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Bebauungsplan einsehen und anfordern

Der Bebauungsplan legt fest, was auf einem Grundstück gebaut werden darf: wie hoch, wie dicht, in welcher Bauweise und für welche Nutzung. Wer ein Grundstück kauft oder einen Anbau plant, sollte ihn vorher kennen.

  • Wir prüfen vorab, ob Sie antragsberechtigt sind oder eine Vollmacht brauchen.
  • Fester Servicepreis inklusive MwSt., den Sie vor der Bestellung sehen.
  • Wir stellen den Antrag bei der zuständigen Stelle, Sie erhalten die Unterlage per Post oder E-Mail.

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Was ist ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines Gebiets (§ 8 BauGB). Die Gemeinde beschließt ihn als Satzung (§ 10 Abs. 1 BauGB), er gilt also wie ein örtliches Gesetz für jedes Grundstück im Plangebiet. Er besteht aus der Planzeichnung mit Linien, Farben und Planzeichen, einem Textteil mit weiteren Festsetzungen und einer Begründung, die erklärt, was die Gemeinde mit dem Plan bezweckt.

Viele Gebiete haben über die Jahre mehrere Änderungen erfahren. Maßgeblich ist die Fassung, die heute gilt, einschließlich aller Änderungspläne. Wer nur die Ursprungsfassung liest, kann zu falschen Schlüssen kommen.

Was steht im Bebauungsplan?

Welche Festsetzungen möglich sind, zählt § 9 BauGB abschließend auf. Für Käufer und Bauherren sind vor allem diese wichtig:

  • Art der baulichen Nutzung: etwa reines oder allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet oder Gewerbegebiet nach der Baunutzungsverordnung. Sie entscheidet, ob neben dem Wohnen auch Praxis, Laden oder Werkstatt zulässig sind.
  • Maß der baulichen Nutzung: Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ), Zahl der Vollgeschosse und Höhe der Gebäude (§§ 16 bis 21a BauNVO).
  • Bauweise und überbaubare Fläche: offene oder geschlossene Bauweise, Baugrenzen und Baulinien, innerhalb derer gebaut werden darf.
  • Gestaltung: Dachform, Dachneigung, Firstrichtung oder Materialien, oft als örtliche Bauvorschriften nach Landesrecht in den Plan aufgenommen.
  • Weitere Festsetzungen: Stellplätze und Garagen, Grünflächen, Pflanzgebote, Flächen für Leitungen oder Lärmschutz.

Wofür Sie den Bebauungsplan brauchen

Beim Kauf eines Baugrundstücks zeigt er, wie groß und in welcher Form Sie bauen dürfen. Das beeinflusst den Wert unmittelbar. Beim Kauf eines bebauten Grundstücks klärt er, ob Anbau, Aufstockung, Carport oder eine zweite Wohneinheit möglich wären. Vor einem Bauantrag ist er die wichtigste Planungsgrundlage für Ihren Architekten. Und für die Bewertung eines Grundstücks gehört die planungsrechtliche Situation zu den Merkmalen, die Gutachter und Banken prüfen.

Kein Bebauungsplan vorhanden – was dann?

Nicht jedes Grundstück liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplans. Dann gilt eine von zwei Regeln:

  • Innenbereich (§ 34 BauGB): Innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der Nutzung, Bauweise und überbauter Fläche in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
  • Außenbereich (§ 35 BauGB): Außerhalb davon ist Bauen nur ausnahmsweise zulässig, etwa für land- oder forstwirtschaftliche Betriebe. Ein Wohnhaus im Außenbereich neu zu errichten ist in aller Regel nicht möglich.

Die Gemeinde bestätigt Ihnen, ob ein Plan existiert. Auch diese Auskunft ist wertvoll, denn sie zeigt, nach welchem Maßstab ein Bauantrag beurteilt würde. Verbindlich klären lässt sich die Bebaubarkeit im Zweifel nur mit einer Bauvoranfrage bei der Bauaufsicht.

Bebauungsplan online einsehen oder anfordern

Den Plan führt die Gemeinde, meist das Stadtplanungs- oder Bauamt. Direkt und kostenlos können Sie ihn dort während der Öffnungszeiten einsehen (§ 10 Abs. 3 BauGB). Zusätzlich soll der Plan mit Begründung im Internet veröffentlicht und über ein Landesportal zugänglich sein (§ 10a Abs. 2 BauGB). Viele Gemeinden haben dafür ein Geoportal, bei älteren Plänen fehlen dort aber manchmal Textteil oder Änderungen.

Grundbuch24 ist ein privater Antragsservice. Wir ersetzen Ihnen keine Einsicht, die Sie selbst kostenlos haben können, sondern nehmen Ihnen die Arbeit ab: zuständige Stelle ermitteln, den geltenden Plan einschließlich Änderungen feststellen und Planzeichnung und Textfestsetzungen als Kopie besorgen. Das lohnt sich vor allem, wenn Sie weit entfernt wohnen oder die Unterlagen für Bank oder Notar gesammelt brauchen.

Kosten

Die Einsicht bei der Gemeinde kostet in der Regel nichts. Für Kopien, Auszüge oder eine schriftliche Auskunft berechnet sie Gebühren nach der Gebührenordnung des Landes bzw. der Kommune. Bei einer Bestellung über Grundbuch24 kommt unsere Servicegebühr hinzu, die im Bestellkasten und auf der Preisseite steht. Gebühren der Gemeinde weisen wir getrennt aus.

Ablauf und Dauer

  1. Sie geben die Anschrift und, wenn bekannt, das Flurstück an.
  2. Wir ermitteln die Gemeinde und fragen nach dem geltenden Plan für das Grundstück.
  3. Die Gemeinde stellt Kopien bereit oder teilt mit, dass kein Plan besteht.
  4. Wir leiten Ihnen die Unterlagen weiter.

Die Bearbeitungszeit hängt von der Gemeinde ab. Eine feste Lieferzeit sagen wir nicht zu. Planen Sie einen Neubau, finden Sie alle dafür üblichen Unterlagen in der Checkliste Unterlagen für den Bauantrag.

Preise auf einen Blick

Sie zahlen bei uns zwei Beträge, die wir getrennt ausweisen: unseren Servicepreis für Antrag, Prüfung und Versand und die Gebühr der zuständigen Stelle, die auch beim Direktantrag anfällt.

Die Einsicht ist bei der Gemeinde in der Regel kostenlos. Für Kopien, Auszüge oder schriftliche Auskünfte berechnet sie Gebühren nach der Gebührenordnung des Landes bzw. der Kommune.

Servicepreis inkl. MwSt. und Gebühr des Amts
Unterlage Servicepreis Amtsgebühr
Bebauungsplan 26,90 € nach Gebührenordnung

Zuständige Stelle finden

Geben Sie Postleitzahl oder Ort der Immobilie ein. Wir zeigen Ihnen die zuständige Stelle mit Anschrift, damit Sie dort auch selbst beantragen können.

Häufige Fragen

Darf jeder einen Bebauungsplan einsehen?

Ja. Der Bebauungsplan ist eine Satzung der Gemeinde und wird mit Begründung zu jedermanns Einsicht bereitgehalten; über seinen Inhalt ist auf Verlangen Auskunft zu geben (§ 10 Abs. 3 BauGB). Ein berechtigtes Interesse oder eine Vollmacht brauchen Sie dafür nicht.

Ist die Einsicht kostenlos?

Die Einsicht im Rathaus oder Planungsamt ist in der Regel kostenlos, und viele Gemeinden stellen ihre Pläne online. Gebühren fallen meist erst für Kopien, beglaubigte Auszüge oder eine schriftliche Auskunft an.

Was ist der Unterschied zum Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan stellt für das ganze Gemeindegebiet in Grundzügen dar, wo Wohnen, Gewerbe oder Grünflächen vorgesehen sind (§ 5 BauGB). Er bindet nur die Gemeinde. Rechtsverbindlich für Ihr Grundstück sind erst die Festsetzungen des Bebauungsplans (§ 8 BauGB).

Was bedeuten GRZ und GFZ?

Die Grundflächenzahl (GRZ) sagt, wie viel Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstück überbaut werden dürfen, 0,4 heißt also 40 Prozent. Die Geschossflächenzahl (GFZ) begrenzt die Summe der Geschossflächen in den Vollgeschossen im Verhältnis zur Grundstücksfläche (§§ 19, 20 BauNVO).

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, die Gemeinde kann ihn in einem förmlichen Verfahren ändern oder aufheben. Laufende Änderungsverfahren sind deshalb beim Kauf wichtig. Fragen Sie bei der Gemeinde nach, ob für das Gebiet ein Aufstellungs- oder Änderungsbeschluss vorliegt.

Welche Angaben braucht die Gemeinde?

Die Anschrift genügt meist, hilfreich sind Gemarkung, Flur und Flurstück. Bei Grundstücken am Rand eines Plangebiets klärt die Flurstücksnummer, welcher Plan und welche Fassung gilt.

Wozu brauche ich dann Grundbuch24?

Sie brauchen uns nicht zwingend, Sie können den Plan direkt bei der Gemeinde einsehen. Grundbuch24 ist ein privater Antragsservice für alle, die sich den Weg sparen wollen: Wir ermitteln die zuständige Stelle und den geltenden Plan mit Änderungen und besorgen Planzeichnung und Textteil als Kopie.

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