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Grundbuchauszug und Grundstücksunterlagen online beantragen

Wir beantragen Grundbuchauszug, Teilungserklärung, Flurkarte und weitere Unterlagen für Sie bei der zuständigen Stelle. Für Immobilien in ganz Deutschland.

  • Einfach oder beglaubigt – für Bank, Notar, Nachlassgericht oder die eigene Prüfung.
  • Wir prüfen vorab, welches Amt zuständig ist und ob Sie eine Vollmacht brauchen.
  • Fester Servicepreis ab 29,90 € inkl. MwSt. zzgl. ggf. anfallender Amtsgebühren, vor der Bestellung sichtbar.

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Ein Service der ImmoWert Experts GmbH

Grundbuchauszüge über grundbuch24.de seit 2019 · Impressum

Grundbuchauszug beantragen

Schritt 1 von 2

Unterlagen wählen, Adresse der Immobilie angeben.

Welche Unterlagen brauchen Sie?
  • Auszug aus dem Grundbuch: Eigentümer, Rechte und Belastungen (z. B. Grundschulden, Wegerechte) eines Grundstücks.

  • Urkunde aus der Grundakte, die ein Gebäude in Wohnungs- und Teileigentum aufteilt und Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum und Sondernutzungsrechte regelt – mit Aufteilungsplan.

  • Kartenauszug aus dem Liegenschaftskataster mit Flurstücksgrenzen, Flurstücksnummern und Gebäuden – ohne Eigentümerangaben.

Adresse der Immobilie

Servicepreis 29,90 €

inkl. MwSt., zzgl. ggf. anfallender Amtsgebühren

Verbindlich erst im nächsten Schritt (Kontakt, Zahlungsart).

grundbuch24.de ist ein privater Antragsservice und keine Behörde; der Direktantrag beim Amt ist möglich. AGB · Datenschutz

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So läuft Ihr Antrag

Drei Schritte, ohne Kundenkonto. Sie wissen bei jedem Schritt, was als Nächstes passiert.

Stapel Unterlagen mit hellblauer Mappe, Briefumschlag, Grundriss und Lesebrille auf einem Schreibtisch
  1. Unterlage wählen und Adresse angeben

    Im Bestellkasten wählen Sie die Unterlage und geben die Adresse der Immobilie an. Im zweiten Schritt folgen Ihre Kontaktdaten und die Zahlart. Vor dem Absenden sehen Sie die Summe.

  2. Wir prüfen und stellen den Antrag

    Wir ermitteln das zuständige Amt und prüfen, ob Sie antragsberechtigt sind. Fehlt ein Nachweis wie eine Vollmacht, sagen wir Ihnen, wie Sie ihn nachreichen. Danach stellen wir den Antrag in Ihrem Auftrag.

  3. Sie erhalten die Unterlage

    Die zuständige Stelle bearbeitet den Antrag und stellt die Unterlage aus. Sie erhalten sie per Post oder E-Mail. Wie lange das dauert, entscheidet die Stelle.

Ausführlich: Ablauf, Vollmacht und berechtigtes Interesse

Was es kostet, offen aufgeschlüsselt

Bei jeder Bestellung zahlen Sie zwei Beträge, die wir getrennt ausweisen:

  • Unseren Servicepreis für Zuständigkeitsprüfung, Antrag und Rückfragen. Er enthält die Mehrwertsteuer und steht vor der Bestellung fest.
  • Die Gebühr der zuständigen Stelle. Sie fällt genauso an, wenn Sie selbst beim Amt beantragen. Beim Grundbuchauszug ist sie gesetzlich festgelegt.

Wir sind ein privater Dienstleister und keine Behörde. Wenn Sie die Unterlage lieber selbst beantragen möchten, nennen wir Ihnen auf jeder Produktseite die zuständige Stelle.

Preise aller Unterlagen ansehen

Rechenbeispiel: Grundbuchauszug (einfach)

Servicepreis Grundbuch24 inkl. MwSt.
29,90 €
Gebühr des Grundbuchamts Nr. 17000 KV GNotKG
10,00 €
Gesamt
39,90 €

Beim Direktantrag beim Grundbuchamt zahlen Sie nur die 10,00 € Gebühr.

Wer hinter Grundbuch24 steht

Grundbuch24 ist ein Angebot der ImmoWert Experts GmbH, eines Ingenieurbüros für Immobilienbewertung und Immobilienunterlagen. Unter grundbuch24.de beantragen Eigentümer, Käufer und Erben seit 2019 ihre Grundbuchauszüge.

Wir arbeiten als Dienstleister im Auftrag unserer Kunden. Die Unterlagen stellt immer die zuständige Stelle aus, also Grundbuchamt, Katasteramt oder Bauaufsicht. Wir verändern sie nicht.

Mehr über uns

Häufige Fragen

Ist Grundbuch24 seriös?

Grundbuch24 ist ein privater Antragsservice der ImmoWert Experts GmbH. Firmensitz, Handelsregister und Geschäftsführung stehen im Impressum. Wir sind keine Behörde und geben uns nicht als solche aus. Bevor Sie bestellen, sehen Sie unseren Servicepreis und die Gebühr des Amts getrennt. Jede Unterlage können Sie auch selbst bei der zuständigen Stelle beantragen und zahlen dann nur deren Gebühr. Unser Service lohnt sich, wenn Sie sich Zuständigkeit, Formulare und Nachweise nicht selbst erarbeiten möchten.

Was ist der Unterschied zum Antrag direkt beim Grundbuchamt?

Das Dokument ist dasselbe, denn es kommt in beiden Fällen vom Grundbuchamt. Beim Direktantrag ermitteln Sie selbst das zuständige Amt, stellen den Antrag und weisen Ihr berechtigtes Interesse nach. Bei uns übernehmen wir diese Schritte und kümmern uns um Rückfragen. Dafür berechnen wir den Servicepreis.

Wie lange dauert es, bis ich meine Unterlagen habe?

Das bestimmt die ausstellende Stelle. Grundbuchämter und Bauämter arbeiten unterschiedlich schnell. Wir reichen Ihren Antrag ein, sobald alle Angaben und Nachweise vorliegen, versprechen aber keine feste Lieferzeit. Planen Sie bei Notar- oder Bankterminen etwas Vorlauf ein.

Bekomme ich den Grundbuchauszug sofort online?

Nein, auch nicht bei anderen Anbietern. Das Grundbuchamt prüft jeden Antrag und erstellt den Auszug erst danach. Den direkten Online-Abruf aus dem Grundbuch dürfen nur Notare, Banken, Behörden und andere zugelassene Stellen nutzen.

Wer darf einen Grundbuchauszug beantragen?

Wer ein berechtigtes Interesse hat: Eigentümer, Erben mit Nachweis und alle, die eine Vollmacht des Eigentümers haben, etwa Kaufinteressenten. Wir fragen das bei der Bestellung ab und sagen Ihnen, welcher Nachweis nötig ist.

Wie kann ich bezahlen?

Sie wählen im Bestellschritt zwischen den angebotenen Zahlarten, zum Beispiel Rechnung oder PayPal. Die Summe inklusive Mehrwertsteuer sehen Sie direkt vor dem Knopf „zahlungspflichtig bestellen“.