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Aufteilungsplan anfordern – so geht’s

Der Aufteilungsplan zeigt in Bauzeichnungen, welche Räume zu welcher Eigentumswohnung gehören und was allen gemeinsam gehört. Er ist Pflichtanlage der Teilungserklärung und liegt beim Grundbuchamt in der Grundakte.

  • Wir prüfen vorab, ob Sie antragsberechtigt sind oder eine Vollmacht brauchen.
  • Fester Servicepreis inklusive MwSt., den Sie vor der Bestellung sehen.
  • Wir stellen den Antrag bei der zuständigen Stelle, Sie erhalten die Unterlage per Post oder E-Mail.

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Was ist ein Aufteilungsplan?

Wer ein Gebäude in Eigentumswohnungen aufteilt, muss dem Grundbuchamt zeigen, wie die Aufteilung räumlich aussieht. Dafür schreibt das Wohnungseigentumsgesetz eine Bauzeichnung vor, die von der Baubehörde mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehen ist. Aus ihr müssen die Aufteilung des Gebäudes und des Grundstücks sowie Lage und Größe von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum hervorgehen (§ 7 Abs. 4 Nr. 1 WEG). Das ist der Aufteilungsplan.

In der Praxis besteht er aus mehreren Blättern: je Geschoss ein Grundriss, dazu Schnitte und Ansichten des Gebäudes und bei Stellplätzen oder Gartenflächen ein Lageplan. Der Plan ist keine Werbegrafik und kein Aufmaß, sondern eine rechtliche Abgrenzung. Er entscheidet mit, was Ihnen allein gehört und was der Gemeinschaft.

So lesen Sie einen Aufteilungsplan

Beim ersten Blick wirken die Blätter wie gewöhnliche Bauzeichnungen. Entscheidend sind drei Dinge:

  • Die Nummern: Alle Räume, die zur selben Einheit gehören, tragen dieselbe Nummer, meist in einem Kreis. Das gilt auch für Keller und Abstellräume in anderen Geschossen. Gemeinschaftsräume wie Treppenhaus, Heizungsraum oder Fahrradkeller haben keine Nummer.
  • Die Umgrenzung: Häufig ist das Sondereigentum farbig umrandet oder schraffiert. Wo die Linie verläuft, endet Ihr Sondereigentum. Tragende Wände, Fassade und Dach sind stets Gemeinschaftseigentum, auch wenn sie innerhalb der Umrandung liegen.
  • Siegel und Datum: Ein wirksamer Aufteilungsplan trägt Siegel oder Stempel und Unterschrift der Baubehörde. Fehlen sie auf Ihrer Kopie, handelt es sich womöglich um einen Entwurf oder eine Arbeitskopie.

Lesen Sie den Plan immer zusammen mit dem Text der Teilungserklärung. Dort steht, dass etwa „Wohnung Nr. 7 im Dachgeschoss nebst Kellerraum Nr. 7“ zu einem bestimmten Miteigentumsanteil gehört. Weichen Nummern in Plan und Text voneinander ab, sollten Sie vor dem Kauf nachfragen.

Wann Sie den Aufteilungsplan brauchen

Kauf einer Eigentumswohnung: Der Plan beantwortet die Frage, ob der Hobbyraum im Keller, der Spitzboden oder der Stellplatz tatsächlich mitverkauft wird. Viele Streitfälle unter Eigentümern drehen sich genau um solche Flächen.

Finanzierung: Banken prüfen mit Plan und Teilungserklärung, was sie beleihen. Fehlt der Plan, verzögert sich die Kreditzusage oft.

Umbau und Modernisierung: Wer einen Durchbruch plant, einen Balkon anbauen oder das Dachgeschoss ausbauen will, muss wissen, wo Sondereigentum endet. Eingriffe in das Gemeinschaftseigentum brauchen einen Beschluss der Eigentümer.

Verkauf und Vermietung: Für Exposé, Wohnflächenangaben und Mietvertrag ist der Plan eine wichtige Grundlage. Eine verlässliche Wohnfläche ersetzt er aber nicht; dafür gibt es die Wohnflächenberechnung.

Wer bekommt eine Kopie?

Der Aufteilungsplan ist Teil der Urkunde, auf die das Wohnungsgrundbuch Bezug nimmt. Für Einsicht und Kopie gilt deshalb dasselbe wie beim Grundbuch: Es braucht ein berechtigtes Interesse (§ 12 GBO, § 46 GBV). Das haben Wohnungseigentümer, ihre Bevollmächtigten, Erben, Notare und Gläubiger mit eingetragenem Recht. Kaufinteressenten und Makler brauchen in der Regel eine Vollmacht oder die schriftliche Zustimmung des Eigentümers.

Aufteilungsplan: wo erhältlich?

Die Frage „Wo bekomme ich den Aufteilungsplan?“ hat mehrere Antworten. Sortiert nach Verlässlichkeit:

  1. Grundbuchamt, Grundakte: Hier liegt der Plan, der bei der Teilung eingereicht wurde, samt geänderten Plänen aus späteren Nachträgen. Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht, in dessen Bezirk die Wohnung liegt.
  2. Bauaufsichtsbehörde: Sie hat die Pläne gesiegelt und bewahrt oft ein Exemplar auf, zusammen mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung. Das hilft, wenn Blätter in der Grundakte fehlen oder unleserlich sind.
  3. Hausverwaltung: Verwalter haben die Pläne meist digital oder in Papierform. Eigentümer bekommen sie in der Regel unkompliziert.
  4. Notar: Der Notar, der die Teilungserklärung beurkundet hat, verwahrt die Urkunde mit ihren Anlagen.

Direkt beim Amt beantragen: Sie können die Kopie selbst beim Grundbuchamt anfordern, schriftlich oder vor Ort, und zahlen dann nur die Amtskosten. Die Anschrift des zuständigen Amts finden Sie unten auf dieser Seite. Grundbuch24 ist ein privater Antragsservice: Wir stellen den Antrag in Ihrer Vertretung, klären die Vollmacht und kümmern uns um Nachfragen des Amts. Wir bestellen den Aufteilungsplan zusammen mit der Teilungserklärung, weil der eine ohne die andere kaum auszuwerten ist.

Kosten beim Amt und bei Grundbuch24

Das Grundbuchamt rechnet Kopien aus der Grundakte nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz ab. Wie viel das ist, hängt vor allem vom Umfang ab: Ein kleines Haus mit vier Wohnungen hat wenige Planblätter, eine Anlage mit Tiefgarage deutlich mehr. Kommen Kopien aus der Bauakte hinzu, gelten die Gebühren der jeweiligen Bauaufsichtsbehörde.

Bestellen Sie über Grundbuch24, zahlen Sie unsere Servicegebühr für Teilungserklärung und Aufteilungsplan sowie die Amtsgebühr, die wir getrennt ausweisen. Die aktuelle Servicegebühr sehen Sie im Bestellkasten und auf der Preisseite.

Ablauf und Dauer

Sie geben die Anschrift der Wohnung ein, wenn bekannt auch Grundbuchbezirk, Blattnummer oder Wohnungsnummer. Damit findet das Amt die richtige Grundakte schneller. Anschließend klären wir, ob Sie Eigentümer sind oder eine Vollmacht vorliegt, und stellen den Antrag. Das Amt schickt die Kopien, wir leiten sie weiter.

Die Bearbeitungszeit legt das Grundbuchamt fest. Weil Grundakten herausgesucht und Pläne oft großformatig kopiert werden müssen, dauert das meist länger als ein Grundbuchauszug. Eine feste Lieferzeit sagen wir deshalb nicht zu.

Wenn Plan und Wohnung nicht zusammenpassen

Es kommt häufig vor, dass die gebaute Wohnung vom Aufteilungsplan abweicht: ein Abstellraum wurde der Wohnung zugeschlagen, der Spitzboden ausgebaut, ein Kellerraum getauscht. Rechtlich maßgeblich bleibt zunächst, was in Plan und Teilungserklärung steht. Wer eine solche Wohnung kauft, erwirbt unter Umständen Räume, die ihm nicht allein gehören.

Gleichen Sie deshalb vor dem Kauf Plan, Teilungserklärung und Besichtigung ab. Stellen Sie Abweichungen fest, sprechen Sie Verkäufer und Notar an. Eine Korrektur geht meist nur über einen Nachtrag zur Teilungserklärung, dem die Eigentümer zustimmen müssen. Was beim Wohnungskauf sonst noch dazugehört, zeigt die Checkliste Unterlagen für den Wohnungskauf.

Preise auf einen Blick

Sie zahlen bei uns zwei Beträge, die wir getrennt ausweisen: unseren Servicepreis für Antrag, Prüfung und Versand und die Gebühr der zuständigen Stelle, die auch beim Direktantrag anfällt.

Für Kopien aus der Grundakte berechnet das Grundbuchamt Gebühren und Auslagen nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), abhängig vor allem von der Seitenzahl. Kopien aus der Bauakte kosten nach der Gebührenordnung des jeweiligen Landes bzw. der Kommune.

Servicepreis inkl. MwSt. und Gebühr des Amts
Unterlage Servicepreis Amtsgebühr
Teilungserklärung mit Aufteilungsplan 28,90 € nach Gebührenordnung

Zuständige Stelle finden

Geben Sie Postleitzahl oder Ort der Immobilie ein. Wir zeigen Ihnen die zuständige Stelle mit Anschrift, damit Sie dort auch selbst beantragen können.

Häufige Fragen

Ist der Aufteilungsplan dasselbe wie die Teilungserklärung?

Nein. Die Teilungserklärung ist der Text: Sie teilt das Grundstück in Miteigentumsanteile und beschreibt das Sondereigentum. Der Aufteilungsplan ist die zugehörige Bauzeichnung und eine Pflichtanlage dazu (§ 7 Abs. 4 WEG). Erst beide zusammen zeigen vollständig, was zu einer Wohnung gehört.

Wo bekomme ich einen Aufteilungsplan her?

Die verbindliche Fassung liegt in der Grundakte beim Grundbuchamt. Kopien haben oft auch Hausverwaltung, Verkäufer und der Notar, der die Teilung beurkundet hat, und die Bauaufsichtsbehörde, die den Plan gesiegelt hat. Beim Grundbuchamt brauchen Sie ein berechtigtes Interesse.

Kann ich einen Aufteilungsplan selbst erstellen?

Zeichnen können Sie ihn, wirksam wird er aber erst, wenn die Baubehörde ihn mit Unterschrift und Siegel oder Stempel versehen und die Abgeschlossenheit bescheinigt hat (§ 7 Abs. 4 WEG). In der Praxis fertigt ihn ein Architekt oder Bauzeichner an. Für eine bestehende Wohnung brauchen Sie keinen neuen Plan, sondern eine Kopie des vorhandenen.

Kann ich den Aufteilungsplan beim Grundbuchamt als PDF bekommen?

Das hängt vom Grundbuchamt ab. Viele Grundakten liegen noch in Papierform, dann erhalten Sie Kopien per Post. Wo die Grundakte elektronisch geführt wird, kann das Amt die Unterlagen auch als Datei übermitteln. Einen Anspruch auf ein bestimmtes Dateiformat gibt es nicht.

Ist der Aufteilungsplan ein Grundriss meiner Wohnung?

Er enthält Grundrisse, ist aber kein Aufmaß. Der Plan legt rechtlich fest, welche Räume Sondereigentum sind und welche Nummer sie tragen. Wände, die nach der Teilung versetzt wurden, und Möblierungsvorschläge finden Sie darin oft nicht. Für Wohnflächen ist er nur eingeschränkt brauchbar.

Wo finde ich den Aufteilungsplan, wenn die Grundakte unvollständig ist?

Die Pläne wurden vor der Teilung von der Bauaufsichtsbehörde gesiegelt. Dort liegt häufig ein zweites Exemplar in der Bauakte oder in den Unterlagen zur Abgeschlossenheitsbescheinigung. Auch der Verwalter und der Notar, der die Teilungserklärung beurkundet hat, haben meist eine Kopie.

Was bedeuten die Nummern im Plan?

Alle Räume und Flächen, die zu derselben Wohnung gehören, tragen dieselbe Nummer (§ 7 Abs. 4 WEG). Die Wohnung Nr. 3 im zweiten Obergeschoss hat also auch den Keller Nr. 3 und gegebenenfalls den Stellplatz Nr. 3. Die Nummern sollen mit denen in der Teilungserklärung übereinstimmen.

Kann ich den Aufteilungsplan ohne Teilungserklärung bestellen?

Beide gehören zusammen: Der Plan ist Anlage der Teilungserklärung und ohne deren Text nur halb verständlich. Bei Grundbuch24 fordern wir deshalb Teilungserklärung und Aufteilungsplan gemeinsam an.

Als Kaufinteressent komme ich nicht an den Plan. Was tun?

Das Grundbuchamt verlangt ein berechtigtes Interesse. Bitten Sie den Verkäufer um eine Vollmacht oder schriftliche Zustimmung, dann kann die Kopie beantragt werden. Schneller geht oft die Bitte an Verkäufer oder Makler, die Unterlagen direkt vorzulegen.

Gilt der Plan auch für Stellplätze und Gartenflächen?

Ja, wenn sie Sondereigentum sind. Seit der WEG-Reform vom Dezember 2020 können Stellplätze und Flächen außerhalb des Gebäudes Sondereigentum sein; sie müssen dann durch Maßangaben im Aufteilungsplan bestimmt sein (§ 3 Abs. 3 WEG). Sondernutzungsrechte an Gärten sind dagegen oft in einem gesonderten Lageplan zur Teilungserklärung eingezeichnet.

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