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Grundbuchauszug online beantragen

Sie brauchen den Auszug für Kauf, Finanzierung, Verkauf oder Erbfall? Wir beantragen ihn für Sie beim zuständigen Grundbuchamt, als einfache oder beglaubigte Fassung.

  • Wir prüfen vorab, ob Sie antragsberechtigt sind oder eine Vollmacht brauchen.
  • Fester Servicepreis inklusive MwSt., den Sie vor der Bestellung sehen.
  • Wir stellen den Antrag bei der zuständigen Stelle, Sie erhalten die Unterlage per Post oder E-Mail.

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Grundbuchauszüge über grundbuch24.de seit 2019 · Impressum

Grundbuchauszug beantragen

Schritt 1 von 2

Unterlagen wählen, Adresse der Immobilie angeben.

Welche Unterlagen brauchen Sie?
  • Auszug aus dem Grundbuch: Eigentümer, Rechte und Belastungen (z. B. Grundschulden, Wegerechte) eines Grundstücks.

  • Urkunde aus der Grundakte, die ein Gebäude in Wohnungs- und Teileigentum aufteilt und Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrechte regelt – mit Aufteilungsplan.

  • Kartenauszug aus dem Liegenschaftskataster mit Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern und Gebäuden – ohne Eigentümerangaben.

Adresse der Immobilie

Servicepreis 29,90 €

inkl. MwSt., zzgl. ggf. anfallender Amtsgebühren

Verbindlich erst im nächsten Schritt (Kontakt, Zahlungsart).

grundbuch24.de ist ein privater Antragsservice und keine Behörde; der Direktantrag beim Amt ist möglich. AGB · Datenschutz

Inhalt dieser Seite

Was ist ein Grundbuchauszug?

Das Grundbuch ist das Register, in dem für jedes Grundstück in Deutschland die Eigentumsverhältnisse und die Belastungen stehen. Geführt wird es vom Grundbuchamt, in fast allen Bundesländern eine Abteilung des Amtsgerichts. Der Grundbuchauszug ist ein Ausdruck des Grundbuchblatts für Ihre Immobilie. Er zeigt den Stand am Tag des Ausdrucks.

Jedes Grundbuchblatt ist gleich aufgebaut:

  • Aufschrift: Amtsgericht, Grundbuchbezirk und Nummer des Blatts.
  • Bestandsverzeichnis: Flurstücke mit Gemarkung, Lage und Größe, bei Wohnungen zusätzlich der Miteigentumsanteil.
  • Abteilung I: Eigentümer und der Grund der Eintragung, etwa Kauf oder Erbfolge.
  • Abteilung II: Lasten und Beschränkungen wie Wegerecht, Wohnungsrecht, Nießbrauch oder Vorkaufsrecht.
  • Abteilung III: Grundschulden und Hypotheken.

Einfacher oder beglaubigter Grundbuchauszug?

Den Auszug gibt es in zwei Fassungen. Inhaltlich sind beide gleich, sie unterscheiden sich nur in der Form.

Der einfache Ausdruck genügt für die meisten Zwecke: für die Bank bei einer Finanzierung, für Kaufinteressenten und Makler, für die eigene Prüfung vor einem Notartermin.

Der beglaubigte Ausdruck trägt den Beglaubigungsvermerk des Grundbuchamts. Ihn verlangen vor allem Gerichte und Behörden, zum Beispiel das Nachlassgericht, sowie Stellen im Ausland. Wenn Sie nicht wissen, welche Fassung gebraucht wird, fragen Sie bei der anfordernden Stelle nach. Im Bestellkasten können Sie auch beide Fassungen zugleich wählen.

Wofür Sie ihn brauchen

Ein aktueller Grundbuchauszug ist bei fast jedem Vorgang rund um eine Immobilie gefragt:

  • Kauf: Vor der Unterschrift beim Notar sehen Sie, wem die Immobilie gehört und welche Rechte Dritter eingetragen sind. Die Unterlagen für den Kauf fassen wir unter Haus oder Grundstück kaufen und Eigentumswohnung kaufen zusammen.
  • Finanzierung: Banken prüfen vor der Kreditzusage das Grundbuch, weil die Grundschuld für das Darlehen dort eingetragen wird. Siehe Unterlagen für die Baufinanzierung.
  • Verkauf: Käufer, Makler und Notar möchten den Auszug früh sehen.
  • Erbfall: Erben brauchen den Auszug für den Überblick über den Nachlass und später für die Berichtigung des Grundbuchs, oft in beglaubigter Form.
  • Schenkung, Übertragung, Löschung: etwa wenn Eltern eine Immobilie übertragen oder eine alte Grundschuld gelöscht werden soll.

Wer darf ihn beantragen?

Das Grundbuch ist nicht öffentlich. Einen Auszug erhält nur, wer ein berechtigtes Interesse hat (§ 12 GBO). Das Grundbuchamt prüft das bei jedem Antrag.

  • Eigentümer haben immer ein berechtigtes Interesse.
  • Erben weisen ihr Interesse mit Erbschein oder notariellem Testament samt Eröffnungsprotokoll nach.
  • Kaufinteressenten, Makler und Verwalter brauchen in der Regel eine Vollmacht des Eigentümers.
  • Gläubiger mit einem Anspruch gegen den Eigentümer können ebenfalls berechtigt sein.

Notare und Behörden müssen ihr Interesse nicht darlegen (§ 43 GBV). Bei der Bestellung fragen wir ab, ob Sie Eigentümer sind. Wenn nicht, sagen wir Ihnen, welchen Nachweis das Grundbuchamt erwartet, und Sie können eine Vollmacht nachreichen.

Wo es den Auszug gibt

Zuständig ist das Grundbuchamt des Bezirks, in dem die Immobilie liegt, nicht das an Ihrem Wohnort. Die Wege unterscheiden sich je nach Bundesland:

Grundbuchauszug nach Bundesland
Bundesland Zuständige Stelle Direkter Weg
Baden-Württemberg Grundbuchämter an 13 Amtsgerichten, seit der Grundbuchreform zentral geführt Ausdrucke auch über die Grundbucheinsichtsstellen vieler Gemeinden sowie online über die Landesjustiz
Bayern Grundbuchamt beim örtlichen Amtsgericht Online-Antrag über das BayernPortal mit BayernID, schriftlich oder vor Ort
Berlin, Hamburg, Bremen Grundbuchämter an mehreren Amtsgerichten, zuständig je nach Bezirk oder Stadtteil schriftlich oder vor Ort beim zuständigen Amtsgericht
alle übrigen Länder Grundbuchamt beim Amtsgericht, in dessen Bezirk die Immobilie liegt schriftlich, vor Ort und bei manchen Gerichten über ein Online-Formular

Sie können den Auszug jederzeit auch selbst direkt beim Grundbuchamt beantragen. Dann zahlen Sie nur die Gebühr des Amts. Welches Grundbuchamt für Ihre Adresse zuständig ist, finden Sie mit der Suche weiter unten oder im Verzeichnis von portal-grundbuchamt.de. Unseren Service nutzen Kunden, die sich Zuständigkeit, Formular und Nachweise nicht selbst erarbeiten wollen.

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Die Gebühr des Grundbuchamts ist bundesweit gleich und im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt: 10,00 € für den einfachen und 20,00 € für den beglaubigten Ausdruck (Nr. 17000 und 17001 des Kostenverzeichnisses). Eine Seitenpauschale kommt nicht hinzu. Die Einsicht vor Ort beim Grundbuchamt ist in der Regel gebührenfrei.

Bestellen Sie über Grundbuch24, kommt unser Servicepreis hinzu. Er deckt die Ermittlung des zuständigen Amts, die Prüfung Ihrer Angaben und der Antragsberechtigung, den Antrag selbst und die Klärung von Rückfragen. Beide Beträge stehen getrennt auf der Rechnung. Die aktuellen Preise und ein Rechenbeispiel finden Sie unter Preise auf einen Blick.

Ablauf und Dauer

  1. Bestellen: Fassung wählen, Adresse der Immobilie angeben, im zweiten Schritt Ihre Kontaktdaten und die Zahlart.
  2. Prüfen: Wir ermitteln das zuständige Grundbuchamt und prüfen, ob ein Nachweis wie eine Vollmacht nötig ist.
  3. Beantragen: Wir stellen den Antrag in Ihrem Auftrag. Das Grundbuchamt prüft ihn und erstellt den Ausdruck.
  4. Erhalten: Sie bekommen den Auszug per Post oder E-Mail, je nach Fassung und Stelle.

Wie lange das dauert, bestimmt das Grundbuchamt. Die Bearbeitungszeiten schwanken stark zwischen den Gerichten und je nach Jahreszeit. Wir versprechen deshalb keine feste Lieferzeit. Haben Sie einen festen Termin beim Notar oder bei der Bank, bestellen Sie am besten frühzeitig.

Muster ansehen

Wie ein Grundbuchauszug aussieht und was in den einzelnen Abteilungen steht, zeigen wir am Grundbuchauszug-Muster mit Erklärung. Dort können Sie das Muster auch als PDF herunterladen.

Preise auf einen Blick

Sie zahlen bei uns zwei Beträge, die wir getrennt ausweisen: unseren Servicepreis für Antrag, Prüfung und Versand und die Gebühr der zuständigen Stelle, die auch beim Direktantrag anfällt.

Das Grundbuchamt berechnet für den einfachen Ausdruck 10,00 € (Nr. 17000 KV GNotKG) und für den beglaubigten Ausdruck 20,00 € (Nr. 17001 KV GNotKG).

Servicepreis inkl. MwSt. und Gebühr des Amts
Unterlage Servicepreis Amtsgebühr
Grundbuchauszug (einfach) 29,90 € 10,00 €
Grundbuchauszug (beglaubigt) auf Anfrage 20,00 €

Rechenbeispiel: Grundbuchauszug (einfach)

Servicepreis Grundbuch24 inkl. MwSt.
29,90 €
Gebühr des Amts Nr. 17000 KV GNotKG
10,00 €
Gesamt
39,90 €

Beim Direktantrag zahlen Sie nur die Gebühr des Amts. Unser Servicepreis ist der Betrag für die Beschaffung durch uns.

Zuständige Stelle finden

Geben Sie Postleitzahl oder Ort der Immobilie ein. Wir zeigen Ihnen die zuständige Stelle mit Anschrift, damit Sie dort auch selbst beantragen können.

Häufige Fragen

Wie lange dauert es, bis ich den Grundbuchauszug habe?

Das hängt vom Grundbuchamt ab, und die Bearbeitungszeiten unterscheiden sich von Gericht zu Gericht deutlich. Wir reichen den Antrag ein, sobald Ihre Angaben und gegebenenfalls die Vollmacht vollständig sind. Eine feste Lieferzeit können weder wir noch das Amt zusagen.

Brauche ich einen einfachen oder einen beglaubigten Grundbuchauszug?

Für Bank, Makler, Kaufinteressenten und die eigene Prüfung genügt meist der einfache Ausdruck. Den beglaubigten Ausdruck verlangen vor allem Gerichte, Behörden und Stellen im Ausland. Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bei der Stelle nach, die den Auszug haben möchte.

Kann ich als Kaufinteressent einen Grundbuchauszug beantragen?

Nur mit einem berechtigten Interesse. Das Interesse am Kauf allein reicht in der Regel nicht. Der übliche Weg ist eine Vollmacht des Eigentümers. Alternativ kann Ihnen der Verkäufer einen aktuellen Auszug überlassen.

Ich habe eine Immobilie geerbt. Darf ich den Grundbuchauszug beantragen?

Ja. Als Erbe haben Sie ein berechtigtes Interesse. Das Grundbuchamt erwartet dafür einen Nachweis, etwa den Erbschein oder ein notarielles Testament mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Bekomme ich den Grundbuchauszug sofort als PDF?

Nein. Das Grundbuchamt erstellt den Ausdruck erst, nachdem es den Antrag geprüft hat. Einen direkten Online-Abruf aus dem Grundbuch gibt es nur für Notare, Banken, Behörden und andere zugelassene Stellen (§ 133 GBO). Angebote, die einen sofortigen Download versprechen, sollten Sie kritisch prüfen.

Was muss ich für die Bestellung angeben?

Die Adresse der Immobilie genügt für den Start. Hilfreich sind Grundbuchblatt oder Flurstück, falls Sie sie kennen. Außerdem fragen wir, ob Sie Eigentümer sind. Wenn nicht, brauchen wir eine Vollmacht oder einen anderen Nachweis Ihres berechtigten Interesses.

Warum zahle ich bei Grundbuch24 mehr als direkt beim Amt?

Beim Direktantrag zahlen Sie nur die Gebühr des Grundbuchamts. Bei uns kommt der Servicepreis dazu: Wir ermitteln das zuständige Amt, prüfen Ihre Angaben und die Antragsberechtigung, stellen den Antrag und kümmern uns um Rückfragen. Beide Beträge weisen wir getrennt aus.

Wo bekomme ich einen Grundbuchauszug?

Beim Grundbuchamt des Amtsgerichts, in dessen Bezirk die Immobilie liegt: persönlich, schriftlich oder, je nach Land, über ein Online-Formular. Auch ein Notar kann den Auszug abrufen. Als privater Antragsservice stellen wir den Antrag in Ihrem Auftrag, wenn Sie Zuständigkeit, Formular und Nachweise nicht selbst klären möchten.

Ist es seriös, einen Grundbuchauszug online zu beantragen?

Ja, wenn der Anbieter offen sagt, was er ist: Grundbuch24 ist ein privater Antragsservice und keine Behörde. Wir nennen Servicepreis und Amtsgebühr getrennt vor der Bestellung, prüfen die Antragsberechtigung und versprechen keinen sofortigen Download. Den günstigsten Weg, den Direktantrag beim Grundbuchamt, nennen wir auf dieser Seite ausdrücklich.

Wie aktuell ist der Grundbuchauszug?

Er zeigt den Stand des Grundbuchs am Tag des Ausdrucks. Manche Banken und Notare verlangen einen Auszug, der nur wenige Wochen alt ist. Fragen Sie im Zweifel nach, bevor Sie einen älteren Auszug weitergeben.

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