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Flurkarte online beantragen

Die Flurkarte zeigt Ihr Grundstück von oben: Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern und Gebäude. Sie wird vom Katasteramt geführt und heißt je nach Region auch Liegenschaftskarte oder Katasterkarte.

  • Wir prüfen vorab, ob Sie antragsberechtigt sind oder eine Vollmacht brauchen.
  • Fester Servicepreis inklusive MwSt., den Sie vor der Bestellung sehen.
  • Wir stellen den Antrag bei der zuständigen Stelle, Sie erhalten die Unterlage per Post oder E-Mail.

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Flurkarte beantragen

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inkl. MwSt., zzgl. ggf. anfallender Amtsgebühren

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Was ist eine Flurkarte?

Deutschland ist lückenlos in Flurstücke eingeteilt. Jedes Flurstück hat eine Nummer, eine Fläche und eine genaue Lage in einer Gemarkung und einer Flur. Diese Angaben führt das Liegenschaftskataster, eine Aufgabe der Länder. Die Flurkarte ist der kartografische Teil davon: ein maßstäblicher Ausschnitt, der Ihr Flurstück mit seinen Grenzen und Nachbarflurstücken zeigt.

Heute stammen Flurkarten aus dem digitalen Kataster, bundeseinheitlich ALKIS genannt, das Amtliche Liegenschaftskatasterinformationssystem. Ein Auszug daraus ist ein Ausdruck oder eine PDF-Datei mit Kartenausschnitt, Maßstab, Legende und Ausgabedatum.

Flurkarte, Liegenschaftskarte, Katasterkarte: ein Dokument, drei Namen

Wer eine Flurkarte sucht, stößt schnell auf weitere Begriffe. Liegenschaftskarte ist die Bezeichnung, die das Kataster selbst verwendet. Katasterkarte und Flurkarte sind verbreitete Namen im Alltag und in älteren Unterlagen. Gemeint ist in allen drei Fällen dasselbe. Wenn Bank oder Notar eine „Katasterkarte“ oder eine amtliche Flurkarte verlangen, meinen sie einen Auszug aus der Liegenschaftskarte, den die Katasterbehörde ausgibt, und keinen Screenshot aus einer Online-Karte.

Abzugrenzen ist die Flurkarte vom Liegenschaftsbuch, dem beschreibenden Teil des Katasters mit Flächen, Nutzungsarten und Eigentümerangaben, und vom Grundbuch, das die Rechtsverhältnisse festhält.

Katasterauszug: Flurkarte und Liegenschaftsbuch

„Katasterauszug“ ist der Sammelbegriff für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster. Er kann aus zwei Teilen bestehen: der Flurkarte mit der grafischen Darstellung und dem Liegenschaftsbuch mit Flächengrößen, Nutzungsarten und Eigentümerangaben. Für die meisten Zwecke genügt die Flurkarte. Wer auch die Flächen und Eigentümer schriftlich braucht, bestellt beide Teile zusammen.

Was die Flurkarte zeigt und was nicht

Auf einem Auszug sehen Sie:

  • Flurstücksgrenzen und Flurstücksnummern, auch die der Nachbargrundstücke,
  • Gemarkung und Flur,
  • Gebäude mit Umriss, oft mit Hausnummer,
  • je nach Land und Ausgabeform auch tatsächliche Nutzungen wie Wald, Gewässer oder Verkehrsflächen.

Nicht auf der Flurkarte stehen Eigentümer, Grundschulden, Wegerechte oder Baulasten. Auch die Frage, ob ein Grundstück bebaubar ist, beantwortet sie nicht; dafür sind Bebauungsplan und Bauaufsicht zuständig.

Flurkarte oder amtlicher Lageplan?

Für den Bauantrag reicht die Flurkarte meist nicht. Die Bauvorlagenverordnungen der Länder verlangen in vielen Fällen einen amtlichen Lageplan, in manchen Ländern qualifizierter Lageplan genannt. Ihn erstellt eine Vermessungsstelle, etwa die Katasterbehörde oder ein Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, auf Grundlage der Liegenschaftskarte und ergänzt ihn um Abstandsflächen, Höhen, Baugrenzen und das geplante Gebäude. Welche Form genügt, sagt Ihnen die Bauaufsichtsbehörde oder Ihr Architekt. Die Flurkarte ist dafür der Ausgangspunkt.

Wofür Sie eine Flurkarte brauchen

Kauf und Verkauf: Käufer sehen, wie das Grundstück geschnitten ist, ob Garage oder Gartenhaus auf dem eigenen Flurstück stehen und ob mehrere Flurstücke zum Objekt gehören. Finanzierung: Banken verlangen die Flurkarte regelmäßig zur Beleihungsprüfung. Bauvorhaben: Architekten brauchen sie als Ausgangspunkt für die Planung, auch wenn für den Bauantrag später ein eigener Lageplan entsteht. Erbfall und Grundsteuer: Die Flurstücksangaben helfen, Grundbesitz eindeutig zu bezeichnen.

Wer darf eine Flurkarte beantragen?

Die Flurkarte selbst enthält keine personenbezogenen Daten. In vielen Ländern kann deshalb grundsätzlich jeder einen Auszug erhalten. Die Einzelheiten regeln die Vermessungs- und Katastergesetze der Länder. Anders ist es bei Auszügen mit Eigentümerangaben: Dafür brauchen Sie ein berechtigtes Interesse oder die Vollmacht des Eigentümers. Bei einer Bestellung über uns fragen wir ab, ob Sie Eigentümer sind, und holen bei Bedarf eine Vollmacht ein.

Wer stellt die Flurkarte aus?

Zuständig ist die Katasterbehörde des Landes, in dem das Grundstück liegt. Wie sie heißt und wo sie angesiedelt ist, unterscheidet sich stark. Einige Beispiele:

  • Bayern: Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung,
  • Hessen: Ämter für Bodenmanagement,
  • Niedersachsen: Regionaldirektionen des Landesamts für Geoinformation und Landesvermessung (LGLN),
  • Nordrhein-Westfalen: Katasterämter der Kreise und kreisfreien Städte,
  • Baden-Württemberg: untere Vermessungsbehörden bei Landratsämtern und Stadtkreisen,
  • Berlin: Vermessungsämter der Bezirke; Hamburg: Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung.

Direkt beim Amt: Sie können die Flurkarte selbst bei dieser Stelle beantragen, am Schalter, schriftlich oder über das Onlineangebot des Landes. Die für Ihr Grundstück zuständige Stelle zeigen wir unten auf dieser Seite. Grundbuch24 ist ein privater Antragsservice: Wir stellen den Antrag für Sie und bündeln ihn auf Wunsch mit weiteren Unterlagen wie dem Grundbuchauszug.

Kosten

Die Gebühr für einen Auszug aus der Liegenschaftskarte legt jedes Land in seiner Gebührenordnung für das Vermessungs- und Katasterwesen fest. Sie hängt unter anderem vom Papierformat, vom Maßstab und davon ab, ob der Auszug als Datei oder Ausdruck abgegeben wird. Bei Grundbuch24 zahlen Sie zusätzlich unsere Servicegebühr, die Sie im Bestellkasten und auf der Preisseite sehen. Die Gebühr des Amts weisen wir getrennt aus.

Ablauf und Dauer

Sie geben die Anschrift an, bei unbebauten Grundstücken möglichst Gemarkung, Flur und Flurstück. Wir ermitteln die zuständige Katasterbehörde und stellen den Antrag. Viele Katasterbehörden erstellen Auszüge ohne großen Vorlauf, die tatsächliche Bearbeitungszeit hängt aber von der Behörde und ihrer Auslastung ab. Eine feste Lieferzeit sagen wir nicht zu. Brauchen Sie den Auszug für einen bestimmten Termin, geben Sie das bei der Bestellung an.

Preise auf einen Blick

Sie zahlen bei uns zwei Beträge, die wir getrennt ausweisen: unseren Servicepreis für Antrag, Prüfung und Versand und die Gebühr der zuständigen Stelle, die auch beim Direktantrag anfällt.

Das Katasteramt berechnet den Auszug nach der Gebührenordnung des jeweiligen Landes für das Vermessungs- und Katasterwesen. Die Höhe hängt unter anderem von Format und Ausgabeform ab.

Servicepreis inkl. MwSt. und Gebühr des Amts
Unterlage Servicepreis Amtsgebühr
Flurkarte (Liegenschaftskarte) 27,90 € nach Gebührenordnung

Zuständige Stelle finden

Geben Sie Postleitzahl oder Ort der Immobilie ein. Wir zeigen Ihnen die zuständige Stelle mit Anschrift, damit Sie dort auch selbst beantragen können.

Häufige Fragen

Stehen auf der Flurkarte die Eigentümer?

Nein. Die Flurkarte zeigt Flurstücke, Grenzen, Nummern und Gebäude, aber keine Namen. Eigentümerangaben enthält das Liegenschaftsbuch, und die rechtlich maßgebliche Auskunft über das Eigentum gibt das Grundbuch.

Was ist eine Flurkarte vom Haus?

Gemeint ist ein Auszug aus der Liegenschaftskarte für das Flurstück, auf dem das Haus steht. Er zeigt die Grenzen des Grundstücks, die Nachbarflurstücke und den Umriss des Gebäudes. Eine eigene Karte nur für das Gebäude gibt es nicht.

Was kostet die Beantragung einer Flurkarte?

Die Gebühr legt jedes Land in seiner Gebührenordnung für das Vermessungs- und Katasterwesen fest, einen bundesweiten Einheitspreis gibt es nicht. Sie richtet sich unter anderem nach Format und Ausgabeform. Bei einer Bestellung über uns kommt die Servicegebühr hinzu; beide Beträge weisen wir getrennt aus.

Wie genau sind die Grenzen in der Flurkarte?

Die Karte stellt die Grenzen grafisch dar. Wie genau sie in der Örtlichkeit stimmen, hängt davon ab, wann und wie das Flurstück vermessen wurde. Wer den exakten Grenzverlauf wissen muss, etwa bei Streit mit dem Nachbarn, lässt eine Grenzfeststellung durch eine Vermessungsstelle durchführen.

Ich kenne die Flurstücksnummer nicht. Geht es trotzdem?

Ja. Die Anschrift reicht in der Regel aus, damit das Katasteramt das Flurstück findet. Bei unbebauten Grundstücken ohne Hausnummer helfen Gemarkung und Flur aus dem Kaufvertrag, dem Grundbuchauszug oder dem Grundsteuerbescheid.

Welcher Maßstab ist üblich?

Häufig werden Auszüge im Maßstab 1:500 oder 1:1000 abgegeben, in ländlichen Gebieten auch kleiner. Den Maßstab können Sie bei der Bestellung im Bemerkungsfeld angeben, wenn eine Stelle einen bestimmten verlangt.

Kann ich die Flurkarte kostenlos im Internet ansehen?

Viele Länder zeigen Liegenschaftskarten in ihren Geoportalen zur Ansicht. Diese Ansicht ist oft kostenfrei, ersetzt aber nicht immer einen Auszug, den Bank, Notar oder Behörde verlangen. Für einen solchen Auszug erhebt das Katasteramt eine Gebühr.

Ist ein Katasterauszug dasselbe wie eine Flurkarte?

Nicht ganz. Katasterauszug ist der Oberbegriff für Auszüge aus dem Liegenschaftskataster. Das kann die Flurkarte sein, also der Kartenteil, oder das Liegenschaftsbuch mit Flächen, Nutzung und Eigentümern. Wer „Katasterauszug“ verlangt, meint meist die Flurkarte; fragen Sie im Zweifel nach.

Kann ich die Flurkarte direkt beim Katasteramt holen?

Ja, und oft sogar sofort am Schalter oder über das Onlineangebot des Landes. Grundbuch24 ist ein privater Antragsservice: Wir übernehmen den Antrag, wenn Sie sich den Behördenweg sparen oder mehrere Unterlagen gebündelt bestellen möchten.

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