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Hausbay

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Altlastenauskunft Hausbay


Heute 10.01.2025

Art: Ortsgemeinde

Breitengrad: 50/06/24/N

Längengrad: 07/33/30/E

Bundesland: Rheinland-Pfalz

Landkreis: Rhein-Hunsrück-Kreis

Höhe: 408

PLZ: 56291

Vorwahl: 06746

Gemeindeschlüssel: 07140047

Website: [http://www.emmelshausen.de/ www.emmelshausen.de]

Bürgermeister: Thomas Stroschein

Partei:

 


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Was ist ein Grundbuchauszug?


Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).

Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?


Nein. Anders als in anderen Ländern wird die Einsicht in das Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer eines Grundstückes ermitteln, bzw. sich darüber informieren wie viel Grundschulden (Hypothek) der jemand auf seinem Grundstück eingetragen hat.

Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?


1. Einen Grundbuchauszug kann immer der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes bzw. der Eigentumswohnung bestellen.
2. Wenn Sie im Grundbuch stehen, zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht oder ein anderes Recht.
3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben und dieses begründen können.
4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen.

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?


Kein berechtigtes Interesse hat, wer nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren. Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse. Ein Mieter kann zur Verifizierung des Vermieters Teile des Grundbuches einsehen.

Grundbuchauszug: Woher und wie erhalte ich ihn?


Die Grundbuchauszüge können in der Regel nicht per Post oder Fax übersandt werden, in manchen Bundesländern ist dies dennoch möglich. Der Antrag kann persönlich in den Einsichtsstellen des Grundbuchamtes oder schriftlich per Fax oder Post gestellt werden. Ist lediglich eine Einsichtnahme notwendig, hat diese im elektronisch geführten Grundbuch ebenfalls vor Ort in den Grundbuchämtern zu erfolgen. Notare und andere berechtigte Stellen nehmen dabei an der uneingeschränkten Einsichtnahme teil, dem automatisierten Abrufverfahren. Sie können Ihren Grundbuchauszug auch direkt hier online anfordern und bestellen. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und zahlen Sie bequem auf Rechnung.

Wie wird eine Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge beantragt?


Für die Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge ist ein formloser, schriftlicher Antrag des oder der Erben und ein Nachweis des Erbrechts notwendig. Der Nachweis kann dabei erfolgen durch eine einfache Abschrift des Erbscheins oder alternativ durch eine beglaubigte Kopie des notariellen Testaments samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Verweise


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Art: Ortsgemeinde

Breitengrad: 50/06/24/N

Längengrad: 07/33/30/E

Bundesland: Rheinland-Pfalz

Landkreis: Rhein-Hunsrück-Kreis

Höhe: 408

PLZ: 56291

Vorwahl: 06746

Gemeindeschlüssel: 07140047

Website: [http://www.emmelshausen.de/ www.emmelshausen.de]

Bürgermeister: Thomas Stroschein

Partei:

Im Jahre 1275 wurde Hausbay erstmals erwähnt in einer Urkunde des Stifts St. Martin in Worms, in der der dortige Zehnt an Hermann von Milwalt verliehen wurde. Der Ortsname geht vermutlich auf ein Haus zurück, das am Baybach stand. Der Ort war im Mittelalter geteilt. Eine Hälfte gehörte zum Gallscheider Gericht und damit seit 1314 zu Kurtrier, die andere durch den Baybach getrennte Hälfte gehörte zur Niedergrafschaft Katzenelnbogen. Bis etwa 1800 hatte der Ort etwa 10 Feuerstellen und 60 Bewohner. Mit der Besetzung des linken Rheinufers 1794 durch französische Revolutionstruppen wurde der Ort französisch, 1815 wurde er auf dem Wiener Kongress dem Königreich Preußen zugeordnet. Seit 1946 ist der Ort Teil des damals neu gebildeten Landes Rheinland-Pfalz. Heute hat der Ort etwa 200 Einwohner. Von den 36 landwirtschaftlichen Betrieben 1950 bestanden 1979 noch 17.[1]
Hausbay
Wappen Deutschlandkarte
Hausbay
Deutschlandkarte, Position der Ortsgemeinde Hausbay hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 50° 6? N, 7° 33? OKoordinaten: 50° 6? N, 7° 33? O
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Landkreis: Rhein-Hunsrück-Kreis
Verbandsgemeinde: Hunsrück-Mittelrhein
Höhe: 408 m ü. NHN
Fläche: 3,24 km2
Einwohner: 229 (31. Dez. 2023)[1]
Bevölkerungsdichte: 71 Einwohner je km2
Postleitzahl: 56291
Vorwahl: 06746
Kfz-Kennzeichen: SIM, GOA
Gemeindeschlüssel: 07 1 40 047
Adresse der Verbandsverwaltung: Rathausstraße 1
56281 Emmelshausen
Website: www.emmelshausen.de
Ortsbürgermeister: Thomas Stroschein
Lage der Ortsgemeinde Hausbay im Rhein-Hunsrück-Kreis
KarteBadenhardBeulichBickenbach (Hunsrück)BirkheimDörthEmmelshausenGondershausenHalsenbachHausbayHungenrothKarbach (Hunsrück)KratzenburgLeiningen (Hunsrück)LingerhahnMaisbornMermuthMorshausenMühlpfadNey (Hunsrück)NiedertNorathPfalzfeldSchwall (Rhein-Hunsrück-Kreis)ThörlingenUtzenhainAlterkülzBell (Hunsrück)BeltheimBraunshornBuch (Hunsrück)DommershausenGödenrothHasselbach (Hunsrück)HollnichKastellaunKorweilerLahrMastershausenMichelbach (Hunsrück)MörsdorfRoth (Rhein-Hunsrück-Kreis)SpesenrothUhlerZilshausenBärenbach (Hunsrück)BelgBüchenbeurenDickenschiedDill (Gemeinde)DillendorfGehlweilerGemünden (Hunsrück)Hahn (Hunsrück)Hecken (Hunsrück)HeinzenbachHenau (Hunsrück)Hirschfeld (Hunsrück)Kappel (Hunsrück)Kirchberg (Hunsrück)KludenbachLaufersweilerLautzenhausenLindenschiedMaitzbornMetzenhausenNieder KostenzNiedersohrenNiederweiler (Hunsrück)Ober KostenzRaversbeurenReckershausenRödelhausenRödern (Hunsrück)Rohrbach (Hunsrück)SchlierschiedSchwarzenSohrenSohrschiedTodenrothUnzenbergWahlenauWomrathWoppenrothWürrichArgenthalBenzweilerDichtelbachEllern (Hunsrück)Erbach (Hunsrück)KisselbachLiebshausenMörschbachRiesweilerRheinböllenSchnorbachSteinbach (Hunsrück)DamscheidLaudertNiederburgOberweselPerscheidSankt GoarUrbar (Rhein-Hunsrück-Kreis)WiebelsheimBubachRiegenrothLaubach (Hunsrück)Horn (Hunsrück)KlosterkumbdBudenbachBergenhausenRayerschiedWahlbach (Hunsrück)AltweidelbachPleizenhausenMutterschiedNiederkumbdSimmern/HunsrückNeuerkirchWüschheim (Hunsrück)Reich (Hunsrück)BiebernKülz (Hunsrück)KümbdchenKeidelheimFronhofenHolzbachNannhausenTiefenbach (Hunsrück)OhlweilerSargenrothSchönborn (Hunsrück)OppertshausenBelgweilerRavengiersburgMengerschiedHessenLandkreis Mainz-BingenLandkreis Mainz-BingenLandkreis Bad KreuznachLandkreis BirkenfeldLandkreis Bernkastel-WittlichRhein-Lahn-KreisLandkreis Mayen-KoblenzLandkreis Cochem-Zell
Karte
Gemeindehaus in Hausbay (Hunsrück)

Hausbay ist eine Ortsgemeinde im Rhein-Hunsrück-Kreis in Rheinland-Pfalz. Sie gehört der Verbandsgemeinde Hunsrück-Mittelrhein an.

In etwa 500 m Höhe südwestlich beziehungsweise südöstlich der Gemeinde entspringen Quellbäche, die sich in der Ortsmitte zum Baybach vereinigen, der sich im späteren Verlauf in dem sehenswerten Baybachtal mit seinem teilweise klammähnlichen Flair und den Mühlen bis zur Mündung in die Mosel in Burgen fortsetzt.

  1. ? Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz ? Bevölkerungsstand 31. Dezember 2023, Landkreise, Gemeinden, Verbandsgemeinden (Hilfe dazu).