Grundbuchauszug hier einfach online anfordern - Dresden

Schnell und einfach bestellen

✓ Ausfüllen - ✓ Abschicken - ✓ Fertig

Einfach unser Formular ausfüllen und anschließend Ihren Grundbuchauszug für Dresden erhalten.
Einfach und bequem online, ganz ohne Behördengang.
Ganz leicht hier erledigen.

✓ Adresssuche  😀

Egal ob Adresse oder Flurstück, geben Sie einfach die Lage vom Objekt ein.

✓ schnell und einfach  😀

Mit uns erhalten Sie Ihren Grundbuchauszug bequem von zuhause. Sicher und schnell.

✓ Zustellung  😀

Nach Eingang und Bearbeitung Ihres Auftrages erhalten Sie den Grundbuchauszug.

✓ Grundbuchauszug für Dresden online anfordern

Schnell und einfach - rund um die Uhr

Wir kümmern uns deutschlandweit um die Grundbucheinsicht.
Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei der Beantragung vom Grundbuchauszug. Ein Auszug aus dem Grundbuch ist in der Regel Pflicht, wenn Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten. Hier erhalten Sie die Möglichkeit Informationen und Ihren Grundbuchauszug zu erhalten und was der Grundbuchauszug kostet.

Datensicherheit

Grundbuch24 nimmt Datenschutz ernst. Wir halten sämtliche Datenschutzbestimmungen ein.

MEHR DAZU

Ansprechpartner

Haben Sie Fragen? Grundbuch24 ruft Sie auf Wunsch zurück. Schreiben Sie uns eine E-Mail mit einer Rückrufbitte.

MEHR DAZU

Kostenfreie Beratung

Der Service von Grundbuch24 ist garantiert zuverlässig. Ohne wenn und aber. Wir beraten Sie kostenfrei.

MEHR DAZU

 

 

Grundbuchauszug Online-Beantragung - Grundbuch online bestellen

Schnell und einfach - rund um die Uhr

Wir kümmern uns deutschlandweit um die Grundbucheinsicht.
Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei der Beantragung vom Grundbuchauszug.

Grundbuchauszug Dresden


Heute 26.12.2024 **** Grundbuch von Dresden beantragen
Dresden ist die Landeshauptstadt des Freistaates Sachsen. Mit etwa 550.000 Einwohnern ist Dresden nach Leipzig die zweitgrößte sächsische Stadt und die zwölftgrößte Stadt Deutschlands (der Fläche nach die viertgrößte Stadt).

Postleitzahl (PLZ): 01067

Ort: Dresden

Bundesland: Sachsen

Regierungsbezirk: Dresden

Landkreis: Dresden

Höhe über Normal Null: 112 m

Fläche: 328,48 km2

Einwohner: 551.072 (31. Dez. 2017)

Bevölkerungsdichte: 1678 Einwohner je km2

Telefonvorwahlen: 0351, 035201

KFZ-Kennzeichen: DD

Ortsteile: Kaditz, Pieschen, Trachau, Trachenberge, Übigau, Mickten,Junge Heide, Klotzsche, Hellerau, Wilschdorf, Rähnitz, Dresdner Heide, Loschwitz, Schillerhäuschen, Seil-/Schwebebahn, Blaues Wunder, Weißer Hirsch, Wachwitz, Niederpoyritz, Hosterwitz, Pillnitz, Weinberge, Schloss und Park Pillnitz, Johannstadt, Striesen, Blasewitz, Gruna, Seidnitz, Dobritz, Tolkewitz, Laubegast, Leuben Grosszschachwitz, Kleinzschachwitz, Sporbitz, Meußlitz, Zschieren, Strehlen, Reick, Prohlis, Niedersedlitz, Groß-, Kleinluga, Lockwitz, Nickern, Kauscha, Südvorstadt, Räcknitz, Zschertnitz, Leubnitz, Torna, Gostritz, Mockritz, Kleinpestitz, Kaitz, Plauen, Plauenscher Grund, Naußlitz, Wölfnitz, Dölzschen, Roßthal Coschütz, Gittersee, Löbtau, Gorbitz, Cotta, Briesnitz, Leutewitz, Omsewitz, Stetzsch, Kemnitz, Innere Neustadt, Antonstadt, Albertstadt, Radeberger Vorstadt, Leipziger Vorstadt, Stadtzentrum, Innere Vorstädte, Wilsdruffer Vorstadt, Seevorstadt, Pirnaische Vorstadt

Gemeindeschlüssel 14 6 12 000

Stadtgliederung: 10 Stadtbezirke, 9 Ortschaften

Adresse der Stadtverwaltung: Dr.-Külz-Ring 19 01067 Dresden

Internetseite: www.dresden.de

Bürgermeister: Dirk Hilbert (FDP) 03/2019

Als Sitz der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Landtags sowie zahlreicher Landesbehörden ist die Großstadt politisches Zentrum Sachsens. Außerdem sind bedeutende Bildungs- und Kultureinrichtungen des Freistaates hier konzentriert, darunter die renommierte Technische Universität, die Hochschule für Technik und Wirtschaft, die Hochschule für Bildende Künste Dresden und die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden. Die an der Elbe gelegene kreisfreie Stadt ist sowohl eines der sechs Oberzentren Sachsens als auch Verkehrsknotenpunkt und wirtschaftliches Zentrum des Ballungsraumes Dresden, einer der ökonomisch dynamischsten Regionen in Deutschland mit über 780.000 Einwohnern.

Als Sitz der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Landtags sowie zahlreicher Landesbehörden ist die Großstadt politisches Zentrum Sachsens. Außerdem sind bedeutende Bildungs- und Kultureinrichtungen des Freistaates hier konzentriert, darunter die renommierte Technische Universität, die Hochschule für Technik und Wirtschaft, die Hochschule für Bildende Künste Dresden und die Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden. Die an der Elbe gelegene kreisfreie Stadt ist sowohl eines der sechs Oberzentren Sachsens als auch Verkehrsknotenpunkt und wirtschaftliches Zentrum des Ballungsraumes Dresden, einer der ökonomisch dynamischsten Regionen in Deutschland mit über 780.000 Einwohnern.

Grundbuchbezirke des Amtsgerichts Dresden: Altfranken, Altstadt, I, Altstadt II, Blasewitz, Borsberg, Brabschütz, Briesnitz, Bühlau, Coschütz, Cossebaude, Cotta, Cunnersdorf, Dobritz, Dresdner, Heide, Dölzschen, Eschdorf, Friedrichstadt, Gittersee, Gompitz, Gönnsdorf, Gorbitz, Gostritz, Großluga, Großzschachwitz, Gruna, Hellerau, Hellerberge, Hosterwitz, Kaditz, Kaitz, Kauscha, Kemnitz, Kleinluga, Kleinpestitz, Kleinzschachwitz, Klotzsche, Oberpoyritz, Oberwartha, Ockerwitz, Tolkewitz, Torna, Trachau, Trachenberge, Übigau, Wachwitz, Weixdorf, Weißer Hirsch, Weißig, Wilschdorf, Wölfnitz, Zschertnitz, Zschieren, Langebrück, Laubegast, Leuben, Leubnitz-Neuostra, Omsewitz, Leutewitz, Lockwitz, Loschwitz, Löbtau, Malschendorf, Meußlitz, Mickten, Mobschatz, Mockritz, Naußlitz, Neustadt, Nickern, Niederpoyritz, Niedersedlitz, Pappritz, Pieschen, Pillnitz, Plauen, Prohlis, Reick, Rochwitz, Rockau, Roßthal, Räcknitz, Schönborn, Schönfeld, Schullwitz, Seidnitz, Sporbitz, Stetzsch, Strehlen, Striesen, Söbrigen

Das Grundbuchamt befindet sich im Gerichtgebäude Olbrichtplatz 1, Block C im Erdgeschoss sowie in der 1.Etage. Besucheradresse: Olbrichtplatz 1 01099 Dresden Haltestelle: Stauffenbergallee

Nach § 29 GBO besteht grundsätzlich für alle Eintragungsunterlagen ein Formerfordernis, d.h. alle zur Eintragung erforderlichen Erklärungen müssen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden.

 



Grundbuchauszug jetzt anfordern!

Gutschein-Code: Dresden2024 bei der Bestellung angeben und 10% Rabatt sichern!


Wie erkenne ich unseriöse Anbieter?
Unseriöse Webseiten erkennen - Abzocke vermeiden


Abzocker und Betrüger erkennen Sie wohl immer daran:
• Unvollständiges/kein Impressum
• Keine Kontaktmöglichkeit
• Ausländischer Firmensitz
• Domainregistrierung im Ausland
• fast immer .com | .info | .net -Internetseiten zur Verschleierung der Herkunft
• Vorkasse und kundenunfreundliche Bezahlarten

😀 Wie erkenne ich seriöse Anbieter? 😀


• Impressum vorhanden mit Angabe der Firma, der Geschäftsführung, des Firmensitzes mit Adresse und Registernummer
• Kontaktmöglichkeit vorhanden oer Mail, Post und Telefon
Inländischer Firmensitz
• Domainregistrierung in Deutschland (.de)
keine Vorkasse, zahlen bequem auf Rechnung möglich


Eine Abschrift aus dem Grundbuch, also einen Grundbuchauszug erhalten Sie zum Beispiel bei deinGrundbuch.de. oder bei Grundbuch24.de. Dort können Sie einen Grundbuchauszug anfordern, bestellen, haben einen persönlichen Ansprechpartner und brauchen erst nach dem Erhalt Ihrer Unterlagen bezahlen. Das ist bequem und sicher - Einfach super!

 

 

Alles rund um das Grundbuch

Was ist das Grundbuch?


Die jeweiligen Grundbuchämter führen mit dem Grundbuch ein amtliches Verzeichnis, in dem die Rechtsverhältnisse eines jeden Grundstücks der Öffentlichkeit dargelegt werden. Allerdings handelt es sich beim Grundbuch nicht um ein öffentliches Register. Das bedeutet, nur Personen, die ein berechtigtes Interesse nachweisen können, dürfen Einsicht in das Grundbuch nehmen.

In der Regel liegt das Grundbuch in schriftlicher Form vor. Allerdings verfügen immer mehr Grundbuchämter auch über ein elektronisches Grundbuch.

Das Grundbuch gibt Auskunft über die Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstücks und etwaige Rechte (z. B. Geh- bzw. Durchfahrtrecht) sowie Belastungen (z. B. Grundschulden) zu einem Grundstück und ist eine vollständige Abschrift aller Grundbucheintragungen zu einem Grundstück. Dabei wird für jedes einzelne Grundstück ein gesondertes Grundbuchblatt angelegt und mit einer laufenden Nummer versehen. Bei diesem Grundbuchblatt handelt es sich um das eigentliche Grundbuch zu einem Grundstück. Sie brauchen einen Grundbuchauszug im Rahmen eines Immobilienverkaufs, um gegenüber dem Käufer und dem Notar belegen zu können, dass Sie wirklich der Eigentümer sind. Außerdem müssen Sie ihn bei einer Beleihungsprüfung der Bank vorlegen, damit Ihnen einen Kredit gewährt wird. Er ist zudem eines der wichtigsten Dokumente denn dieser weist den Eigentümer aus. Mit dem Grundbuch kann man u.a. nachweisen, wer Eigentümer ist.

Kann ich einen Grundbuchauszug online beantragen?


Zahlreiche Anbieter ermöglichen die Bestellung des Grundbuchauszugs auch online. Diese Angebote sind besonders verlockend, da sie Ihnen einen Gang zum Amt ersparen.

Doch Achtung: Diese Dienste sind häufig mit hohen Gebühren verbunden oder erbringen keine Dienstleistung! Ihre Daten müssen Sie bei den entsprechenden Anbietern trotzdem angeben und eine Unterschrift ist ebenfalls Pflicht. Die Zeitersparnis ist also nur auf Druck und Versand des Antrags beschränkt. Vorsicht bei Anbietern im Internet!

Grundbuchauszug anfordern: So wird‘s gemacht!


Im Grundbuch sind alle wichtigen Informationen rund um ein Grundstück oder eine Immobilie festgehalten, wie etwa die Eigentumsverhältnisse oder eventuelle Hypotheken. Wer erfahren will, was im Grundbuch zu einer bestimmten Immobilie steht, muss einen Grundbuchauszug anfordern. Das ist aber nur unter gewissen Umständen zulässig. Hier gibt es den Überblick, wer einen Grundbuchauszug beantragen darf und was das kostet.

Gibt es ein Grundbuchauszug-Muster?


Das Grundbuch wird nach einem einheitlichen Muster geführt und gliedert sich in fünf Bereiche:
✓ Aufschrift: Das Deckblatt trägt den Namen des zuständigen Amtsgerichts, den Grundbuchbezirk und die Nummer des Grundbuchblatts. Hier sind das zuständige Amtsgericht, der Band sowie das Blatt des Grundbuchs vermerkt. Die Aufschrift im Grundbuch wird auch als Grundbuch Deckblatt bezeichnet.
✓ Bestandsverzeichnis: Hier sind die Grundstücke mit Angaben zu Gemarkung, Flur, Rechten (z.B. Wegerechte), Lage (Straße und Hausnummer), Nutzungsart und Größe verzeichnet.
✓ Abteilung I: Eigentümer: In dieser Abteilung werden die Eigentumsverhältnisse eingetragen. Hier sind der Name des Eigentümers sowie der Grund und das Datum der Eintragung vermerkt. Gründe können beispielsweise Erbe, Auflassung oder Zwangsversteigerung sein.
✓ Abteilung II: Beschränkungen und Belastungen des Grundstücks - Persönliche Dienstbarkeiten: Außer der Grundpfandrechte sind in dieser Abteilung alle Beschränkungen und Lasten des Grundstücks vermerkt. Dazu zählen beispielsweise Reallasten, Nießbrauch oder das Erbbaurecht, Vorkaufsrechte oder Wegerechte. Die Beschränkungen können Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzvermerke umfassen.
✓ Abteilung III: Grundpfandrechte - Hypothek - Grundschuld - Rentenschuld: In Abteilung 3 finden sich Grundpfandrechte. Dazu gehören beispielsweise Grundschulden, die bei der Aufnahme einer Baufinanzierung entstehen, für die das Grundstück als Sicherheit eingetragen wurde.

In den genannten Abteilungen des Grundbuchs wird für jedes Grundstück ein eigenes Grundbuchblatt angelegt. Auf dem Blatt finden sich die entsprechenden Informationen. Im Rahmen eines Verkaufs oder Kaufs einer Immobilie müssen sie aktualisiert werden und die neuen Eigentumsverhältnisse abbilden. Die einzelnen Blätter des Grundbuchs werden nach Bezirken in Bändern gebündelt. Die Bänder ihrerseits bilden das Grundbuch. Wenn Sie einen Antrag auf einen Auszug aus dem Grundbuch stellen möchten, müssen Sie die Blattnummer zu I Ihrer Immobilie kennen.

Grundbuchauszug: Woher und wie erhalte ich ihn?


Die Grundbuchauszüge können in der Regel nicht per Post oder Fax übersandt werden, in manchen Bundesländern ist dies dennoch möglich. Der Antrag kann persönlich in den Einsichtsstellen des Grundbuchamtes oder schriftlich per Fax oder Post gestellt werden. Ist lediglich eine Einsichtnahme notwendig, hat diese im elektronisch geführten Grundbuch ebenfalls vor Ort in den Grundbuchämtern zu erfolgen. Notare und andere berechtigte Stellen nehmen dabei an der uneingeschränkten Einsichtnahme teil, dem automatisierten Abrufverfahren. Sie können Ihren Grundbuchauszug auch direkt hier online anfordern und bestellen. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und zahlen Sie bequem auf Rechnung.

Wie wird eine Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge beantragt?


Für die Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge ist ein formloser, schriftlicher Antrag des oder der Erben und ein Nachweis des Erbrechts notwendig. Der Nachweis kann dabei erfolgen durch eine einfache Abschrift des Erbscheins oder alternativ durch eine beglaubigte Kopie des notariellen Testaments samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Ist es erforderlich einen Notar aufzusuchen?


Das Grundbuchverfahren, wie es in der Grundbuchordnung (GBO) geregelt wird, ist ein komplexes Konstrukt mit strengen Formvorschriften. Um die erforderlichen Erklärungen einzureichen, sind öffentlich beglaubigte Urkunden erforderlich, das Grundbuchamt ist jedoch in der Regel nicht dazu berechtigt, diese entgegenzunehmen. Die Aufnahme dieser Urkunden und die Beglaubigung der erforderlichen Unterschriften müssen daher in den meisten Bundesländern beim Notar durchgeführt werden. Wenn Sie einen Grundbuchauszug benötigen und erhalten wollen, müssen Sie nicht zu einem Notar. Hier erhalten Sie bequem und einfach Ihren Grundbuchauszug.

Reicht ein unbeglaubigter Grundbuchauszug?


Bevor Sie einen Grundbuchauszug anfordern, sollten Sie sich informieren, ob Sie eine beglaubigte oder unbeglaubigte Abschrift brauchen. Ob Sie eine einfache Kopie oder einen durch eine Amtsperson beglaubigten Grundbuchauszug benötigen, wird von der Stelle entschieden, der Sie das Dokument vorlegen müssen. Oft reicht eine einfache Kopie nicht aus. In diesem Fall muss der Grundbuchauszug amtlich beglaubigt werden und ist damit offiziell sowie rechtlich unanfechtbar. In der Regel sind es beispielsweise Banken, die einen beglaubigten Grundbuchauszug fordern. Für persönliche Zwecke reicht jedoch in aller Regel eine Kopie aus.

Wer berechtigt ist, einen Grundbuchauszug anzufordern?


Einfach nur aus Neugierde einen Grundbuchauszug anfordern – das geht nicht. Wenn kein berechtigtes Interesse besteht, wird auch kein Einblick gewährt. Denn das Grundbuch ist kein uneingeschränkt öffentliches Register. Ein berechtigtes Interesse hat, wer:
• Eigentümer der Immobilie ist
• Erbe einer Immobilie ist und zum Beispiel Informationen für die Entscheidung benötigt, ob er das Erbe antritt oder ausschlägt.
• Gläubiger des Eigentümers der Immobilie ist
• als Gläubiger die Zwangsvollstreckung gegen den Eigentümer betreiben will zum Beispiel ein
• Wegerecht hat als
• Mieter erfahren will, ob der Vermieter auch tatsächlich der Eigentümer der Immobilie ist eine
• Vollmacht des Eigentümers hat eine
• Behörde, ein Gericht oder ein Notar oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur ist.

Die Grundbuchämter haben bei der Frage, ob ein berechtigtes Interesse vorliegt, einen gewissen Ermessensspielraum

Wie viel kostet ein Grundbuchauszug?


Ein Grundbuchauszug ist nicht teuer. Für die Dienstleistung wird hier eine Aufwandsentschädigung sowie für jeden Grundbuchauszug 10 Euro erhoben. Wer als Eigentümer einfach nur wissen möchte, was drinsteht, ist mit zehn Euro für einen nicht beglaubigten Grundbuchauszug dabei. Die beglaubigte Variante, die oft Banken für eine Baufinanzierung fordern, ist mit 15 bis 20 Euro etwas teurer.

Wer hat berechtigtes Interesse?


Wer also ein berechtigtes Interesse an einem Grundbuchauszug hat, kann diesen mit wenig Aufwand und für vergleichsweise kleines Geld beim zuständigen Grundbuchamt beantragen. Für Verkäufer bietet der Grundbuchauszug übrigens einen weiteren Vorteil als die bloße Information: Er schafft mit ihm Vertrauen beim potenziellen Käufer. Hierbei sollte der Verkäufer jedoch auf die Aktualität des Grundbuchauszuges achten, damit auch alle notwendigen Informationen daraus zu entnehmen sind

Was ist Grundbucheinsicht?


Die Grundbucheinsicht garantiert, dass von berechtigten Personen Einblick in das Grundbuch genommen werden kann. Gestattet ist sie jedem, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Ein berechtigtes Interesse an der Einsicht in ein Grundbuch besteht beispielsweise während konkreter Verhandlungen über den Kauf eines Grundstücks, oder als Mieter oder bei einer Finanzierung. Der Eigentümer jedenfalls hat stets ein berechtigtes Interesse und kann immer in das Grundbuch Einsicht nehmen oder einen Grundbuchauszug verlangen. Der Grundbuchauszug ist die Abschrift aller Eintragungen im Grundbuch und besteht aus dem Bestandsverzeichnis, der Abteilung eins, zwei und drei. Eine Abschrift aus dem Grundbuch (Grundbuchauszug) wird zum Beispiel auch benötigt bei der Erstellung von Wertermrittliungsgutachten und Beleihungswertgutachten bei Neufinanzierungen oder Anschlussfinanzierungen. Der Antrag auf Erteilung eines Grundbuchauszugs muss beim zuständigen Grundbuchamt erfolgen und setzt das berechtigte Interesse voraus.

Wann brauche ich einen Grundbuchauszug?



• Für den Immobilienverkauf: Neben einer umfangreichen Immobilienbewertung durch einen kompetenten Makler, muss für den Verkauf auch der aktuelle Grundbuchauszug angefordert werden. Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen möchten, müssen Sie die entsprechende Abschrift aus dem Grundbuch beantragen. So können Sie, dass Sie wirklich der Eigentümer und zum anstehenden Verkauf berechtigt sind. Diesen Nachweis müssen Sie gegenüber dem Käufer erbringen. Kaufinteressenten können anhand dieses Dokuments außerdem erfahren, ob auf dem Grundstück etwa die Rechte Dritter lasten. Ein beglaubigter Grundbuchauszug muss im Rahmen des Immobilienverkaufs auch dem Notar vorgelegt werden, damit er sich von der rechtmäßigen Eigentümerschaft überzeugen kann.
• Für die Beleihungsprüfung: Ein beglaubigter Grundbuchauszug ist auch die Voraussetzung für einen Immobilienkredit und muss im Rahmen der dazugehörigen Beleihungsprüfung der Bank vorgelegt werden. Ein Immobilienkredit wird in der Regel über die Grundschuld abgesichert, die im Grundbuch festgehalten wird. Sollte der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen künftig nicht nachkommen können, hat die Bank das Recht die Immobilie in letzter Instanz zu veräußern. Um dies zu verhindern wird vor der Gewährung eines Immobilienkredits die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers geprüft. Bei der Gewährung eines Kredits bestehen die Banken außerdem darauf, im ersten Rang des Grundbuchs eingetragen zu werden, damit sie im Falle einer Zwangsversteigerung als Gläubiger zuerst bedient werden können.
• Im Erbfall: Wurde ein Haus oder eine Wohnung geerbt, sollten neue Eigentümer in jedem Fall einen Blick in den Grundbuchauszug werfen. Mit dem Erbe gehen nicht nur die Besitzverhältnisse an den Erben über, sondern auch jedweilige Verbindlichkeiten und Belastungen, die auf dem Grundstück lasten.

Grundbuchauszug kostenlos, gibt es das?


Die Kosten für einen Grundbuchauszug sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt. Einen Grundbuchauszug kostenlos zu erhalten, ist nicht möglich. In einigen Fällen liegen noch für Ihre Zwecke verwendbare Grundbuchauszüge vor. Banken zum Beispiel möchten häufig einen aktuellen Grundbuchauszug, bzw. einen Grundbuchauszug, der maximal 6 Monate alt ist. Möchten Sie nun eine Immobilie kaufen und benötigen den Grundbuchauszug für Ihre Bank, so können Sie die Eigentümer, die das Haus verkaufen, nach dem Grundbuchauszug fragen. Eventuell haben diese eine neue Immobilie finanziert und brauchten den Grundbuchauszug schon für Ihre Bank. Dies wäre dann ein für Sie kostenloser Grundbuchauszug.

Vorsicht und Achtung vor kostenlosen Angeboten!


Häufig stehen mit zu günstigen oder kostenlosen Angeboten in den AGB auf den ersten Blick versteckte Nachteile geschrieben. So werden beispielsweise Ihre persönlichen Daten gesammelt und missbraucht. Auch gibt es zahlreiche Anbieter im Internet welche KEIN Impressum angeben und nur unvollständige Kontaktdaten mitteilen. Diese Firmen bieten immer Vorkasse an. Wenn Sie hier bezahlen ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie keinen Grundbuchauszug erhalten und Ihr Geld weg ist.

Egal ob bei Erbe, Ankauf, Verkauf, Darlehen oder Gutachten.

Wir sind immer für Sie da. Garantiert.

Wir kümmern uns deutschlandweit um ihr Anliegen. Sparen Sie bares Geld und wertvolle Zeit bei ihrem Immobilienanliegen.

Register, Karten, Pläne

Bestellen Sie hier online Grundbuchauszüge, Liegenschaftskarten, Flurkarten, Liegenschaftsbücher und Bebauungspläne

Flurkarte anfordern

Grundbuchauszug online anfordern

Haben Sie Fragen? Grundbuch24.de vermittelt und berät unverbindlich für alle Unterlagen bei Ihrer Finanzierung bundesweit.

Grundbuch anfordern

Ankauf und Verkauf

Kostenaufstellung und Kostenvoranschlag, Teilungserklärung, Grundriss und Wohnflächen­berechnung - wir machen das für Sie!

Teilungserklärung anfordern
.

Art: Stadt

Breitengrad: 51.049259

Längengrad: 13.73836

Bundesland: Sachsen

Höhe: 112

PLZ: 01067?01328, 01465

Vorwahl: 0351, Schönborn (Dresden)

Gemeindeschlüssel: 14612000

Gliederung: Liste der Stadtbezirke und Ortschaften in Dresden

Website: [https://www.dresden.de/ www.dresden.de]

Bürgermeister: Dirk Hilbert

Partei: FDP

Die Stadt liegt beiderseits der Elbe zu großen Teilen im Elbtalkessel, eingebettet zwischen den Ausläufern des Osterzgebirges, dem Steilabfall der Lausitzer Granitplatte und dem Elbsandsteingebirge am Übergang vom Nordostdeutschen Tiefland zu den östlichen Mittelgebirgen im Süden Ostdeutschlands.
Dresden
Wappen Deutschlandkarte
Dresden
Deutschlandkarte, Position der Stadt Dresden hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 51° 3? N, 13° 44? OKoordinaten: 51° 3? N, 13° 44? O
Bundesland: Sachsen
Höhe: 112 m ü. NHN
Fläche: 328,48 km2
Einwohner: 566.222 (31. Dez. 2023)[1]
Bevölkerungsdichte: 1724 Einwohner je km2
Postleitzahlen: 01067?01328, 01465
Vorwahlen: 0351, 03528, 035201Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/Vorwahl enthält Text
Kfz-Kennzeichen: DD
Gemeindeschlüssel: 14 6 12 000
Stadtgliederung: 10 Stadtbezirke,
9 Ortschaften
Adresse der
Stadtverwaltung:
Dr.-Külz-Ring 19
01067 Dresden
Website: www.dresden.de
Oberbürgermeister: Dirk Hilbert (FDP)
Lage der Stadt Dresden in Sachsen
KarteLeipzigLandkreis LeipzigLandkreis MittelsachsenChemnitzLandkreis ZwickauVogtlandkreisErzgebirgskreisLandkreis GörlitzLandkreis BautzenDresdenLandkreis MeißenLandkreis Sächsische Schweiz-OsterzgebirgeFreistaat BayernTschechienThüringenSachsen-AnhaltBrandenburgPolen
Karte
Collage der Sehenswürdigkeiten: Frauenkirche, Residenzschloss, Semperoper, Militärhistorisches Museum, Zwinger, Nachtpanorama

Dresden (Aussprache?/?; obersorbisch Drje?d?any; abgeleitet aus dem altsorbischen Dre??any für Sumpf- oder Auwaldbewohner) ist die Landeshauptstadt des Freistaates Sachsen. Mit 566.222 Einwohnern (31. Dezember 2023, laut Statistischem Landesamt des Freistaates Sachsen) bzw. 572.240 (laut Melderegister Dresden am 31. Dezember 2023)[2] ist Dresden, nach Leipzig, die zweitgrößte sächsische Kommune und der Einwohnerzahl nach zwölftgrößte Stadt Deutschlands.

Als Sitz der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen Landtags sowie zahlreicher Landesbehörden ist die Großstadt das politische Zentrum Sachsens. Außerdem sind bedeutende Bildungs- und Kultureinrichtungen des Freistaates hier konzentriert, darunter die renommierte Technische Universität und die Hochschulen für Technik und Wirtschaft, Bildende Künste und Musik Carl Maria von Weber. Die an der Elbe gelegene kreisfreie Stadt ist sowohl eines der sechs Oberzentren Sachsens als auch wirtschaftliches Zentrum des Ballungsraumes Dresden mit über 780.000 Einwohnern.[3] Innovationen und Spitzentechnologien spielen im Raum Dresden eine herausragende Rolle; wirtschaftlich bedeutend sind etwa die Informationstechnik und Nanoelektronik, weshalb es sich auch als Zentrum von ?Silicon Saxony? positioniert. Ebenfalls große Wertschöpfung im Raum Dresden erbringen die Branchen Pharmazie, Kosmetik, Maschinen-, Fahrzeug- und Anlagenbau, Lebensmittel, optische Industrie, Dienstleistungen, Handel sowie der Tourismus. Mit drei Autobahnen, zwei Fernbahnhöfen, einem Binnenhafen sowie dem Flughafen Dresden bildet Dresden außerdem einen wichtigen Verkehrsknotenpunkt.

Archäologische Spuren auf dem späteren Stadtgebiet deuten auf eine Besiedlung schon in der Steinzeit hin. In erhaltenen Urkunden wurde Dresden 1206 erstmals erwähnt und entwickelte sich zur kurfürstlichen, später königlichen Residenz, 1918 bis 1933 sowie ab 1990 Hauptstadt des Freistaates Sachsen, in der DDR von 1952 bis 1990 Bezirkshauptstadt.

International bekannt ist Dresden als Kulturstadt mit zahlreichen bedeutenden Bauwerken, wie dem barocken Zwinger, herausragenden Museen, wie der Gemäldegalerie Alter Meister, berühmten Klangkörpern, wie der Sächsischen Staatskapelle oder dem Kreuzchor und als Wirkungsstätte weithin bekannter Kulturschaffender, zum Beispiel Richard Wagner. Die Dresdner Altstadt wurde in großen Teilen rekonstruiert und durch verschiedene architektonische Epochen geprägt, neben dem Zwinger beispielsweise mit der Frauenkirche am Neumarkt, der Semperoper und der Hofkirche sowie dem Residenzschloss. Der 1434 begründete Striezelmarkt ist einer der ältesten (ältester mit einer Urkunde bestätigter Weihnachtsmarkt[4]) und bekanntesten Weihnachtsmärkte Deutschlands. Dresden wird auch Elbflorenz genannt, ursprünglich vor allem wegen seiner Kunstsammlungen; maßgeblich trug dazu sowohl seine barocke und mediterran geprägte Architektur als auch seine malerische und klimatisch begünstigte Lage im Elbtal bei.[5]

  1. ? Bevölkerung der Gemeinden Sachsens am 31. Dezember 2023 ? Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus vom 9. Mai 2011 (Gebietsstand 01.01.2023). Statistisches Landesamt des Freistaates Sachsen, abgerufen am 21. Juni 2024. (Hilfe dazu).
  2. ? Dresden: Dresden ist 2023 weiter gewachsen. 8. Januar 2024, abgerufen am 8. Januar 2024.
  3. ? Anselm Waldermann: München deklassiert Berlin ? Dresden auf der Überholspur. In: Spiegel Online. 7. September 2007.
  4. ? Rekord-Institut; Ältester Weihnachtsmarkt Deutschlands. Abgerufen am 22. Februar 2023.
  5. ? Eberhard Straub: Die Schönste im ganzen Land. Warum Dresden München den Rang abläuft. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 21. März 2007, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 29. Juli 2014; abgerufen am 25. Juli 2014.