf. Genau diese Arbeit nehmen wir Ihnen ab:
- Wir ermitteln die zuständige Stelle, etwa das Grundbuchamt am Amtsgericht, das Katasteramt, die Bauaufsicht, die Bodenschutzbehörde oder den Gutachterausschuss.
- Wir prüfen vorab, ob Sie berechtigt sind, und holen bei Bedarf die Vollmacht des Eigentümers ein.
- Wir stellen den Antrag in Ihrem Namen, beantworten Rückfragen des Amts und leiten Ihnen das Dokument weiter.
- Brauchen Sie mehrere Unterlagen für denselben Anlass, bündeln wir die Anträge bei den verschiedenen Stellen.
Wie das im Einzelnen abläuft, steht unter So funktioniert’s.
Worauf Sie sich verlassen können
- Preis vor der Bestellung: Unsere Servicegebühr steht im Bestellkasten und auf der Preisseite, bevor Sie etwas eingeben.
- Amtsgebühr getrennt: Was das Amt verlangt, weisen wir gesondert aus. Es wird nicht in einen Gesamtpreis eingerechnet.
- Direktweg genannt: Auf jeder Produktseite steht, wo Sie die Unterlage selbst beantragen können. Wer Zeit hat und die zuständige Stelle kennt, zahlt dort nur die Amtsgebühr.
- Keine Lieferzeitversprechen: Wie schnell ein Amt arbeitet, liegt nicht bei uns. Wir nennen deshalb keine Fristen, die wir nicht einhalten können.
- Erreichbarkeit: Sie erreichen uns per E-Mail und unter einer normalen Rufnummer, die im Kontaktblock oben und im Impressum steht.
Ist Grundbuch24 seriös?
Die Frage ist berechtigt. Im Netz gibt es viele Seiten, die wie ein Amt aussehen und hohe Preise verlangen, ohne das deutlich zu sagen. Prüfen Sie jeden Anbieter, auch uns, an diesen Punkten:
- Impressum mit Firma, Anschrift und Registereintrag. Unseres finden Sie unter Impressum.
- Klarer Hinweis, dass es sich um einen privaten Dienst handelt. Grundbuch24 sagt das auf den Produktseiten und im Bestellablauf.
- Endpreis inklusive Mehrwertsteuer vor dem Kaufbutton und die Amtsgebühr getrennt davon.
- Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer und die Möglichkeit, auf Rechnung zu zahlen.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung, bei uns in den AGB, und eine verständliche Datenschutzerklärung.
- Hinweis auf den kostengünstigeren Direktweg beim Amt. Ein Anbieter, der diesen Weg verschweigt, verkauft Ihnen etwas, das Sie womöglich nicht brauchen.
Beim Neustart dieser Seite waren uns zwei Punkte besonders wichtig: Die Amtsgebühr steht getrennt vom Servicepreis, und Sie erreichen uns unter einer normalen Rufnummer statt einer Mehrwertnummer. Wenn Ihnen trotzdem etwas unklar ist, schreiben Sie uns, bevor Sie bestellen.
Was wir nicht sind
Wir sind weder Grundbuchamt noch Katasteramt noch Bauaufsicht, und wir beraten nicht rechtlich. Die Dokumente stellen allein die zuständigen Stellen aus; wir verändern ihren Inhalt nicht. Fragen zu Kaufvertrag, Erbfolge oder Grundschulden gehören zu Notar, Rechtsanwalt oder Bank.