Was ist eine Flurkarte?
Deutschland ist lückenlos in Flurstücke eingeteilt. Jedes Flurstück hat eine Nummer, eine Fläche und eine genaue Lage in einer Gemarkung und einer Flur. Diese Angaben führt das Liegenschaftskataster, eine Aufgabe der Länder. Die Flurkarte ist der kartografische Teil davon: ein maßstäblicher Ausschnitt, der Ihr Flurstück mit seinen Grenzen und Nachbarflurstücken zeigt.
Heute stammen Flurkarten aus dem digitalen Kataster, bundeseinheitlich ALKIS genannt, das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem. Ein Auszug daraus ist ein Ausdruck oder eine PDF-Datei mit Kartenausschnitt, Maßstab, Legende und Ausgabedatum.
Flurkarte, Liegenschaftskarte, Katasterkarte: ein Dokument, drei Namen
Wer eine Flurkarte sucht, stößt schnell auf weitere Begriffe. Liegenschaftskarte ist die Bezeichnung, die das Kataster selbst verwendet. Katasterkarte und Flurkarte sind verbreitete Namen im Alltag und in älteren Unterlagen. Gemeint ist in allen drei Fällen dasselbe. Wenn Bank oder Notar eine „Katasterkarte“ oder eine amtliche Flurkarte verlangen, meinen sie einen Auszug aus der Liegenschaftskarte, den die Katasterbehörde ausgibt, und keinen Screenshot aus einer Online-Karte.
Abzugrenzen ist die Flurkarte vom Liegenschaftsbuch, dem beschreibenden Teil des Katasters mit Flächen, Nutzungsarten und Eigentümerangaben, und vom Grundbuch, das die Rechtsverhältnisse festhält.
Katasterauszug: Flurkarte und Liegenschaftsbuch
„Katasterauszug“ ist der Sammelbegriff für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster. Er kann aus zwei Teilen bestehen: der Flurkarte mit der grafischen Darstellung und dem Liegenschaftsbuch mit Flächengrößen, Nutzungsarten und Eigentümerangaben. Für die meisten Zwecke genügt die Flurkarte. Wer auch die Flächen und Eigentümer schriftlich braucht, bestellt beide Teile zusammen.
Was die Flurkarte zeigt und was nicht
Auf einem Auszug sehen Sie:
- Flurstücksgrenzen und Flurstücksnummern, auch die der Nachbargrundstücke,
- Gemarkung und Flur,
- Gebäude mit Umriss, oft mit Hausnummer,
- je nach Land und Ausgabeform auch tatsächliche Nutzungen wie Wald, Gewässer oder Verkehrsflächen.
Nicht auf der Flurkarte stehen Eigentümer, Grundschulden, Wegerechte oder Baulasten. Auch die Frage, ob ein Grundstück bebaubar ist, beantwortet sie nicht; dafür sind Bebauungsplan und Bauaufsicht zuständig.
Flurkarte oder amtlicher Lageplan?
Für den Bauantrag reicht die Flurkarte meist nicht. Die Bauvorlagenverordnungen der Länder verlangen in vielen Fällen einen amtlichen Lageplan, in manchen Ländern qualifizierter Lageplan genannt. Ihn erstellt eine Vermessungsstelle, etwa die Katasterbehörde oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, auf Grundlage der Liegenschaftskarte und ergänzt ihn um Abstandsflächen, Höhen, Baugrenzen und das geplante Gebäude. Welche Form genügt, sagt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde oder Ihr Architekt. Die Flurkarte ist dafür der Ausgangspunkt.
Wofür Sie eine Flurkarte brauchen
Kauf und Verkauf: Käufer sehen, wie das Grundstück geschnitten ist, ob Garage oder Gartenhaus auf dem eigenen Flurstück stehen und ob mehrere Flurstücke zum Objekt gehören. Finanzierung: Banken verlangen die Flurkarte regelmäßig zur Beleihungsprüfung. Bauvorhaben: Architekten brauchen sie als Ausgangspunkt für die Planung, auch wenn für den Bauantrag später ein eigener Lageplan entsteht. Erbfall und Grundsteuer: Die Flurstücksangaben helfen, Grundbesitz eindeutig zu bezeichnen.
Wer darf eine Flurkarte beantragen?
Die Flurkarte selbst enthält keine personenbezogenen Daten. In vielen Ländern kann deshalb grundsätzlich jeder einen Auszug erhalten. Die Einzelheiten regeln die Vermessungs- und Katastergesetze der Länder. Anders ist es bei Auszügen mit Eigentümerangaben: Dafür brauchen Sie ein berechtigtes Interesse oder die Vollmacht des Eigentümers. Bei einer Bestellung über uns fragen wir ab, ob Sie Eigentümer sind, und holen bei Bedarf eine Vollmacht ein.
Wer stellt die Flurkarte aus?
Zuständig ist die Katasterbehörde des Landes, in dem das Grundstück liegt. Wie sie heißt und wo sie angesiedelt ist, unterscheidet sich stark. Einige Beispiele:
- Bayern: Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung,
- Hessen: Ämter für Bodenmanagement,
- Niedersachsen: Regionaldirektionen des Landesamts für Geoinformation und Landesvermessung (LGLN),
- Nordrhein-Westfalen: Katasterämter der Kreise und kreisfreien Städte,
- Baden-Württemberg: untere Vermessungsbehörden bei Landratsämtern und Stadtkreisen,
- Berlin: Vermessungsämter der Bezirke; Hamburg: Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.
Direkt beim Amt: Sie können die Flurkarte selbst bei dieser Stelle beantragen, am Schalter, schriftlich oder über das Onlineangebot des Landes. Die für Ihr Grundstück zuständige Stelle zeigen wir unten auf dieser Seite. Grundbuch24 ist ein privater Antragsservice: Wir stellen den Antrag für Sie und bündeln ihn auf Wunsch mit weiteren Unterlagen wie dem Grundbuchauszug.
Kosten
Die Gebühr für einen Auszug aus der Liegenschaftskarte legt jedes Land in seiner Gebührenordnung für das Vermessungs- und Katasterwesen fest. Sie hängt unter anderem vom Papierformat, vom Maßstab und davon ab, ob der Auszug als Datei oder Ausdruck abgegeben wird. Bei Grundbuch24 zahlen Sie zusätzlich unsere Servicegebühr, die Sie im Bestellkasten und auf der Preisseite sehen. Die Gebühr des Amts weisen wir getrennt aus.
Ablauf und Dauer
Sie geben die Anschrift an, bei unbebauten Grundstücken möglichst Gemarkung, Flur und Flurstück. Wir ermitteln die zuständige Katasterbehörde und stellen den Antrag. Viele Katasterbehörden erstellen Auszüge ohne großen Vorlauf, die tatsächliche Bearbeitungszeit hängt aber von der Behörde und ihrer Auslastung ab. Eine feste Lieferzeit sagen wir nicht zu. Brauchen Sie den Auszug für einen bestimmten Termin, geben Sie das bei der Bestellung an.