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Fragen und Antworten
Häufige Fragen
Die Teilungserklärung ist ein rechtliches Dokument, das ein Gebäude in rechtlich eigenständige Einheiten, wie Eigentumswohnungen oder Gewerbeeinheiten, aufteilt. Es definiert, welche Bereiche eines Gebäudes Gemeinschaftseigentum und welche Sondereigentum sind.
Sie bildet die Grundlage für die Entstehung von Wohnungseigentum und regelt unter anderem die Rechte und Pflichten der Eigentümergemeinschaft.
Eine Teilungserklärung wird benötigt, wenn ein Gebäude in mehrere rechtlich eigenständige Einheiten aufgeteilt werden soll. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Mehrfamilienhaus in Eigentumswohnungen umgewandelt wird.
Auch beim Kauf oder Verkauf einer Eigentumswohnung ist die Teilungserklärung wichtig, da sie alle Regelungen und Vereinbarungen zu Gemeinschafts- und Sondereigentum enthält.
Eine Teilungserklärung enthält unter anderem folgende Informationen:
- Definition von Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum
- Angaben zu den Eigentumsanteilen (z. B. in Tausendstel)
- Nutzungsregelungen für Gemeinschaftsflächen
- Rechte und Pflichten der Eigentümer
- Hausordnung und Verwaltungsvorschriften
- Bestimmungen zur Eigentümerversammlung
Eine Teilungserklärung wird in der Regel vom Eigentümer oder Bauträger erstellt und notariell beurkundet. Sie können diese bei einem Notar oder über einen spezialisierten Dienstleister beantragen.
Wenn Sie eine bestehende Teilungserklärung benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Grundbuchstelle oder über unsere Plattform beantragen. Wir kümmern uns um die Beschaffung der Dokumente und erleichtern den gesamten Prozess.
Die Kosten für die Erstellung oder Beantragung einer Teilungserklärung variieren je nach Aufwand, Objektgröße und zuständiger Behörde. Für die notarielle Beurkundung fallen zusätzliche Gebühren an.
Wenn Sie eine bereits bestehende Teilungserklärung beantragen, liegen die Gebühren meist zwischen 20 und 50 Euro, je nach Bundesland und Behörde. Zusätzliche Servicegebühren werden vorab transparent ausgewiesen.
Die Teilungserklärung ist wichtig, da sie die rechtlichen Grundlagen für das Miteigentum an einer Immobilie schafft. Sie regelt genau, welche Bereiche des Gebäudes Gemeinschaftseigentum sind und welche den einzelnen Eigentümern als Sondereigentum zugewiesen werden.
Ohne eine Teilungserklärung kann kein rechtlich eigenständiges Wohnungseigentum gebildet werden, was insbesondere bei Kauf, Verkauf oder Finanzierung von Bedeutung ist.