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Wir kümmern uns deutschlandweit um Abschriften aus der Teilungserklärung.
Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei der Beantragung von Dokumenten aus der Teilungserklärung. Eine Abschrift und auch Kopie aus der Teilungserklärung ist in der Regel Pflicht, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten. Hier erhalten Sie die Möglichkeit Informationen und die Teilungserklärung zu erhalten und was eine Information aus der Teilungserklärung kostet.
Wir kümmern uns deutschlandweit um Kopien, Abschriften und Auszüge aus der Teilungserklärung.
Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei der Beantragung der Teilungserklärung.
Was Sie über die Teilungserklärung wissen müssen Das Wichtigste in Kürze
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Eigentümer sollten immer die Teilungserklärung überprüfenIn der Teilungserklärung werden auch Sondernutzungsrechte festgehalten. So kann in der Vergangenheit von der Wohnungsgemeinschaft beschlossen worden sein, dass bestimmte Wohneinheiten beispielsweise den Garten nicht nutzen dürfen. Damit Sie keine bösen Überraschungen erleben, sollten Sie daher unbedingt vor dem Kauf die Teilungserklärung auf Ihre Rechte und Pflichten überprüfen.
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Was ist eine Teilungserklärung?Eine Teilungserklärung regelt die Aufteilung eines Gebäudes oder Wohnanlage und die Rechte und Pflichten. Sie wird benötigt für die Erstellung einzelner Wohnungsgrundbücher. Sie können eine Kopie Ihrer Teilungserklärung hier online anfordern. |
Was beinhaltet eine Teilungserklärung?Eine Teilungserklärung beinhaltet einen Aufteilungsplan, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und eine Gemeinschaftsordnung. Sie umfasst etwa 10 bis 50 Seiten und kann auch Pläne als Anlage haben. |
Für was ist eine Teilungserklärung nötig?Für die Erstellung ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung notwendig, die beim Bauamt beantragt werden muss. Hierzu ist ein Aufteilungsplan nötig. |
Wie kann ich die Teilungserklärung bestellen?Wer erfahren will, was alles in der Teilungserklärung zu einer bestimmten Immobilie steht, muss die Teilungserklärung anfordern. Das ist aber nur unter gewissen Umständen zulässig. Hier gibt es den Überblick, wer eine Teilungserklärung beantragen darf und was das kostet. |
Was beinhaltet ein Abgeschlossenheitsbescheinigung?Aus einer Abgeschlossenheitsbescheinigung geht hervor, dass die Einheiten eines Gebäudes oder Wohnanlage abgeschlossen sind und einzeln genutzt werden können. Jede Einheit benötigt einen eigenen, abschließbaren Eingang, Bad und Küche. Sie muss zusammen mit einem Aufteilungsplan vorliegen. |
Was beinhaltet ein Aufteilungsplan?In einem Aufteilungsplan enthält die detaillierte Aufteilung eines Gebäudes oder Wohnanlage. Hier sind die Grundrisse im Maßstab 1:100 abgebildet und die Eigentumsanteile der einzelnen Eigentümer in Tausendstel angegeben. Zum Beispiel 100/1000 bedeutet der Eigentümer besitzt 10%. Jede Einheit, die ein eigenes Grundbuchblatt erhalten soll, wird eine Ziffer zugewiesen und ggf. farblich gekennzeichnet. Auf diese Nummer bezieht sich das Sondereigentum wie z.B. Kellerräume, Dachboden und Stellplätze. |
Was beinhaltet ein Gemeinschaftsordnung?Die Gemeinschaftsordnung beinhaltet die Rechten und Pflichten des Gemeinschaftseigentums des Gebäudes oder Wohnanlage wie zum Beispiel Wasserleitungen, Bodenbeläge im Flur, Dach, Fassade, Grünanlagen und Kellereingänge. Entstehen hier später Kosten werden diese auf alle Eigentümer anteilig verteilt. Sie kann auch die Hausordnung beinhalten. Für eine Änderung müssen alle Eigentümer zustimmen. |
Was ist der Unterschied zwischen Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum?Das Sondereigentum gehört einen einzelnen Eigentümer, für dessen Erhalt und Kosten dieser selber aufkommen muss. Hierzu zählt z.B. Innentüren und Wände, Heizkörper, Einbauschränke, Keller- und Dachbodenabteile und PKW-Stellplätze. Das Gemeinschaftseigentum gehört alle Eigentümern, darf von allen genutzt werden und kommen anteilsmäßig für die aufkommende Kosten auf. Hierzu zählt z.B. das Dach, Fassade, Fenster, Flur, Treppenhaus, Fahrstuhl und Heizungsanlage aber auch die Außenseite der einzelnen Wohnungseingangstüren. |
Wer ist für die Teilungserklärung zuständig?Eine Teilungserklärung muss entweder eine beglaubigte Unterschrift oder notariell beglaubigt sein und beim zuständigen Grundbuchamt vorgelegt werden. |
Wie darf ein Objekt aufgeteilt werden?Die Regelung unterliegt dem Wohnungseigentumsgesetz (kurz: WEG). Somit kann zum Beispiel der Zugang zur einer Anlage nicht als Sondereigentum erklärt werden sondern muss zwingend als Gemeinschaftseigentum zählen. |
Wo bekomme ich ein Duplikat der Teilungserklärung her? |
Information zur TeilungserklärungDie Teilungserklärung ist im deutschen Wohnungseigentumsrecht die Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, dass das Eigentum an dem Grundstück in Miteigentumsanteile aufgeteilt wird. Die Teilungserklärung ist eine wichtige Rechtsgrundlage des Wohnungs- oder Teileigentums und ist einmalig bei dessen Begründung abzugeben. Es handelt sich um eine einseitige Erklärung, die durch den Grundstückseigentümer abzugeben ist und darauf abzielt, dem Grundbuchamt genaue Informationen über grundbuchrechtliche Sachverhalte zu geben. Bei der Begründung von Wohnungseigentum ist gemäß § 8 Abs. 1 WEG eine Teilungserklärung vom Grundstückseigentümer abzugeben. Das geschieht entweder durch dinglichen Vertrag der Miteigentümer des Grundstücks oder durch dingliche Teilungserklärung des alleinigen Grundstückseigentümers und Eintragung im Grundbuch. Sie bezieht sich auf den Aufteilungsplan, der zu ihrem Bestandteil wird. Der Aufteilungsplan muss von der Bauaufsichtsbehörde als zuständiger Genehmigungsbehörde bescheinigt sein (§ 7 WEG). Hierzu prüft die Behörde die Abgeschlossenheit der Nutzungseinheiten und ob der Teilungsplan inhaltlich der zum Grundstück gehörenden Baugenehmigung entspricht. Die Teilungserklärung stellt eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung gegenüber dem Grundbuchamt dar. Sie bedarf gemäß § 29 GBO lediglich der notariellen Beglaubigung, doch kommen in der Praxis die meisten Teilungserklärungen durch notarielle Beurkundung zustande. Durch Teilungserklärung wird mit jedem Anteil das Sondereigentum an einer bestimmten Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden bestimmten Räumen (Teileigentum) in einem auf dem Grundstück errichteten oder zu errichtenden Gebäude verbunden. Wohnungs- und Teileigentümer sind zur Mitwirkung an Änderungen der Teilungserklärung verpflichtet, wenn ihre Beibehaltung zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt. Die Teilungserklärung ist Voraussetzung für die Anlage der Wohnungsgrundbücher: Aufgrund der Teilungserklärung wird durch das Grundbuchamt von Amts wegen das bisherige Grundbuch in Wohnungs- und Teileigentumsgrundbücher aufgeteilt. Spätere Änderungen der Teilungserklärung bedürfen stets der Einstimmigkeit in der Wohnungseigentümerversammlung. |
Teilungserklärung: Inhalte und FallstrickeWer ein Mehrfamilienhaus verkaufen und in einzelne Wohneinheiten aufteilen möchte, benötigt eine Teilungserklärung. Das Dokument ist auch für Käufer einer Eigentumswohnung enorm wichtig, beispielsweise für die Anfrage eines Immobilienkredits. Erfahren Sie hier u.a., was in der Teilungserklärung steht, wo die Verwalterbestellung geregelt ist und wie sich die Kosten für eine Teilungserklärung berechnen lassen. |
Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keine Dokumente erhalten und Ihr Geld weg ist. |
Wir kümmern uns deutschlandweit um ihr Anliegen. Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei ihrem Immobilienanliegen.