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Grundbuchauszug Weil_der_Stadt


Heute 24.11.2024

Art: Stadt

Breitengrad: 48/45/03/N

Längengrad: 08/52/14/E

Bundesland: Baden-Württemberg

Landkreis: Böblingen

Höhe: 406

PLZ: 71263

Vorwahl: 07033

Gemeindeschlüssel: 08115050

Gliederung: 5 Stadtteile

Website: [https://www.weil-der-stadt.de/ weil-der-stadt.de]

Bürgermeister: Christian Walter{{Internetquelle

Partei: Parteiloser

 


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Was ist ein Grundbuchauszug?


Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller Eintragungen aus dem Grundbuch zu einem Grundstück. Im Grundbuch sind Eigentumsverhältnisse, die Größe des Grundstückes, Rechte (zum Beispiel Durchgangsrecht, Geh-Fahrtrecht) und Belastungen (Grundschulden mit Angabe zu dem Grundschuldberechtigten).

Ist das Grundbuch ein öffentliches Register? Kann jeder einen Grundbuchauszug bestellen?


Nein. Anders als in anderen Ländern wird die Einsicht in das Grundbuch nur bei berechtigtem Interesse gewährt. Sie können also nicht den Eigentümer eines Grundstückes ermitteln, bzw. sich darüber informieren wie viel Grundschulden (Hypothek) der jemand auf seinem Grundstück eingetragen hat.

Wer kann einen Grundbuchauszug bestellen?


1. Einen Grundbuchauszug kann immer der (Mit)-Eigentümer des Grundstückes bzw. der Eigentumswohnung bestellen.
2. Wenn Sie im Grundbuch stehen, zum Beispiel als Gläubiger, oder sie haben eine Wegerecht oder ein anderes Recht.
3. Wenn Sie ein berechtigtes Interesse nach §12 GBO haben und dieses begründen können.
4. Wenn Sie eine unterschriebene Vollmacht eines Berechtigten besitzen.

Worin besteht ein berechtigtes Interesse?


Kein berechtigtes Interesse hat, wer nur Mieter oder Nachbar sind, oder sich nur allgemein zum Kauf der Immobilie interessieren. Wenn sie konkrete Kaufabsichten haben, und diese nachweisen können (Entwurf des Vorkaufvertrages, Maklerbestätigung) dann ist dies normalerweise ein berechtigtes Interesse. Ein Mieter kann zur Verifizierung des Vermieters Teile des Grundbuches einsehen.

Grundbuchauszug: Woher und wie erhalte ich ihn?


Die Grundbuchauszüge können in der Regel nicht per Post oder Fax übersandt werden, in manchen Bundesländern ist dies dennoch möglich. Der Antrag kann persönlich in den Einsichtsstellen des Grundbuchamtes oder schriftlich per Fax oder Post gestellt werden. Ist lediglich eine Einsichtnahme notwendig, hat diese im elektronisch geführten Grundbuch ebenfalls vor Ort in den Grundbuchämtern zu erfolgen. Notare und andere berechtigte Stellen nehmen dabei an der uneingeschränkten Einsichtnahme teil, dem automatisierten Abrufverfahren. Sie können Ihren Grundbuchauszug auch direkt hier online anfordern und bestellen. Füllen Sie dazu einfach das Formular aus und zahlen Sie bequem auf Rechnung.

Wie wird eine Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge beantragt?


Für die Grundbuchberichtigung aufgrund von Erbfolge ist ein formloser, schriftlicher Antrag des oder der Erben und ein Nachweis des Erbrechts notwendig. Der Nachweis kann dabei erfolgen durch eine einfache Abschrift des Erbscheins oder alternativ durch eine beglaubigte Kopie des notariellen Testaments samt Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts.

Information zur Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis


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Eine Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis können Sie bequem hier beantragen. Link

Verweise


Grundbucheinsicht, Grundbuchblatt, muster, bestellen, Kataster, Vermessungsamt, Katasterplan, Liegenschaftsamt, Grundbucheintrag, Grundbuchauszug beantragen, Grundbuchauskunft

Egal ob bei Erbe, Ankauf, Verkauf, Darlehen oder Gutachten.

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Art: Stadt

Breitengrad: 48/45/03/N

Längengrad: 08/52/14/E

Bundesland: Baden-Württemberg

Landkreis: Böblingen

Höhe: 406

PLZ: 71263

Vorwahl: 07033

Gemeindeschlüssel: 08115050

Gliederung: 5 Stadtteile

Website: [https://www.weil-der-stadt.de/ weil-der-stadt.de]

Bürgermeister: Christian Walter{{Internetquelle

Partei: Parteiloser

Weil der Stadt liegt 23 km westlich von Stuttgart, 20 km südöstlich von Pforzheim und 30 km nordwestlich von Tübingen im Heckengäu, einer Übergangslandschaft zwischen Neckarraum und Nordschwarzwald. Die Stadtgemarkung wird von Südosten nach Nordwesten von der Würm durchflossen, an deren Ufern vier der fünf Stadtteile der Stadt (alle bis auf Münklingen) liegen. Der höchste Punkt befindet sich im Nordwesten bei etwa 568 m ü. NN (nordwestlich des ?Möttlinger? Köpfle), der tiefste im Norden bei etwa 368 m ü. NN (Frohnmühle).
Weil der Stadt
Wappen Deutschlandkarte
Weil der Stadt
Deutschlandkarte, Position der Stadt Weil der Stadt hervorgehoben
Basisdaten
Koordinaten: 48° 45? N, 8° 52? OKoordinaten: 48° 45? N, 8° 52? O
Bundesland: Baden-Württemberg
Regierungsbezirk: Stuttgart
Landkreis: Böblingen
Höhe: 406 m ü. NHN
Fläche: 43,17 km2
Einwohner: 19.340 (31. Dez. 2023)[1]
Bevölkerungsdichte: 448 Einwohner je km2
Postleitzahl: 71263
Vorwahl: 07033
Kfz-Kennzeichen: BB, LEO
Gemeindeschlüssel: 08 1 15 050
Stadtgliederung: 5 Stadtteile
Adresse der
Stadtverwaltung:
Marktplatz 4
71263 Weil der Stadt
Website: weil-der-stadt.de
Bürgermeister: Christian Walter[2] (parteilos[3])
Lage der Stadt Weil der Stadt im Landkreis Böblingen
KarteLandkreis TübingenLandkreis ReutlingenLandkreis LudwigsburgStuttgartLandkreis CalwEnzkreisPforzheimMötzingenJettingenHolzgerlingenDeckenpfronnAidlingenEhningenGärtringenHildrizhausenNufringenBondorfGäufeldenHerrenbergWaldenbuchWeil im SchönbuchWeil im SchönbuchAltdorf (Landkreis Böblingen)HolzgerlingenBöblingenSchönaichSteinenbronnMagstadtSindelfingenGrafenau (Württemberg)Weil der StadtRenningenRutesheimRutesheimWeissachLeonberg
Karte
Weil der Stadt, Ansicht des Stadtkerns vom Mittelberg

Weil der Stadt [?va??ld?????tat] ist eine Stadt mit 19.340 Einwohnern (31. Dezember 2023) im Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg; sie gehört zur Region Stuttgart und trägt seit dem 1. Januar 2022 die amtliche Zusatzbezeichnung Keplerstadt,[4] benannt nach dem hier geborenen Astronomen und Naturphilosophen Johannes Kepler.

Die nach ihrer Bevölkerungszahl fünftgrößte Stadt des Landkreises ist zudem bekannt als Geburtsort des Reformators von Württemberg, Johannes Brenz. Das Stadtbild der ehemaligen Reichsstadt wird dominiert von der Kirche St. Peter und Paul.

  1. ? Statistisches Landesamt Baden-Württemberg ? Bevölkerung nach Nationalität und Geschlecht am 31. Dezember 2023 (CSV-Datei) (Hilfe dazu).
  2. ? Bürgermeister Weil der Stadt. Abgerufen am 23. Oktober 2024 (deutsch).
  3. ? Persönliches. In: Christian Walter. Abgerufen am 30. Mai 2023 (deutsch).
  4. ? Schreiben des Innenministeriums Baden-Württemberg an den Bürgermeister von Weil der Stadt: Innenminister Thomas Strobl hat der Stadt Weil der Stadt am 25.11.2021 die Genehmigung der Zusatzbezeichnung ?Keplerstadt? erteilt. Diese Bezeichnung kann ab dem 1. Januar 2022 geführt und auch auf den Ortstafeln an den Ortseingängen angebracht werden. Die virtuelle Übergabe der Urkunde erfolgt am 9. Dezember 2021.